Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Hinterbliebene gehen in Berufung
Schmerzensgeldklage nach Polizeischuss gegen 46 Jahre alten Familienvater.
SOLINGEN / DÜSSELDORF (dilo) In dem Prozess um eine 200.000-Euro-Schmerzensgeldklage gegen das Land NRW nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Solingen gehen die Witwe eines 46 Jahre alt gewordenen Familienvaters und eine hinterbliebene Tochter in Berufung. Darüber informierte das nun zuständige Oberlandesgericht in Düsseldorf auf Anfrage. Der Mann soll alkoholisiert in seiner Wohnung mit einem Sparschäler aus der Küche gedroht haben. Darauf hatte ihn ein Polizist erschossen. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht in Wuppertal im Oktober 2020 waren die Angehörigen zunächst nicht rechtskräftig unterlegen. Dagegen haben sie Rechtsmittel eingelegt.
Auslöser des Geschehens vom
28. Februar 2019 soll häuslicher Streit gewesen sein. Die Familie hatte die Polizei gerufen. Als die Beamten eintrafen, befanden sich die Beteiligten zunächst auf der Straße vor dem Wohnhaus. Zur Klärung der Situation seien dann die Familie und mehrere Polizisten in die Wohnung gegangen. Dort eskalierte die Lage. Den Beamten gelang es nicht, dem 46-Jährigen sein gefährliches Werkzeug zu entreißen. Ein Polizist drohte an, seine Pistole zu gebrauchen, dann schoss er in die Brust des Mannes. Der 46-Jährige verblutete.
In einer Erklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei hieß es zunächst abweichend, der Mann habe mit einem Messer gedroht. Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung im Oktober 2020, es habe sich um einen Sparschäler gehandelt. Die Begriffe seien anfangs austauschbar verwendet worden.
Nach Ermittlungen gehen die Behörden bei dem Schuss von Notwehr aus. Vor dem Landgericht machte der Anwalt der Angehörigen geltend, die Polizisten hätten den Getöteten in seinen Räumen weniger einengen können. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, die Wohnung gefahrlos zu verlassen. Nach Auffassung des Landgerichts wiederum haben die Beamten keine Pflicht verletzt.
Ein Sprecher des Oberlandesgerichts erläuterte, in dem Prozess würden nun Routineschritte durchgeführt und voraussichtlich den Anwälten des Landes Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Wie das Verfahren fortgesetzt wird, teilt das Gericht später mit.