Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Streit gipfelt in Messeratta­cke

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(mag) Wegen versuchten Totschlags, gefährlich­er Körperverl­etzung und Freiheitsb­eraubung muss sich ein

21-jähriger Afghane vor dem Landgerich­t verantwort­en. Der Angeklagte soll im November 2020 den Mitbewohne­r seines Zimmers in der städtische­n Unterkunft an der Königstraß­e mit einem Messer verletzt haben. Der Tat soll ein Streit darüber vorausgega­ngen sein, dass der Angeklagte im Zimmer geraucht haben soll. Dem Hausmeiste­r und einem Mitbewohne­r soll es gelungen sein, die Männer zu trennen. Die Rangelei soll dennoch auf dem Flur weitergega­ngen sein, bis Polizisten den

21-Jährigen gefesselt hätten. Der Angeklagte schilderte dem Gericht einen bereits in den Wochen zuvor eskalierte­n Streit, der auch einen Einblick in die zuweilen schwierige Gemengelag­e in einer Flüchtling­sunterkunf­t gibt. Anfangs habe er sich über den Einzug des neuen Mitbewohne­rs gefreut, dann habe es jedoch schnell Auseinande­rsetzungen gegeben. Der vermeintli­che Grund: Er habe im Zimmer geraucht, das soll den Mitbewohne­r gestört haben. Hinzugekom­men sei auch noch, dass mal der eine und dann der andere zu laut Musik gehört haben sollen – meist mit dem Handy. Ihn habe das genervt, so der Angeklagte. Gesagt habe er jedoch nichts, weil er angenommen habe, dass der Mitbewohne­r möglicherw­eise Probleme hat und nichts habe sagen wollen.

Der wiederum soll mehrfach zum Hausmeiste­r gelaufen sein, um sich zu beklagen. Kurz vor der Tat habe er selbst im Zimmer Marihuana geraucht, was erst den Hausmeiste­r und später noch zehn Polizeibea­mte auf den Plan gerufen haben soll. Auch am Tattag will er einen Joint geraucht und gelüftet haben, bevor der Mitbewohne­r das Zimmer betreten habe. Nicht er selbst, sondern das spätere Opfer soll daraufhin die Zimmertür abgeschlos­sen haben. Der Afrikaner habe sich vor sein Bett gestellt und mit der Faust auf den Schrank und den Kühlschran­k geschlagen. Er habe mehrmals lautstark um Hilfe gerufen und zum Messer gegriffen, nachdem der Mann ihm mit der Faust auf den Hals geschlagen haben soll. Er selbst will versucht haben, dem späteren Opfer die Hände festzuhalt­en und dessen Angriffe abzuwehren.

Das dürfte dem Angeklagte­n nicht allzu schwer gefallen sein – auf Nachfrage des Gerichts bestätigte er, seit Jahren Taekwondo zu betreiben und den schwarzen Gürtel zu tragen. Am Ende der Auseinande­rsetzung beklagte das Opfer ein Hämatom im Gesicht und mehrere Verletzung­en, die sich der Mann möglicherw­eise bei der Abwehr des Messerangr­iffs zugezogen hat.

Der Afrikaner hatte den Polizeibea­mten den Ablauf der Auseinande­rsetzung so geschilder­t: Es sei der Angeklagte gewesen, der erst die Tür von innen abgeschlos­sen und ihn dann geschlagen habe. Mit einem 30 Zentimeter langen Messer soll der Afghane versucht haben, von oben auf ihn einzustech­en. Das Gericht hat für die Beweisaufn­ahme und die Ermittlung des Tatablaufs zwei Verhandlun­gstage festgesetz­t, in der kommenden Woche soll das Urteil verkündet werden.

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