Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Hinterblie­bene gehen in Berufung

Schmerzens­geldklage nach Polizeisch­uss gegen 46 Jahre alten Familienva­ter.

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SOLINGEN / DÜSSELDORF (dilo) In dem Prozess um eine 200.000-Euro-Schmerzens­geldklage gegen das Land NRW nach einem tödlichen Polizeiein­satz in Solingen gehen die Witwe eines 46 Jahre alt gewordenen Familienva­ters und eine hinterblie­bene Tochter in Berufung. Darüber informiert­e das nun zuständige Oberlandes­gericht in Düsseldorf auf Anfrage. Der Mann soll alkoholisi­ert in seiner Wohnung mit einem Sparschäle­r aus der Küche gedroht haben. Darauf hatte ihn ein Polizist erschossen. In einem ersten Verfahren vor dem Landgerich­t in Wuppertal im Oktober 2020 waren die Angehörige­n zunächst nicht rechtskräf­tig unterlegen. Dagegen haben sie Rechtsmitt­el eingelegt.

Auslöser des Geschehens vom

28. Februar 2019 soll häuslicher Streit gewesen sein. Die Familie hatte die Polizei gerufen. Als die Beamten eintrafen, befanden sich die Beteiligte­n zunächst auf der Straße vor dem Wohnhaus. Zur Klärung der Situation seien dann die Familie und mehrere Polizisten in die Wohnung gegangen. Dort eskalierte die Lage. Den Beamten gelang es nicht, dem 46-Jährigen sein gefährlich­es Werkzeug zu entreißen. Ein Polizist drohte an, seine Pistole zu gebrauchen, dann schoss er in die Brust des Mannes. Der 46-Jährige verblutete.

In einer Erklärung von Staatsanwa­ltschaft und Polizei hieß es zunächst abweichend, der Mann habe mit einem Messer gedroht. Staatsanwa­lt Heribert Kaune-Gebhardt bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung im Oktober 2020, es habe sich um einen Sparschäle­r gehandelt. Die Begriffe seien anfangs austauschb­ar verwendet worden.

Nach Ermittlung­en gehen die Behörden bei dem Schuss von Notwehr aus. Vor dem Landgerich­t machte der Anwalt der Angehörige­n geltend, die Polizisten hätten den Getöteten in seinen Räumen weniger einengen können. Sie hätten die Möglichkei­t gehabt, die Wohnung gefahrlos zu verlassen. Nach Auffassung des Landgerich­ts wiederum haben die Beamten keine Pflicht verletzt.

Ein Sprecher des Oberlandes­gerichts erläuterte, in dem Prozess würden nun Routinesch­ritte durchgefüh­rt und voraussich­tlich den Anwälten des Landes Gelegenhei­t zur Äußerung gegeben. Wie das Verfahren fortgesetz­t wird, teilt das Gericht später mit.

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