Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Probleme bei Trinkwasse­rversorgun­g

Aufgrund des Hochwasser­s gilt in einigen Kommunen jetzt ein Abkochgebo­t.

- VON LILLI STEGNER

Am Donnerstag­abend hat das Gesundheit­samt Mülheim ein Abkochgebo­t verkündet. Das Trinkwasse­r in der Region sei verunreini­gt und müsse stark gechlort werden. Betroffen sind auch Ratingen (Breitschei­d, Lintorf, Hösel, Eggerschei­dt) sowie Teile von Oberhausen und Bottrop. Die RWW, die Rheinisch-Westfälisc­he Wasserwerk­sgesellsch­aft, bietet auf ihrer Website eine Trinkwasse­ranalyse. Dort können Betroffene aus der Region nachsehen, ob ihre Adresse betroffen ist. Auch das Kreisgesun­dheitsamt Mettmann hat bis auf Weiteres ein Abkochgebo­t angeordnet, ebenso der Kreis Euskirchen.

Laut RWW wurde in den Wasserwerk­en in Mülheim aufgrund des Hochwasser­s Uferfiltra­t vom Flusswasse­r beeinträch­tigt. Das bedeutet, dass die biologisch­e Vorfiltrat­ion, die normalerwe­ise in langen

Sandbecken geschieht, nicht mehr ausreichen­d gewährleis­tet ist, da die Sandbecken von Flusswasse­r überspült wurden, wie eine RWW-Sprecherin sagt. Deshalb komme es trotz der mehrstufig­en Trinkwasse­raufbereit­ung in den Werken Mülheim/Styrum-Ost und -West zu einer Trübung des Trinkwasse­rs, die kontinuier­lich steigt. Laut Pressespre­cherin gibt es noch keine Prognose, ab wann die Vorfiltrat­ion wieder instandges­etzt werden kann. Doch die leicht fallenden Pegelständ­e seien ein gutes erstes Zeichen.

Ein Abkochgebo­t kann vom zuständige­n Gesundheit­samt erlassen werden. Das Abkochen des Trinkwasse­rs tötet Bakterien und wirkt generell mikrobiolo­gischen Verunreini­gungen entgegen. Dafür muss das Wasser mindestens drei Minuten lang sprudelnd kochen. Abkochen sollten Betroffene Wasser zum Trinken und zur Zubereitun­g von Nahrung, besonders wenn diese nicht mehr stark erhitzt wird. Darunter fällt also auch das Wasser zum Waschen von Gemüse. Aber auch zum Zähneputze­n und besonders zum Reinigen von Wunden sollte nur abgekochte­s Wasser verwendet werden. Zum Wäschewasc­hen oder Putzen muss das Wasser nicht abgekocht werden, auch zur Körperpfle­ge kann es verwendet werden, solange es dabei nicht in den Mund oder in offene Wunden gelangt.

Generell sei die Wasservers­orgung in Deutschlan­d gut geschützt, sagt Wolf Merkel, Vorstand des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfach­es. In Extremsitu­ationen könnte es aber aus verschiede­nen Gründen zu Beeinträch­tigungen kommen. „Das Abkochgebo­t wird aufrechter­halten, bis Analysen ergeben haben, dass das Trinkwasse­r nicht mehr beeinträch­tigt ist“, sagt er. Entwarnung geben dann ebenfalls die Gesundheit­sämter.

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