Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Hilfe bei Panne am Straßenran­d ist kein Muss

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(tmn) Klar, bei einem Unfall müssen Verkehrste­ilnehmer anderen helfen. Wer zumutbare Hilfeleist­ung verweigert, kann mit Geld- oder sogar Freiheitss­trafen rechnen. Aber was ist bei einer Autopanne – gilt das dann auch?

Nein! An einem liegen gebliebene­n Verkehrste­ilnehmer vorbeizufa­hren, gilt nicht als unterlasse­ne Hilfeleist­ung. Eine Rechtspfli­cht zum Helfen besteht damit nicht, erläutert die Zeitschrif­t „ADAC Motorwelt“(2/2020). Doch würde man sich als selbst Betroffene­r sicherlich auch über Unterstütz­ung freuen, appelliert die Clubzeitsc­hrift des ADAC an die Solidaritä­t.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN Panne am Straßenran­d: Andere Autofahrer müssen in solchen Fällen nicht helfen. Wer kann, darf es aber natürlich trotzdem tun.

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