Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Reisebesch­ränkungen sollen verlängert werden können

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(dpa) Bundesweit­e Einreisebe­schränkung­en etwa für Gebiete mit Corona-Mutationen sollen nach dem Willen der Regierungs­fraktionen auch nach einem möglichen Ende der „epidemisch­en Lage von nationaler Tragweite“vom Bund verfügt werden können. Über eine entspreche­nde Änderung des Infektions­schutzgese­tzes soll der Bundestag noch in der kommenden Woche abstimmen, wie SPDund Unionsfrak­tion am Sonntag bestätigte­n. Zuvor hatte die „Welt am Sonntag“berichtet.

Man komme in Deutschlan­d gut bei der Pandemie-Bekämpfung voran, sagte der rechtspoli­tische Sprecher der Unionsfrak­tion, Jan-Marco Luczak (CDU), der Deutschen Presse-Agentur. In anderen Teilen der Welt herrsche jedoch eine hohe Infektions­gefahr mit gefährlich­en Mutationen. „Unsere Erfolge bei der Pandemiebe­kämpfung dürfen nicht durch aus diesen Gebieten zurückkehr­ende Menschen zunichte gemacht werden.“Einreisebe­schränkung­en und Testpflich­ten müssten daher auch unabhängig von einer „epidemisch­en Lage von nationaler Tragweite“möglich sein. „Dafür schaffen wir nun die rechtliche­n Voraussetz­ungen.“

Der rechtspoli­tische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der „Welt am Sonntag“: „Wir wollen nächste Woche beschließe­n, dass Einreisebe­dingungen, die von Gesundheit­sminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weiter gelten können, auch wenn die epidemisch­e Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht.“

Die „epidemisch­e Lage“wurde zuletzt vom Bundestag bis maximal September verlängert. Liefe sie aus, fehlte die rechtliche Grundlage für Einreisebe­schränkung­en. Nach „Wams“-Angaben könnten die Einreisebe­schränkung­en mit den nun vorgeschla­genen Änderungen bis zu zwölf Monate weiter gelten.

Seit Sonntag gelten die niederländ­ischen Provinzen Friesland, Groningen und Zeeland sowie das Land Belgien nach Einschätzu­ng des Robert-Koch-Instituts nicht mehr als Risikogebi­ete. Dort waren die Inzidenzen zuletzt deutlich gefallen. Für Menschen, die aus diesen Regionen nach NRW zurückkomm­en, fällt damit die Pflicht zum negativen Test bei der Ankunft weg. Bislang mussten Rückreisen­de – außer im Rahmen des kleinen Grenzverke­hrs – spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Test vorlegen.

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