Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Probleme bei Trinkwasserversorgung
Aufgrund des Hochwassers gilt in einigen Kommunen jetzt ein Abkochgebot.
Am Donnerstagabend hat das Gesundheitsamt Mülheim ein Abkochgebot verkündet. Das Trinkwasser in der Region sei verunreinigt und müsse stark gechlort werden. Betroffen sind auch Ratingen (Breitscheid, Lintorf, Hösel, Eggerscheidt) sowie Teile von Oberhausen und Bottrop. Die RWW, die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft, bietet auf ihrer Website eine Trinkwasseranalyse. Dort können Betroffene aus der Region nachsehen, ob ihre Adresse betroffen ist. Auch das Kreisgesundheitsamt Mettmann hat bis auf Weiteres ein Abkochgebot angeordnet, ebenso der Kreis Euskirchen.
Laut RWW wurde in den Wasserwerken in Mülheim aufgrund des Hochwassers Uferfiltrat vom Flusswasser beeinträchtigt. Das bedeutet, dass die biologische Vorfiltration, die normalerweise in langen
Sandbecken geschieht, nicht mehr ausreichend gewährleistet ist, da die Sandbecken von Flusswasser überspült wurden, wie eine RWW-Sprecherin sagt. Deshalb komme es trotz der mehrstufigen Trinkwasseraufbereitung in den Werken Mülheim/Styrum-Ost und -West zu einer Trübung des Trinkwassers, die kontinuierlich steigt. Laut Pressesprecherin gibt es noch keine Prognose, ab wann die Vorfiltration wieder instandgesetzt werden kann. Doch die leicht fallenden Pegelstände seien ein gutes erstes Zeichen.
Ein Abkochgebot kann vom zuständigen Gesundheitsamt erlassen werden. Das Abkochen des Trinkwassers tötet Bakterien und wirkt generell mikrobiologischen Verunreinigungen entgegen. Dafür muss das Wasser mindestens drei Minuten lang sprudelnd kochen. Abkochen sollten Betroffene Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrung, besonders wenn diese nicht mehr stark erhitzt wird. Darunter fällt also auch das Wasser zum Waschen von Gemüse. Aber auch zum Zähneputzen und besonders zum Reinigen von Wunden sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden. Zum Wäschewaschen oder Putzen muss das Wasser nicht abgekocht werden, auch zur Körperpflege kann es verwendet werden, solange es dabei nicht in den Mund oder in offene Wunden gelangt.
Generell sei die Wasserversorgung in Deutschland gut geschützt, sagt Wolf Merkel, Vorstand des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches. In Extremsituationen könnte es aber aus verschiedenen Gründen zu Beeinträchtigungen kommen. „Das Abkochgebot wird aufrechterhalten, bis Analysen ergeben haben, dass das Trinkwasser nicht mehr beeinträchtigt ist“, sagt er. Entwarnung geben dann ebenfalls die Gesundheitsämter.