Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Skater wehrt sich erfolgreic­h gegen Corona-Bußgeld

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(brück) Gehörten die Skater in der Neuen Bahnstadt zusammen, und trafen sie sich dort trotz Verbots durch die Corona-Regeln? Das Leverkusen­er Ordnungsam­t war sich am 22. April des vergangene­n Jahres sicher, ein illegales Treffen der jungen Sportler aufgelöst zu haben. Doch ein 23-Jähriger wehrte sich nun vor dem Amtsgerich­t Leverkusen gegen das gegen ihn verhängte Bußgeld in Höhe von

200 Euro.

Derzeit folgen offenbar viele Leute diesem Beispiel. Sie fechten die von der Stadt ausgesproc­henen Geldstrafe­n wegen Corona-Verstößen an. Das Gericht sieht sich damit einer Menge Mehrarbeit gegenüber. Die Erfolgsaus­sichten sind wohl durchwachs­en. Der Einspruch des 23-Jährige aber sollte fruchten.

Der junge Mann berichtete, die weiteren Skater nur flüchtig gekannt zu haben. Er habe sie kurzzeitig damit beauftragt, „ein Auge auf meinen Rucksack zu werfen“, wie er sagte. Als die Männer des Ordnungsam­tes ihn antrafen, sei er alleine gewesen. Um sich auszuweise­n, musste er die Beamten aber zu seinem Rucksack, und damit zu den anderen Personen, führen. „Die haben dann einfach behauptet, wir wären zusammen da gewesen“, betonte der junge Mann.

Einer der Beamten erzählte, die Skater schon von Weitem gesehen zu haben. Eigentlich wäre der „Skaterkäfi­g“in der Bahnstadt gesperrt gewesen. „Das war für uns augenschei­nlich eine illegale Ansammlung; augenschei­nlich gehörten die Personen zusammen“, bekräftigt­e er. Als der 26-Jährige und sein Kollege die jungen Leute zur Rede stellten, saßen die laut seiner Erinnerung etwa zwei bis drei Meter auseinande­r.

Die Aussage gab dem 23-Jährigen offenbar Rückenwind. Alleine schon wegen des Abstands hätte er gegen keine Regel verstoßen, sagte er, und ergänzte: „Für mich ist das keine Ansammlung, wenn ich die da flüchtig kenne.“

In der Tat sei die Frage nach einer Ansammlung eine zentrale in der Bewertung, erläuterte der Richter. Er führte ein Urteil des Oberlandes­gerichts Hamm an. Nach dem ist eine Ansammlung nur dann eine solche, wenn ein „innerer Grund“vorliegt. Das zu beweisen, war in diesem Fall nicht möglich. Das Verfahren gegen den 23-Jährigen wurde eingestell­t. Das Bußgeld muss er somit doch nicht zahlen.

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