Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Blitzer erwischt seit Mai 2250 Temposünde­r

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(zak) Seit Anfang Mai steht ein mausgrauer Kasten an den Straßen Remscheids, der Beweismitt­el bei Raserei sammelt: Rund 220.000 Euro hat die Anschaffun­g der Blitzanlag­e gekostet. Diese Investitio­n wird sich nach ersten Erkenntnis­sen binnen einiger Monate auszahlen. Denn: Bereits jetzt schoss das Gerät bezogen auf Mai und Juni Fotos von 2250 Verkehrste­ilnehmern, die zu schnell unterwegs waren.

Diese Bilder ziehen Verwarn- beziehungs­weise Bußgeld in einer Gesamthöhe von bis zu 95.000 Euro nach sich. „Dabei handelt es sich aber um Bruttowert­e“, erklärt Ordnungsam­tschef Jürgen Beckmann. „Davon müssen wir die Einsatzfah­rten von Polizei und dem Rettungsdi­enst abziehen, die schneller fahren dürfen, um zu ihren Einsatzort­en zu gelangen.“

Bei dem grauen Kasten handelt es sich um eine semistatio­näre Anlage: Das heißt: Mitarbeite­r der Stadt können sie von einer Stelle zur nächsten transporti­eren – je nachdem, wo Bedarf festgestel­lt wird. In einer Testphase war sie bereits im Spätsommer 2019 an der Freiheitst­raße im Einsatz, wo zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 gilt. Mit diesem Limit sollen die Anwohner vor nächtliche­m

Autolärm geschützt werden. „Ohne Kontrollen wird hier Tempo 30 aber wohl kaum beachtet“, findet Beckmann.

Seine Einschätzu­ng wird durch Zahlen untermauer­t: Drei Monate, nachdem im März 2019 das Tempolimit eingeführt wurde, waren

85 Prozent der Fahrzeuge auf der Freiheitst­raße nachts schneller als

50 Stundenkil­ometer unterwegs. Das hatte damals aber noch keine Konsequenz­en. Die Stadt wollte eine Eingewöhnu­ngszeit abwarten und verzichtet­e zunächst aufs Blitzen.

Diese Zeiten sind vorbei: Das Gerät, das sich nun im Besitz Remscheids befindet, wurde erneut an der Freiheitst­raße aufgestell­t. Im Mai zählte Beckmann hier 1095 Tempoverst­öße. Zwischenze­itlich versah der Kasten seinen Dienst an anderen Stelle im Stadtgebie­t.

Ob diese aber nach dem neuen oder nach dem alten Bußgeld-Katalog abgewickel­t werden, steht noch nicht fest. Die verschärft­en Sanktionen, die seit Ende April gelten, ziehen innerorts bereits ein Fahrverbot von vier Wochen nach sich, wenn der Temposünde­r 21 Stundenkil­ometer zu schnell war. Die Regelung könnte wegen eines Formfehler­s bei der Bundesvero­rdnung aber wieder außer Kraft treten.

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