Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Blitzer erwischt seit Mai 2250 Temposünder
(zak) Seit Anfang Mai steht ein mausgrauer Kasten an den Straßen Remscheids, der Beweismittel bei Raserei sammelt: Rund 220.000 Euro hat die Anschaffung der Blitzanlage gekostet. Diese Investition wird sich nach ersten Erkenntnissen binnen einiger Monate auszahlen. Denn: Bereits jetzt schoss das Gerät bezogen auf Mai und Juni Fotos von 2250 Verkehrsteilnehmern, die zu schnell unterwegs waren.
Diese Bilder ziehen Verwarn- beziehungsweise Bußgeld in einer Gesamthöhe von bis zu 95.000 Euro nach sich. „Dabei handelt es sich aber um Bruttowerte“, erklärt Ordnungsamtschef Jürgen Beckmann. „Davon müssen wir die Einsatzfahrten von Polizei und dem Rettungsdienst abziehen, die schneller fahren dürfen, um zu ihren Einsatzorten zu gelangen.“
Bei dem grauen Kasten handelt es sich um eine semistationäre Anlage: Das heißt: Mitarbeiter der Stadt können sie von einer Stelle zur nächsten transportieren – je nachdem, wo Bedarf festgestellt wird. In einer Testphase war sie bereits im Spätsommer 2019 an der Freiheitstraße im Einsatz, wo zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 gilt. Mit diesem Limit sollen die Anwohner vor nächtlichem
Autolärm geschützt werden. „Ohne Kontrollen wird hier Tempo 30 aber wohl kaum beachtet“, findet Beckmann.
Seine Einschätzung wird durch Zahlen untermauert: Drei Monate, nachdem im März 2019 das Tempolimit eingeführt wurde, waren
85 Prozent der Fahrzeuge auf der Freiheitstraße nachts schneller als
50 Stundenkilometer unterwegs. Das hatte damals aber noch keine Konsequenzen. Die Stadt wollte eine Eingewöhnungszeit abwarten und verzichtete zunächst aufs Blitzen.
Diese Zeiten sind vorbei: Das Gerät, das sich nun im Besitz Remscheids befindet, wurde erneut an der Freiheitstraße aufgestellt. Im Mai zählte Beckmann hier 1095 Tempoverstöße. Zwischenzeitlich versah der Kasten seinen Dienst an anderen Stelle im Stadtgebiet.
Ob diese aber nach dem neuen oder nach dem alten Bußgeld-Katalog abgewickelt werden, steht noch nicht fest. Die verschärften Sanktionen, die seit Ende April gelten, ziehen innerorts bereits ein Fahrverbot von vier Wochen nach sich, wenn der Temposünder 21 Stundenkilometer zu schnell war. Die Regelung könnte wegen eines Formfehlers bei der Bundesverordnung aber wieder außer Kraft treten.