Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Vater für Missbrauch der eigenen Töchter verurteilt
(mis) So aggressiv der Prozess begonnen hatte, so geräuschlos ging er zu Ende. Sechs Jahre Haft für den 39-jährigen Remscheider hatte die Staatsanwältin gefordert, dem der sexuelle Missbrauch seiner Töchter vorgeworfen wurde. Der hatte sich anfangs gegen den Gutachter mit einem Befangenheitsantrag gewehrt. Ungerechtfertigt, wie das Gericht feststellte. Aber es ließ sich auf einen Kompromiss ein: ein zweiter Gutachter wurde beigestellt – und der Angeklagte lieferte im Gegenzug ein volles Geständnis und ließ sich auf eine psychologische Begutachtung ein.
Das alles ersparte den betroffenen Töchtern verstörende Zeugenvernehmungen zu intimen Details. Es gab nur Nachfragen über ihre heutigen Lebensumstände, und das positive Bild ergänzte lediglich die Beweisaufnahme. Insgesamt zwölf Übergriffe galten als bewiesen. Elf davon, beginnend 2009 bei der älteren, damals siebenjährigen Tochter bis zu deren Alter von 15 Jahren in der Silvesternacht 2019 – fast immer in der eigenen Wohnung und oft in alkoholisiertem Zustand. Als
Mitte Januar 2019 ein Übergriff auch auf die damals siebenjährige jüngere Tochter stattfinden sollte, schritt die ältere Schwester ein. Nach einer Flucht in die Türkei wurde der Remscheider bei der Rückkehr verhaftet. Die Mutter, seit 2016 informiert und seit 2018 deshalb geschieden, hatte auch vor Gericht geschwiegen.
Das Gericht würdigte die Offenheit des Angeklagten, dem keine sonstigen pädophilen Neigungen nachzuweisen waren und der außer einer Trunkenheitsfahrt nichts auf dem Kerbholz hatte. Trotz Mitspiel von Alkohol und anderen Rauschmitteln fand der Gutachter keine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit und kein Suchtverhalten – er sei voll schuldfähig. Letztlich ein Vorteil für den Angeklagten, denn anders hätte eine Einweisung in die forensische Psychiatrie drohen können. Eine Wiederholungsgefahr sah der Gutachter nicht.
So wurden die Einzelstrafen für die Taten zu einer günstigen Gesamtstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten Haft zusammengefasst, die Untersuchungshaft wird angerechnet.