Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Hilfe bei Panne am Straßenrand ist kein Muss
(tmn) Klar, bei einem Unfall müssen Verkehrsteilnehmer anderen helfen. Wer zumutbare Hilfeleistung verweigert, kann mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Aber was ist bei einer Autopanne – gilt das dann auch?
Nein! An einem liegen gebliebenen Verkehrsteilnehmer vorbeizufahren, gilt nicht als unterlassene Hilfeleistung. Eine Rechtspflicht zum Helfen besteht damit nicht, erläutert die Zeitschrift „ADAC Motorwelt“(2/2020). Doch würde man sich als selbst Betroffener sicherlich auch über Unterstützung freuen, appelliert die Clubzeitschrift des ADAC an die Solidarität.