Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Streit gipfelt in Messerattacke
(mag) Wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung muss sich ein
21-jähriger Afghane vor dem Landgericht verantworten. Der Angeklagte soll im November 2020 den Mitbewohner seines Zimmers in der städtischen Unterkunft an der Königstraße mit einem Messer verletzt haben. Der Tat soll ein Streit darüber vorausgegangen sein, dass der Angeklagte im Zimmer geraucht haben soll. Dem Hausmeister und einem Mitbewohner soll es gelungen sein, die Männer zu trennen. Die Rangelei soll dennoch auf dem Flur weitergegangen sein, bis Polizisten den
21-Jährigen gefesselt hätten. Der Angeklagte schilderte dem Gericht einen bereits in den Wochen zuvor eskalierten Streit, der auch einen Einblick in die zuweilen schwierige Gemengelage in einer Flüchtlingsunterkunft gibt. Anfangs habe er sich über den Einzug des neuen Mitbewohners gefreut, dann habe es jedoch schnell Auseinandersetzungen gegeben. Der vermeintliche Grund: Er habe im Zimmer geraucht, das soll den Mitbewohner gestört haben. Hinzugekommen sei auch noch, dass mal der eine und dann der andere zu laut Musik gehört haben sollen – meist mit dem Handy. Ihn habe das genervt, so der Angeklagte. Gesagt habe er jedoch nichts, weil er angenommen habe, dass der Mitbewohner möglicherweise Probleme hat und nichts habe sagen wollen.
Der wiederum soll mehrfach zum Hausmeister gelaufen sein, um sich zu beklagen. Kurz vor der Tat habe er selbst im Zimmer Marihuana geraucht, was erst den Hausmeister und später noch zehn Polizeibeamte auf den Plan gerufen haben soll. Auch am Tattag will er einen Joint geraucht und gelüftet haben, bevor der Mitbewohner das Zimmer betreten habe. Nicht er selbst, sondern das spätere Opfer soll daraufhin die Zimmertür abgeschlossen haben. Der Afrikaner habe sich vor sein Bett gestellt und mit der Faust auf den Schrank und den Kühlschrank geschlagen. Er habe mehrmals lautstark um Hilfe gerufen und zum Messer gegriffen, nachdem der Mann ihm mit der Faust auf den Hals geschlagen haben soll. Er selbst will versucht haben, dem späteren Opfer die Hände festzuhalten und dessen Angriffe abzuwehren.
Das dürfte dem Angeklagten nicht allzu schwer gefallen sein – auf Nachfrage des Gerichts bestätigte er, seit Jahren Taekwondo zu betreiben und den schwarzen Gürtel zu tragen. Am Ende der Auseinandersetzung beklagte das Opfer ein Hämatom im Gesicht und mehrere Verletzungen, die sich der Mann möglicherweise bei der Abwehr des Messerangriffs zugezogen hat.
Der Afrikaner hatte den Polizeibeamten den Ablauf der Auseinandersetzung so geschildert: Es sei der Angeklagte gewesen, der erst die Tür von innen abgeschlossen und ihn dann geschlagen habe. Mit einem 30 Zentimeter langen Messer soll der Afghane versucht haben, von oben auf ihn einzustechen. Das Gericht hat für die Beweisaufnahme und die Ermittlung des Tatablaufs zwei Verhandlungstage festgesetzt, in der kommenden Woche soll das Urteil verkündet werden.