Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Prozess: Überführt oder reingelegt?
Die Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidiger im Prozess um einen Solinger Drogenhändler am Landgericht Wuppertal zeigten ihre Sicht der Dinge: Der Mann war von einer Hundertschaft bei einem inszenierten Großverkauf an „Lisa“, einer Scheinkäuferin des Landeskriminalamtes (LKA), in Gräfrath festgenommen wurde, „Überführt“, so die Staatsanwältin, „Reingelegt“so der Anwalt des 30- jährigen in ihren Plädoyers.
Der Handel mit Drogen habe ihm allgemein nur dazu gedient, seinen Eigenkonsum zu finanzieren. Die erhebliche Menge, die „Lisa“geordert habe, nämlich mehrere Kilo Amphetamine und Cannabis, sei völlig untypisch gewesen. Auch sei der Eigenverbrauch – besonders beim Alkohol – wesentlich größer gewesen, als das Haar-Gutachten
später beweisen konnte. Nach Zeugenaussagen sei der Magenbitter flaschenweise mitgebracht worden, die Wohnung sei voll mit leeren Flaschen gewesen.
Die Staatsanwältin sah im Haargutachten dagegen einen Dreh- und Angelpunkt. Der geringe eigene Verbrauch, den der Gutachter testiert habe, beweise nur die gewerbsmäßige Ausrichtung des Handels. Die Kameraüberwachung des Innenhofes an der Speerstrasse, wo der Angeklagte gewohnt und einen Teil der Drogen gelagert und verkauft habe, habe einen regen Geschäftsbetrieb nachgewiesen. Ein professionell gemachter Web Shop mit Telegram und WhatsApp habe den Internethandel bewiesen. Per Post seien die entfernten Kunden versorgt worden. Dies alles spräche gegen den Mann.
Positiv sei zu werten, dass er zwar zögerlich, aber später offen ausgesagt habe. Dies habe das Verfahren verkürzt. Zudem seien hauptsächlich weiche Drogen gehandelt worden, der größte Batzen davon sei nie eine Gefahr für die Allgemeinheit geworden – weil er an „Lisa“vom LKA geliefert worden sei.
Zu ihrer Forderung nach einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten, darin ein siebenmonatiger Vorweg-Entzug: Die Drogenvergangenheit seit Jugendtagen habe immer mal wieder positive Entwöhnungsergebnisse gezeigt. Leider sei es kein „minderschwerer Fall“. In einem Spind in einem Bordell habe neben den Drogen griffbereit eine Gaspistole gelegen.
Der Verteidiger betonte in seinem Plädoyer noch einmal die Durchschnittlichkeit eines privaten Handels, hoffte aber, dass das Gericht nicht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus urteilen würde.
Das Urteil wird für Anfang Mai erwartet.