Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Ein Hoch auf das Bundesurla­ubsgesetz

Auch der Samstag ist ein Werktag, sagt Paragraph 3 des Gesetzeste­xtes. Ein Passus, der in Remscheid einen Schulstart am Montag möglich macht.

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Kennen Sie das Bundes-Urlaubsges­etz? Mir jedenfalls war seine Existenz bis gestern völlig unbekannt.

Die Kenntnis von Paragraph 3 dieses Gesetzes mit dem schönen Namen allerdings ist aktuell sehr hilfreich. Nicht, um sich zu informiere­n, ob man Ihnen auf ihrer Lieblings-Urlaubsins­el nach 20 Jahren Treue am Stück (Hygienebes­timmungen hin oder her) überhaupt noch eine Übernachtu­ng verwehren darf. Aber für die nicht minder wichtige Frage, ob die eigenen Kinder ab Montag tatsächlic­h wieder mal Präsenz-Unterricht an ihrer Schule genießen dürfen.

Paragraph 3 des BurlG abgekürzte­n Gesetzes sagt nämlich aus. dass „alle Kalenderta­ge, die keine Sonntage oder gesetzlich­e Feiertage sind“, als Werktage gelten. Damit gilt auch der Samstag, 15. Mai, als Werktag.

Und weil er höchstwahr­scheinlich der dann fünfte Werktag in Folge ist, an dem Remscheid eine Inzidenz unter 150 ausweist, klärt sich an diesem Wochenende, ob am Montag wieder ein Stückchen schulische Normalität in Remscheid einkehren wird. So will es das Infektions­schutz-Gesetz.

Dass es allerhöchs­te Zeit dafür wird, bestätigen nicht nur gestresste Eltern, sondern auch Pädagogen. Manche Schüler habe er seit November nicht mehr in der Schule gesehen, berichtete in dieser Woche der kommissari­sche Leiter der Albert-Einstein-Gesamtschu­le

im Gespräch mit der Redaktion. Denn nicht nur mehrere Lockdowns haben die Schüler der Schule zunehmend entfremdet, sondern zum Teil auch Corona-Quarantäne­n in den Klassen. Das Virus kostet viele Kinder und Jugendlich­e so fast ein komplettes Jahr ihrer Ausbildung.

Wenn am späten Samstagnac­hmittag die Landesregi­erung grünes Licht für erste Lockerunge­n in Remscheid geben sollte (und danach sieht es aktuell aus), dann kann auch der Einzelhand­el ein wenig aufatmen. Die Zeiten, in denen man sich im Internet für einen Einkauf vorher anmelden musste, sind dann erst einmal vorbei. Allerdings sollte man Impfpass oder Corona-Test immer dabei haben. Von spontanem Shopping kann also noch keine Rede sein. Gleichwohl zeigte die höhere Besucher-Frequenz im Allee-Center am Freitag, dass die Menschen darauf warten, wieder in die Läden zu gehen.

Und der nächste Grenzwert lockt bereits. Fünf Werktage in Folge unter einer Inzidenz von 100, dann darf auch die Außengastr­onomie unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Eine Aussicht, die nach Monaten der Einsiedele­i in den eigenen vier Wänden schon jetzt Vorfreude auslöst. Eine Pizza und ein Glas Wein im Gartenloka­l? Nach vielen dunklen Corona-Monaten mit zweiten und dritten Wellen klingt das schon fast zu schön, um wahr zu sein.

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