Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Urteil: Entschädigung nicht zwangsläufig
(rtr) Airlines müssen Passagiere bei einem umgeleiteten Flug nicht grundsätzlich entschädigen. Der Gerichtshof der Europäischen Union urteilte am Donnerstag, dass ein Fluggast keinen Ausgleichsanspruch habe, „wenn sein Flug zu einem Flughafen umgeleitet wird, der denselben Ort, dieselbe Stadt oder dieselbe Region bedient“. Ein Passagier hatte von Austrian Airlines eine pauschale Ausgleichszahlung von 250 Euro gefordert, weil sein Flug aus Wien 2019 wegen schlechten Wetters statt in Berlin-Tegel mit einer Stunde Verspätung in Berlin Schönefeld landete.