Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Ausreden finden kein Gehör
Remscheider ist wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt worden.
Um Ausreden war ein Angeklagter im Amtsgericht Remscheid nicht verlegen. Hatte er gehofft, so seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können, ging der Plan nicht auf. Die Richterin verurteilte den 47-Jährigen wegen Betrugs durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 2100 Euro. Zudem wird die Staatsanwaltschaft 1723,91 Euro von ihm einziehen. Das ist die Summe, um die der Remscheider im Frühjahr 2020 die Arbeitsagentur betrogen hat. Er hatte es unterlassen, einen Job anzugeben.
Im Gericht erklärte er, mehrfach angerufen zu haben. Mit wem er gesprochen habe, wollte die Richterin wissen. Mit niemandem, so der Remscheider. Es sei keiner ans Telefon gegangen. Außerdem habe er gedacht, sein Arbeitgeber würde ihn bei der Agentur anmelden. Als das Geld auf seinem Konto war, sei es von der Krankenkasse gepfändet worden. Die Richterin konnte der Mann mit diesen Angaben allerdings nicht von seiner Unschuld überzeugen. Und so verurteilte sie ihn wegen Betrugs.
Für den Angeklagten nicht die erste Strafe. Sein umfangreiches Vorstrafenregister mit 19 Eintragungen zeigt, dass er auch in der Vergangenheit Betrugstaten begangen hatte. Zudem war er wegen Wohnungseinbruchdiebstahls, Hehlerei, Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden.
Ebenso finden sich mehrere Eintragungen wegen Diebstahls in dem Dokument. Um einen solchen ging es auch in einem zweiten Vorwurf, dem sich der Mann stellen musste. Am 29. November 2020 soll er in einer Remscheider Wohnung das auf dem Wohnzimmertisch liegende Handy eines anderen Mannes eingesteckt haben. „Den Diebstahl habe ich nicht begangen“, erklärte der 47-Jährige. Sie seien mit etwa sechs oder sieben Leuten in der Wohnung gewesen.
Das sei gar nicht wahr, gab der als Zeuge geladene mutmaßliche Geschädigte
an. Nur er und der Angeklagte hätten sich im Zeitraum des Verschwindens des Handys in der Wohnung eines gemeinsamen Bekannten gefunden. Sie hätten Fladenbrot gegessen. Da es sehr trocken gewesen sei, habe der Angeklagte zum Zeugen gesagt, dieser müsste schnell Wasser trinken gehen. Das habe er auch getan. Als er am Waschbecken der Einraumwohnung gestanden habe, sei der Angeklagte hinter ihm rausgegangen. „Als ich wieder reinkomme, sehe ich, der Tisch war leer. Da wusste ich schon, was los war.“
Etwa 15 Minuten später sei der Angeklagte noch einmal zurückgekehrt und habe gesagt, mit dem verschwundenen Handy nichts zu tun zu haben. Schließlich habe der Zeuge daraufhin Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Im Hinblick auf die wegen des Arge-Betrugs zu erwartende Strafe stellte das Gericht den Vorwurf des Diebstahls ein, da es in dem Fall Aussage gegen Aussage stand und es keine weiteren Zeugen gab.