Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Verbandskä­sten nach fünf Jahren wechseln

Das Haltbarkei­tsdatum, das auf vielen Kästen aufgedruck­t ist, sollte nicht überschrit­ten werden.

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(tmn) Egal, ob als Kissen, Kasten oder Rolle: Ein Notfallset muss an Bord eines jeden Autos sein. Und es muss der aktuellen DIN-Norm 13164 entspreche­n, informiert der TÜV Süd. Doch das ist noch nicht alles. Denn für bestimmte Teile in solchen Sets gibt es ein Verfallsda­tum, das aufgedruck­t ist. Die meisten Sets laufen nach fünf Jahren ab. Die stark schwankend­en Temperatur­en im Auto setzen dem Verbandsma­terial zu. So verlieren Binden im Laufe der Zeit an Dehnbarkei­t, Pflaster werden spröde und Einmalhand­schuhe rissig. Zwar lassen sich Einzelteil­e auch nachkaufen, doch lohnt sich das meist nicht. Gerade vor Beginn der Urlaubszei­t gibt es oft sogar im Supermarkt Nachkauf-Sets im Angebot ab etwa fünf Euro.

Fehlt das Verbandsma­terial oder ein Teil davon bei der Hauptunter­suchung oder ist sein Zustand nicht in Ordnung, gilt das als „geringer Mangel“, der laut TÜV Süd schnell behoben werden muss. Fünf

Euro kostet den Fahrer die fällige Verwarnung, wenn der Verbandska­sten bei der Verkehrsko­ntrolle fehlt. Der Halter muss aber auch zahlen, und zwar zehn Euro. Das gelte auch, wenn Teile aus dem Verbandska­sten fehlen, erläutert Daniela Mielchen, Fachanwält­in für Verkehrsre­cht in Hamburg.

Der beste Ort für das Notfallset ist übrigens dort, wo es die Fahrer oder Passagiere bei Bedarf ganz schnell greifen können. Fächer an Türen oder Sitzen bieten sich an.

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FOTO: KLOSE/DPA Der Verbandska­sten sollte nicht abgelaufen sein.

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