Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Kurzes Gastspiel vor Gericht
(mis) Mit Spannung erwartet, mit Verständnis verabschiedet – die zur Aussage geladenen Familienmitglieder des 39-jährigen Remscheiders, der über Jahre seine beiden Töchter missbraucht hat, gaben nur ein kurzes Gastspiel beim Landgericht Wuppertal. Der Sohn, jetzt 20, erklärte sofort, dass er keine Aussage machen werde – das wird engen Familienmitgliedern zugestanden.
Da der Angeklagte bereits vollumfänglich gestanden hat, hätte eine Befragung dies lediglich abgerundet. Das wurde auch der 40-jährigen getrennt lebenden Ehefrau erklärt, die bei der Polizei im Zuge der Verhaftung schon ausgesagt hatte. Über ihren Dolmetscher ließ sie erklären, dass auch sie keine Aussage machen wolle – damit sind auch ihre damaligen Aussagen bei der Polizei nicht verwertbar. Ihr abschließender Kommentar bei der Entlassung: „Ich möchte mit diesem Mann nicht in einem Raum sein.“
Zur näheren Befragung des Gerichts zu Einzelheiten seiner Taten am Hochbett einer Tochter wurde die Öffentlichkeit wie zu erwarten ausgeschlossen. Abschließend die Lebensgeschichte des Angeklagten: Nach der Geburt in Deutschland ging er im Alter von drei Jahren als jüngster mit der Mutter und vier Geschwistern in die Türkei. Der Vater habe in Deutschland erst noch Geld verdienen wollen. Zwei Jahre später zum Schulbeginn ging es wieder zurück. Reduzierte Deutschkenntnisse waren nicht förderlich, aber Hauptschule und Ausbildung zum Maurer habe er geschafft. Mit 14 kam der erste Kontakt zu Drogen und Alkohol, ein unsteter Lebenswandel war die Folge. Selbständig habe er sich vor fünf Jahren gemacht, da seien dann auch Antidepressiva dazu gekommen. Strafrechtlich sei er nicht aufgefallen. Weil sich seine Vergehen kaum noch verheimlichen ließen, flüchtete er 2019 in die Türkei zu seiner Mutter. Erstaunlich: Zweimal soll er sich bei der Deutschen Botschaft in der Sache selbst angezeigt haben. Die Botschaft aber soll das nicht weiterverfolgt haben, erst nach seiner Rückkehr im Oktober 2020 nach Deutschland kam es zu einer Verhaftung.
Die Glaubwürdigkeit der älteren Tochter, die entscheidend für den Ausgang des Prozesses ist, wurde mittlerweile vom Gutachter bestätigt. Nichts spräche gegen ihre Aussagen. Trotz der Veranlagung zu Epilepsie gäbe es keine psychischen Auffälligkeiten. Der Gutachter sah hingegen eine erstaunliche Stabilität, eine aktive Verarbeitung ihrer Erfahrungen statt posttraumatischer Störungen. Dem Urteil steht nicht mehr viel im Weg.