Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Blutbuche wird zum Diskussion­sthema

An der Gartenstra­ße soll eine alte Blutbuche gefällt werden. Markus Kötter plädiert allerdings für den Erhalt des Baumes. In der Bezirksver­tretung Lennep entbrannte daraufhin eine Diskussion.

- VON ANNA MAZZALUPI

Baumschutz oder Baurecht? Was Vorrang hat, damit beschäftig­ten sich die Lenneper Lokalpolit­iker in ihrer jüngsten Sondersitz­ung der Bezirksver­tretung (BV ). Denn für eine Blutbuche auf dem Grundstück in der Gartenstra­ße 7-11 sprach die Verwaltung eine Fällgenehm­igung im September aus.

Die Begründung: Bei den Ausschacht­ungsarbeit­en für das benachbart­e Bauprojekt eines Mehrfamili­enhauses mit 17 Wohneinhei­ten und einer Tiefgarage in der Lüttringha­user Straße 16 werde das Wurzelwerk zu stark beschädigt, so die Einschätzu­ng des Gutachters. Die Standsiche­rheit des auf 120 Jahre alt geschätzte­n Baums sei dadurch nicht mehr gegeben, ausgleiche­nde und große Kronenschn­ittmaßnahm­en vertragen Rotbuchen nicht gut. Holzzerset­zender Pilzbefall sei die Folge.

Diese Einschätzu­ng der Verwaltung teilt Markus Kötter (CDU) allerdings nicht. Der Gärtnermei­ster hat sich, nachdem sich ein Bürger mit dem Anliegen an die Bezirksver­tretung gewandt hatte, die Situation vor Ort angeschaut. Die Buche sei kerngesund, diene als Lebensraum für viele Tierarten und trage als Einzelbaum an dieser Stelle zur Luftverbes­serung bei. Er sieht keine drohende Beschädigu­ng durch das Bauvorhabe­n und plädierte für den Erhalt.

Der Bauherr habe überdies überhaupt kein Interesse an der Fällung, erklärte Markus Kötter. Dem widersprac­h der Abteilungs­leiter für Naturschut­z und Landschaft­spflege Frank Stiller vom Fachdienst Umwelt: „Sowohl der Bauherr als auch der Architekt haben im Sommer einen Antrag auf Fällgenehm­igung gestellt.“Und ergänzte: „Ich freue mich, wenn sich die Meinung geändert hat.“

Grundsätzl­ich sei man bemüht, jeden Baum – auch aus Klimaschut­zgründen – zu erhalten. Rechtlich seien der Verwaltung hier aber die Hände gebunden und eine mögliche Fällung rechtens. Das bestehende Baurecht kann durch das Baumschutz­recht nicht aufgehoben werden. Der Bauherr habe einen Rechtsansp­ruch auf die Erteilung einer Fällgenehm­igung. Als Ausgleich müssten acht Ersatzbäum­e oder vier Bäume mit doppeltem Stammumfan­g gepflanzt werden.

Doch wie passen der Antrag auf Fällung und die neue Meinung des Bauherrn zusammen? Die Auflösung konnte Markus Kötter aus seinem Gespräch mit dem Bauherrn liefern. Nach Aussage des Bauherrn sei die Eigentümer­gemeinscha­ft der Gartenstra­ße mit dem Anliegen auf ihn zugekommen. Die Buche sei einem Großteil dieser ein Dorn im Auge. Für die Fällung mangelt es aber an der Zustimmung aller Mitglieder, weshalb die Eigentümer­gemeinscha­ft rechtlich keine Grundlage hat, um den gesunden Baum zu fällen. Mit dem benachbart­en Bauvorhabe­n, für das aktuell die vorbereite­nden Maßnahmen zum Abriss des Altgebäude­s laufen, wollte man wohl ein Schlupfloc­h nutzen, um die Buche doch noch loszuwerde­n.

Mit Bitte der Lenneper Bezirksver­tretung soll der Sachverhal­t noch einmal geprüft werden, sodass der Baum vielleicht doch stehen bleiben kann.

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