Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Reisebeschränkungen sollen verlängert werden können
(dpa) Bundesweite Einreisebeschränkungen etwa für Gebiete mit Corona-Mutationen sollen nach dem Willen der Regierungsfraktionen auch nach einem möglichen Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“vom Bund verfügt werden können. Über eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll der Bundestag noch in der kommenden Woche abstimmen, wie SPDund Unionsfraktion am Sonntag bestätigten. Zuvor hatte die „Welt am Sonntag“berichtet.
Man komme in Deutschland gut bei der Pandemie-Bekämpfung voran, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), der Deutschen Presse-Agentur. In anderen Teilen der Welt herrsche jedoch eine hohe Infektionsgefahr mit gefährlichen Mutationen. „Unsere Erfolge bei der Pandemiebekämpfung dürfen nicht durch aus diesen Gebieten zurückkehrende Menschen zunichte gemacht werden.“Einreisebeschränkungen und Testpflichten müssten daher auch unabhängig von einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“möglich sein. „Dafür schaffen wir nun die rechtlichen Voraussetzungen.“
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der „Welt am Sonntag“: „Wir wollen nächste Woche beschließen, dass Einreisebedingungen, die von Gesundheitsminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weiter gelten können, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht.“
Die „epidemische Lage“wurde zuletzt vom Bundestag bis maximal September verlängert. Liefe sie aus, fehlte die rechtliche Grundlage für Einreisebeschränkungen. Nach „Wams“-Angaben könnten die Einreisebeschränkungen mit den nun vorgeschlagenen Änderungen bis zu zwölf Monate weiter gelten.
Seit Sonntag gelten die niederländischen Provinzen Friesland, Groningen und Zeeland sowie das Land Belgien nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts nicht mehr als Risikogebiete. Dort waren die Inzidenzen zuletzt deutlich gefallen. Für Menschen, die aus diesen Regionen nach NRW zurückkommen, fällt damit die Pflicht zum negativen Test bei der Ankunft weg. Bislang mussten Rückreisende – außer im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs – spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Test vorlegen.