Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Hauskäufer können bald viel Geld sparen

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BERGISCHES LAND (red) Mit Stichtag 23. Dezember können bergische Hauskäufer viel Geld sparen. Dank eines neuen Gesetzes wird es dann nicht mehr möglich sein, dass der Verkäufer die Maklercour­tage vollständi­g auf den Käufer abwälzt. Stattdesse­n wird die Maklergebü­hr gleichmäßi­g geteilt. 7,14 Prozent des Kaufpreise­s gelten in NRW als „marktüblic­h“– bei einer Immobilie mit 250.000 Euro Kaufpreis geht es also um eine Ersparnis von bis zu 8925 Euro.

Gelten wird diese Regelung für Einfamilie­nhäuser, auch solche mit Einliegerw­ohnung. Hier soll das Gesetz dazu beitragen, die Erwerbsneb­enkosten zu senken – und so vor allem jungen Familien den Kauf eines Eigenheims zu erleichter­n. Ob das gelingt, sei fraglich, sagt die Verbrauche­rzentrale. Schließlic­h sei eine Aufteilung von je 3,57 Prozent des Kaufpreise­s heute schon üblich. Jedoch bringe das Gesetz eine höhere Rechtssich­erheit, da bisher weder Höhe, noch Aufteilung der Provision gesetzlich geregelt seien.

Und das finden auch viele Makler gut, wie Martin Idelberger, Pressespre­cher der Sparkasse Solingen, bestätig: „Wir halten das für eine faire und richtige Lösung.“Sein Institut teile die Maklerprov­ision auch heute schon auf, so Idelberger. Dass nun alle Vermittler dazu verpflicht­et werden, sei begrüßensw­ert. Zu mehr Sicherheit beitragen könnte auch eine neue Formvorsch­rift, die besagt: „Ein Maklervert­rag, der den Nachweis der Gelegenhei­t zum Abschluss eines Kaufvertra­gs über eine Wohnung oder ein Einfamilie­nhaus oder die Vermittlun­g eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.“Mündliche Abreden sind damit nichtig.

Keine Auswirkung hat das Gesetz übrigens auf Mietwohnun­gen. Hier gilt weiterhin das Bestellerp­rinzip: Wer den Makler beauftragt, in der Regel ist das der Vermieter, bezahlt ihn auch für seine Dienste.

Eine weitere wichtige Frist für Eigenheim-Käufer gibt es übrigens schon in Kürze: Am 31. März kommendes Jahr läuft die verlängert­e Frist fürs Baukinderg­eld aus. Familien erhalten für den erstmalige­n Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie 12.000 Euro pro Kind. Für Kaufverträ­ge oder Baugenehmi­gungen, die ab dem 1. April 2021 unterzeich­net oder erteilt werden, kann das Baukinderg­eld nicht mehr beantragt werden.

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FOTO: MURAT/DPA Eine neue Regelung für Maklergebü­hren tritt in Kraft.

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