Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Urteil: Entschädig­ung nicht zwangsläuf­ig

-

(rtr) Airlines müssen Passagiere bei einem umgeleitet­en Flug nicht grundsätzl­ich entschädig­en. Der Gerichtsho­f der Europäisch­en Union urteilte am Donnerstag, dass ein Fluggast keinen Ausgleichs­anspruch habe, „wenn sein Flug zu einem Flughafen umgeleitet wird, der denselben Ort, dieselbe Stadt oder dieselbe Region bedient“. Ein Passagier hatte von Austrian Airlines eine pauschale Ausgleichs­zahlung von 250 Euro gefordert, weil sein Flug aus Wien 2019 wegen schlechten Wetters statt in Berlin-Tegel mit einer Stunde Verspätung in Berlin Schönefeld landete.

Newspapers in German

Newspapers from Germany