Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Verbandskästen nach fünf Jahren wechseln
Das Haltbarkeitsdatum, das auf vielen Kästen aufgedruckt ist, sollte nicht überschritten werden.
(tmn) Egal, ob als Kissen, Kasten oder Rolle: Ein Notfallset muss an Bord eines jeden Autos sein. Und es muss der aktuellen DIN-Norm 13164 entsprechen, informiert der TÜV Süd. Doch das ist noch nicht alles. Denn für bestimmte Teile in solchen Sets gibt es ein Verfallsdatum, das aufgedruckt ist. Die meisten Sets laufen nach fünf Jahren ab. Die stark schwankenden Temperaturen im Auto setzen dem Verbandsmaterial zu. So verlieren Binden im Laufe der Zeit an Dehnbarkeit, Pflaster werden spröde und Einmalhandschuhe rissig. Zwar lassen sich Einzelteile auch nachkaufen, doch lohnt sich das meist nicht. Gerade vor Beginn der Urlaubszeit gibt es oft sogar im Supermarkt Nachkauf-Sets im Angebot ab etwa fünf Euro.
Fehlt das Verbandsmaterial oder ein Teil davon bei der Hauptuntersuchung oder ist sein Zustand nicht in Ordnung, gilt das als „geringer Mangel“, der laut TÜV Süd schnell behoben werden muss. Fünf
Euro kostet den Fahrer die fällige Verwarnung, wenn der Verbandskasten bei der Verkehrskontrolle fehlt. Der Halter muss aber auch zahlen, und zwar zehn Euro. Das gelte auch, wenn Teile aus dem Verbandskasten fehlen, erläutert Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg.
Der beste Ort für das Notfallset ist übrigens dort, wo es die Fahrer oder Passagiere bei Bedarf ganz schnell greifen können. Fächer an Türen oder Sitzen bieten sich an.