Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Verfahren gegen frühere Bamf-Leiterin eingestellt
(dpa) Das Strafverfahren gegen die frühere Leiterin des Bremer Flüchtlingsamtes ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der Angeklagten (60) wurde zur Auflage gemacht, 10.000 Euro zu zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag. Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung geeinigt. Angeklagt war die Behördenleiterin wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme (Az. 2 KLs 311 Js 71761/17). Auf diese Vorwürfe sind die vermeintlichen Missstände an der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf ) geschrumpft.