Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Mehr Rente durch Einmalzahlung
Wer mit 63 in den Ruhestand geht, hat hohe Abschläge. Um die Rente zu erhöhen und Steuern zu sparen, helfen einmalige Zahlungen.
Was interessiert viele Berufstätige um den 60. Geburtstag herum? Sie fragen sich, ob sie vorzeitig in den Ruhestand gehen sollen. „Eine vorgezogene Rente ist für viele attraktiv, aber die Details müssen genau geklärt werden“, sagt Petra Anton von der Evolog Rentenberatung. Die Deutsche Rentenversicherung hat vor mehr als zehn Jahren die Option eingeführt, bereits mit
63 Jahren in Rente gehen zu können, sofern der Beitragszahler 35 Versicherungsjahre angesammelt hat. Aber der Beschäftigte muss für jeden Monat, den er vor dem vorgesehenen Renteneintrittsalter aufhört, einen Abschlag von 0,3 Prozent akzeptieren. Das sind pro Jahr 3,6 Prozent, in drei Jahren 10,8 Prozent.
Doch weil man im vorgezogenen Ruhestand auch keine Rentenbeiträge mehr zahlt, sind die Einschnitte tatsächlich noch größer. Aktuell verdient ein Durchschnittsverdiener in Westdeutschland laut Rentenversicherung 40.551 Euro. Pro Jahr durchschnittlicher Einzahlung gibt es 34,19 Euro Monatsrente. Bei einer um drei Jahre vorgezogenen Rente kommt es also zusätzlich zum Abschlag zu einem weiteren Abzug von
102,57 Euro im Monat.
Aber wenigstens den prozentualen Abschlag kann man ausgleichen. Dies geht, indem man die Deutsche Rentenversicherung bittet zu prüfen, ob man voraussichtlich mit dem 63. Lebensjahr die geforderten 35 Anwartschaftsjahre voll haben wird. Dann erhält man eine „besondere Rentenauskunft“, der zu entnehmen ist, wie viel Zuzahlung man leisten kann. Je höher die Lebenserwartung ist, umso mehr zahlt sich eine solche Einmalzahlung in Form einer höheren Rente aus.
Auch die steuerlichen Folgen müssen durchdacht werden: Wer mit einem Schulleiter verheiratet ist, für den sind Ausgleichszahlungen möglicherweise weniger lohnend als für den Ehepartner einer Teilzeitkraft. Denn die spätere, höhere Rente muss versteuert werden. Und je höher das Einkommen des Partners ist, umso stärker wird auch die eigene Rente versteuert.
Um möglichst viele Steuern zu sparen, sollte man die Zusatzzahlung über mehrere Jahre verteilen. Denn erstens sind die Beiträge nur abzugsfähig, wenn sie gemeinsam mit den Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung den steuerlichen Höchstbetrag von 25.046 Euro (Ledige) oder 50.092 Euro bei Verheirateten nicht überschreiten. Zweitens bringt es mehr Steuerersparnis, wenn über mehrere Jahre hinweg jeweils einige Tausend Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden als in wenigen Jahren sehr große Beträge.
„Geschicktes Verteilen der Einzahlungen ebnet die Steuerlast ein“, sagt Werner Siepe, Rentenexperte aus Erkrath und rechnet ein Beispiel
vor. Wenn eine 1964 geborene Gutverdienerin schon mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, muss sie einen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen. Statt 2051,40 Euro Monatsrente erhält sie 1756 Euro Rente im Monat. Ist sie privat krankenversichert, kommt noch ein Zuschuss von rund 139 Euro oben drauf. Um doch wieder auf 2051,40 Euro zu kommen, müsste sie 76.130 Euro einzahlen. Um dieses Geld wieder einzuspielen, müsste sie (ohne Berücksichtigung der Inflation)
22,3 Jahre leben, also bis zum 85. Lebensjahr. Heute 63-jährige Frauen haben eine Lebenserwartung von
25 Jahren. Siepe hat für die 1964 geborene Frau eine Rentenrendite von 3,7 Prozent ausgerechnet, wobei er eine jährliche Rentensteigerung von zwei Prozent annimmt und die Frau 88 wird. Nach Steuern könnte die Rendite sogar auf mehr als vier Prozent steigen. Das ist viel gemessen an den Nullrenditen von Sparbüchern.
Dabei sind drei Dinge wichtig. Erstens: Einmal eingezahlte Sonderzahlungen gibt es nicht zurück. „Sie erhöhen die Rente, aber es gibt keinerlei angespartes Kapital zur Versorgung der Hinterbliebenen“, erklärt Beraterin Anton. Zweitens: Wer einzahlt, ist nicht verpflichtet, wirklich mit 63 in Rente zu gehen. Man kann auch erst mit 65 gehen und erhält dann eine höhere Rente. „Dann ist die Sonderzahlung nichts anderes als eine stabile Geldanlage mit dem Risiko, dass es sich nicht lohnt, falls ich früh sterbe“, so Petra Anton.
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