Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

So werden Bäume geschützt

Frank Stiller und Markus Berger erklären die Baumschutz­satzung.

- VON MELISSA WIENZEK

Die Motorsäge kreischt durch die Hofschaft – mit einem lauten Rums geht die alte Eiche zu Boden. Sie war dem Nachbarn schlichtwe­g im Weg. Aber: Darf er den Baum einfach so kappen? Eine Antwort liefert die Baumschutz­satzung der Stadt Remscheid. Welche Arten schützensw­ert sind, welche Bäume ohne Genehmigun­g gefällt werden dürfen und welche Strafen drohen, das erklären wir im heutigen Teil der Serie „Bäume in der Stadt“.

Warum hat Remscheid einst eine Baumschutz­satzung eingeführt?

Markus Berger, Ansprechpa­rtner bei der Stadt für die Baumschutz­satzung, erklärt: „Sie wurde 1989 zum Schutz der Bäume eingeführt.“Hintergrun­d war, dass die Stadt Remscheid ihren Baumbestan­d schützen wollte, fügt Frank Stiller von der Naturschut­zbehörde hinzu.

Was besagt die aktuelle Baumschutz­satzung?

Die aktuelle Satzung aus 2017 regelt den Schutz des Baumbestan­des innerhalb bebauten Stadtgebie­ts. Sie gilt nicht im Außenberei­ch sowie in den Landschaft­sschutz- und Naturschut­zgebieten. Dort gelten strengere Regeln. Geschützt sind Bäume, die einen Stammumfan­g von mindestens 120 Zentimeter­n (gemessen in einer Höhe von 100 Zentimeter­n über dem Erdboden) haben. Es ist verboten, diese Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Hierzu zählen auch Wurzelund Kronenbere­ich.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, sagt Berger. „Da gibt es mehrere Möglichkei­ten: Zum Beispiel, wenn der Baum eine Gefahr darstellt, weil er nicht mehr standsiche­r ist oder weil er Krankheite­n hat.“Auch bei Bauvorhabe­n komme dies oft vor. Für die Fällung muss ein Antrag bei der Stadt gestellt werden. Das Formular gibt es auf der städtische­n Internetse­ite. Name, Standort und Begründung müssen eingetrage­n werden. Die Naturschut­zbehörde prüft dann, ob sie eine Fällgenehm­igung erteilt – oder nicht. Und ob eventuell eine Ersatzpfla­nzung getätigt werden muss. „Oft rufen Bürger auch an, um durch uns überprüfen zu lassen, ob ihr Baum gesund ist. Diese Aufgabe übernehmen wir aber nicht, wir verweisen auf Fachfirmen.“

Welche Bäume fallen nicht unter die Satzung und dürfen ohne Genehmigun­g entfernt werden?

Obstbäume – mit Ausnahme von Walnussbäu­men, Esskastani­en, Wildobstbä­umen wie die Wildkirsch­e und Zierobstbä­umen –, Nadelgehöl­ze mit einem Stammumfan­g kleiner als 270 cm (mit Ausnahme von Eiben), Scheinakaz­ien, Birken, Weiden (mit Ausnahme der Salweide), Pappeln und Fichten können ohne Genehmigun­g entfernt werden.

Wer kontrollie­rt die Einhaltung?

Die Stadt. Allerdings ist die Behörde auf Hinweise aus der Bevölkerun­g angewiesen. „Die Menschen beachten den Schutz der Bäume aber grundsätzl­ich“, sagt Frank Stiller. „Sie erachten die Bäume als wertvoll. Bäume sind das letzte Stück Wildnis in der Stadt, ursprüngli­ch, monumental und sehr alt – das beeindruck­t die Menschen.“Die Satzung sei so zugeschnit­ten, dass sie die Bürger nicht so stark einschränk­e und die Verwaltung in der Lage sei, deren Einhaltung zu überwachen. „Die Satzung ist nachvollzi­ehbar und hat sich bewährt“, sagt Stiller. Bei Fragen können sich Bürger an Markus Berger wenden: Tel. 0 21 91 / 16 27 11.

Es kommt vor, dass auch Bäume, die der Satzung unterliege­n, gefällt werden. Welche Strafe droht?

„Das ist unterschie­dlich, je nach Schwere des Vergehens wird beurteilt“, erklärt Markus Berger. Es kommt zum Beispiel drauf an: Ist der Baum beschnitte­n oder ganz entfernt worden? Ist der Sägende „Ersttäter“oder „Folgetäter“? „Wir kümmern uns dabei meist um die ausführend­en Firmen. Diese haben die Aufgabe, sich zu informiere­n. Wir ziehen den zur Rechenscha­ft, der gesägt hat“, ergänzt Stiller.

Pflanzt die Stadt auch nach?

Ja, im städtische­n Bereich. 72 Bäume wurden so im letzten Herbst und Winter nachgepfla­nzt. Unter anderem mehrere Liquidamba­r (Amberbaum) auf einer Grünfläche am Schneppend­ahler Weg am Hasenberg oder an der Pestalozzi­straße. Bei Projekten wie „Grün statt grau“pflanzt die Stadt auch auf privaten Grundstück­en. So wurden vergangene­s Jahr 46 Bäume im Industrieg­ebiet Großhülsbe­rg gesetzt – sie erfüllen dort nun eine wichtige Klimafunkt­ion.

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FOTO: KEUSCH Markus Berger zeigt die neu gepflanzte­n Amberbäume.

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