Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Verfahren gegen frühere Bamf-Leiterin eingestell­t

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(dpa) Das Strafverfa­hren gegen die frühere Leiterin des Bremer Flüchtling­samtes ist wegen Geringfügi­gkeit eingestell­t worden. Der Angeklagte­n (60) wurde zur Auflage gemacht, 10.000 Euro zu zahlen, sagte die Vorsitzend­e Richterin am Dienstag. Alle Seiten hätten sich auf die Einstellun­g des Prozesses nach Paragraf 153a der Strafproze­ssordnung geeinigt. Angeklagt war die Behördenle­iterin wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgehe­imnis, Dokumenten­fälschung und Vorteilsna­hme (Az. 2 KLs 311 Js 71761/17). Auf diese Vorwürfe sind die vermeintli­chen Missstände an der Bremer Außenstell­e des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e (Bamf ) geschrumpf­t.

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