Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Stromkunden auf dem Land zahlen mehr fürs Netz
Was das Mieten oder Kaufen von Immobilien angeht, ist es auf dem Land meist günstiger als in der Stadt. Doch bei den Nebenkosten sieht es anders aus: „Verbraucher, die in ländlichen Gebieten leben, müssen mehr für Strom bezahlen als in Städten“, hat das Vergleichsportal Check 24 festgestellt. Den größten Unterschied gibt es demnach in Mecklenburg-Vorpommern. Hier zahlt ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt, der 4250 Kilowattstunden verbraucht, auf dem Land
1378 Euro pro Jahr – und damit 117 Euro mehr als ein Haushalt in der Stadt. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es ein Stadt-Land-Gefälle: Hier werden für den Musterhaushalt auf dem Land 1328 Euro fällig, das sind
27 Euro mehr als in der Stadt. Als ein möglicher Grund für die Unterschiede gelten die Netznutzungsentgelte, die rund ein Viertel des Strompreises ausmachen. Sie gehen etwa an die Höchstspannungsnetz-Betreiber wie Amprion und Tennet, aber auch an die Betreiber der Verteilnetze wie Eon. Die Entgelte werden erhoben, um den Erhalt und den Ausbau des Stromnetzes zu sichern. „In ländlichen Regionen werden die Netznutzungsentgelte aufgrund der geringeren Einwohnerdichte auf weniger Schultern verteilt“, sagt Lasse Schmid, Energie-Experte von Check 24. „Außerdem werden Investitionen in die Energiewende vor allem auf dem Land getätigt. Die Kosten dafür legen die Betreiber des örtlichen Verteilnetzes anteilig auf die Stromkunden um.“
Im bundesweiten Vergleich landet Nordrhein-Westfalen im Mittelfeld. Am meisten zahlen die ländlichen Stromkunden laut Check 24 in Schleswig-Holstein (1447 Euro), am wenigsten in Niedersachsen (1286 Euro).
Dem regionalen Netzentgelt kann man nicht entkommen, es wird staatlich reguliert. Aber sonst sind Auswahl und Wettbewerb der Versorger groß. Dennoch halten viele Haushalte am teuren Grundversorgungstarif fest. „Kunden in der Grundversorgung kommen immer innerhalb von zwei Wochen aus ihrem laufenden Vertrag hinaus“, betont das Vergleichsportal Verivox. Für andere Tarife gilt: Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter den Preis erhöht. Mehr als jeder zweite nutzte laut Verivox 2019 einen Anbieterwechsel, um auf Ökostrom umzusteigen.