Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
So werden Bäume geschützt
Frank Stiller und Markus Berger erklären die Baumschutzsatzung.
Die Motorsäge kreischt durch die Hofschaft – mit einem lauten Rums geht die alte Eiche zu Boden. Sie war dem Nachbarn schlichtweg im Weg. Aber: Darf er den Baum einfach so kappen? Eine Antwort liefert die Baumschutzsatzung der Stadt Remscheid. Welche Arten schützenswert sind, welche Bäume ohne Genehmigung gefällt werden dürfen und welche Strafen drohen, das erklären wir im heutigen Teil der Serie „Bäume in der Stadt“.
Warum hat Remscheid einst eine Baumschutzsatzung eingeführt?
Markus Berger, Ansprechpartner bei der Stadt für die Baumschutzsatzung, erklärt: „Sie wurde 1989 zum Schutz der Bäume eingeführt.“Hintergrund war, dass die Stadt Remscheid ihren Baumbestand schützen wollte, fügt Frank Stiller von der Naturschutzbehörde hinzu.
Was besagt die aktuelle Baumschutzsatzung?
Die aktuelle Satzung aus 2017 regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb bebauten Stadtgebiets. Sie gilt nicht im Außenbereich sowie in den Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Dort gelten strengere Regeln. Geschützt sind Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 120 Zentimetern (gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden) haben. Es ist verboten, diese Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Hierzu zählen auch Wurzelund Kronenbereich.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, sagt Berger. „Da gibt es mehrere Möglichkeiten: Zum Beispiel, wenn der Baum eine Gefahr darstellt, weil er nicht mehr standsicher ist oder weil er Krankheiten hat.“Auch bei Bauvorhaben komme dies oft vor. Für die Fällung muss ein Antrag bei der Stadt gestellt werden. Das Formular gibt es auf der städtischen Internetseite. Name, Standort und Begründung müssen eingetragen werden. Die Naturschutzbehörde prüft dann, ob sie eine Fällgenehmigung erteilt – oder nicht. Und ob eventuell eine Ersatzpflanzung getätigt werden muss. „Oft rufen Bürger auch an, um durch uns überprüfen zu lassen, ob ihr Baum gesund ist. Diese Aufgabe übernehmen wir aber nicht, wir verweisen auf Fachfirmen.“
Welche Bäume fallen nicht unter die Satzung und dürfen ohne Genehmigung entfernt werden?
Obstbäume – mit Ausnahme von Walnussbäumen, Esskastanien, Wildobstbäumen wie die Wildkirsche und Zierobstbäumen –, Nadelgehölze mit einem Stammumfang kleiner als 270 cm (mit Ausnahme von Eiben), Scheinakazien, Birken, Weiden (mit Ausnahme der Salweide), Pappeln und Fichten können ohne Genehmigung entfernt werden.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die Stadt. Allerdings ist die Behörde auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. „Die Menschen beachten den Schutz der Bäume aber grundsätzlich“, sagt Frank Stiller. „Sie erachten die Bäume als wertvoll. Bäume sind das letzte Stück Wildnis in der Stadt, ursprünglich, monumental und sehr alt – das beeindruckt die Menschen.“Die Satzung sei so zugeschnitten, dass sie die Bürger nicht so stark einschränke und die Verwaltung in der Lage sei, deren Einhaltung zu überwachen. „Die Satzung ist nachvollziehbar und hat sich bewährt“, sagt Stiller. Bei Fragen können sich Bürger an Markus Berger wenden: Tel. 0 21 91 / 16 27 11.
Es kommt vor, dass auch Bäume, die der Satzung unterliegen, gefällt werden. Welche Strafe droht?
„Das ist unterschiedlich, je nach Schwere des Vergehens wird beurteilt“, erklärt Markus Berger. Es kommt zum Beispiel drauf an: Ist der Baum beschnitten oder ganz entfernt worden? Ist der Sägende „Ersttäter“oder „Folgetäter“? „Wir kümmern uns dabei meist um die ausführenden Firmen. Diese haben die Aufgabe, sich zu informieren. Wir ziehen den zur Rechenschaft, der gesägt hat“, ergänzt Stiller.
Pflanzt die Stadt auch nach?
Ja, im städtischen Bereich. 72 Bäume wurden so im letzten Herbst und Winter nachgepflanzt. Unter anderem mehrere Liquidambar (Amberbaum) auf einer Grünfläche am Schneppendahler Weg am Hasenberg oder an der Pestalozzistraße. Bei Projekten wie „Grün statt grau“pflanzt die Stadt auch auf privaten Grundstücken. So wurden vergangenes Jahr 46 Bäume im Industriegebiet Großhülsberg gesetzt – sie erfüllen dort nun eine wichtige Klimafunktion.