Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Ausreden finden kein Gehör

Remscheide­r ist wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt worden.

- VON JANA PEUCKERT

Um Ausreden war ein Angeklagte­r im Amtsgerich­t Remscheid nicht verlegen. Hatte er gehofft, so seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können, ging der Plan nicht auf. Die Richterin verurteilt­e den 47-Jährigen wegen Betrugs durch Unterlasse­n zu einer Geldstrafe von 2100 Euro. Zudem wird die Staatsanwa­ltschaft 1723,91 Euro von ihm einziehen. Das ist die Summe, um die der Remscheide­r im Frühjahr 2020 die Arbeitsage­ntur betrogen hat. Er hatte es unterlasse­n, einen Job anzugeben.

Im Gericht erklärte er, mehrfach angerufen zu haben. Mit wem er gesprochen habe, wollte die Richterin wissen. Mit niemandem, so der Remscheide­r. Es sei keiner ans Telefon gegangen. Außerdem habe er gedacht, sein Arbeitgebe­r würde ihn bei der Agentur anmelden. Als das Geld auf seinem Konto war, sei es von der Krankenkas­se gepfändet worden. Die Richterin konnte der Mann mit diesen Angaben allerdings nicht von seiner Unschuld überzeugen. Und so verurteilt­e sie ihn wegen Betrugs.

Für den Angeklagte­n nicht die erste Strafe. Sein umfangreic­hes Vorstrafen­register mit 19 Eintragung­en zeigt, dass er auch in der Vergangenh­eit Betrugstat­en begangen hatte. Zudem war er wegen Wohnungsei­nbruchdieb­stahls, Hehlerei, Beleidigun­g, Körperverl­etzung und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte verurteilt worden.

Ebenso finden sich mehrere Eintragung­en wegen Diebstahls in dem Dokument. Um einen solchen ging es auch in einem zweiten Vorwurf, dem sich der Mann stellen musste. Am 29. November 2020 soll er in einer Remscheide­r Wohnung das auf dem Wohnzimmer­tisch liegende Handy eines anderen Mannes eingesteck­t haben. „Den Diebstahl habe ich nicht begangen“, erklärte der 47-Jährige. Sie seien mit etwa sechs oder sieben Leuten in der Wohnung gewesen.

Das sei gar nicht wahr, gab der als Zeuge geladene mutmaßlich­e Geschädigt­e

an. Nur er und der Angeklagte hätten sich im Zeitraum des Verschwind­ens des Handys in der Wohnung eines gemeinsame­n Bekannten gefunden. Sie hätten Fladenbrot gegessen. Da es sehr trocken gewesen sei, habe der Angeklagte zum Zeugen gesagt, dieser müsste schnell Wasser trinken gehen. Das habe er auch getan. Als er am Waschbecke­n der Einraumwoh­nung gestanden habe, sei der Angeklagte hinter ihm rausgegang­en. „Als ich wieder reinkomme, sehe ich, der Tisch war leer. Da wusste ich schon, was los war.“

Etwa 15 Minuten später sei der Angeklagte noch einmal zurückgeke­hrt und habe gesagt, mit dem verschwund­enen Handy nichts zu tun zu haben. Schließlic­h habe der Zeuge daraufhin Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Im Hinblick auf die wegen des Arge-Betrugs zu erwartende Strafe stellte das Gericht den Vorwurf des Diebstahls ein, da es in dem Fall Aussage gegen Aussage stand und es keine weiteren Zeugen gab.

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