Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Hauskäufer können bald viel Geld sparen
BERGISCHES LAND (red) Mit Stichtag 23. Dezember können bergische Hauskäufer viel Geld sparen. Dank eines neuen Gesetzes wird es dann nicht mehr möglich sein, dass der Verkäufer die Maklercourtage vollständig auf den Käufer abwälzt. Stattdessen wird die Maklergebühr gleichmäßig geteilt. 7,14 Prozent des Kaufpreises gelten in NRW als „marktüblich“– bei einer Immobilie mit 250.000 Euro Kaufpreis geht es also um eine Ersparnis von bis zu 8925 Euro.
Gelten wird diese Regelung für Einfamilienhäuser, auch solche mit Einliegerwohnung. Hier soll das Gesetz dazu beitragen, die Erwerbsnebenkosten zu senken – und so vor allem jungen Familien den Kauf eines Eigenheims zu erleichtern. Ob das gelingt, sei fraglich, sagt die Verbraucherzentrale. Schließlich sei eine Aufteilung von je 3,57 Prozent des Kaufpreises heute schon üblich. Jedoch bringe das Gesetz eine höhere Rechtssicherheit, da bisher weder Höhe, noch Aufteilung der Provision gesetzlich geregelt seien.
Und das finden auch viele Makler gut, wie Martin Idelberger, Pressesprecher der Sparkasse Solingen, bestätig: „Wir halten das für eine faire und richtige Lösung.“Sein Institut teile die Maklerprovision auch heute schon auf, so Idelberger. Dass nun alle Vermittler dazu verpflichtet werden, sei begrüßenswert. Zu mehr Sicherheit beitragen könnte auch eine neue Formvorschrift, die besagt: „Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.“Mündliche Abreden sind damit nichtig.
Keine Auswirkung hat das Gesetz übrigens auf Mietwohnungen. Hier gilt weiterhin das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, in der Regel ist das der Vermieter, bezahlt ihn auch für seine Dienste.
Eine weitere wichtige Frist für Eigenheim-Käufer gibt es übrigens schon in Kürze: Am 31. März kommendes Jahr läuft die verlängerte Frist fürs Baukindergeld aus. Familien erhalten für den erstmaligen Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie 12.000 Euro pro Kind. Für Kaufverträge oder Baugenehmigungen, die ab dem 1. April 2021 unterzeichnet oder erteilt werden, kann das Baukindergeld nicht mehr beantragt werden.