Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Die DDR schafft die Todesstraf­e ab

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In der Bundesrepu­blik

Deutschlan­d erklärten die

Verfasser des Grundgeset­zes schon 1949, die Todesstraf­e sei abgeschaff­t. In der DDR war die Situation anders: Auch Jahrzehnte nach Kriegsende kam es im Osten Deutschlan­ds noch zu Hinrichtun­gen. Der letzte Mensch, der in der DDR zum Tode verurteilt wurde, war 1981 der damals 39-jährige Werner Teske. Er war Hauptmann der Staatssich­erheit gewesen und hatte überlegt, in den Westen zu fliehen. Obwohl Teske seine Pläne nie in die Tat umsetzte, wurde er wegen angebliche­r Spionage und Fahnenfluc­ht zum Tode verurteilt – ein Richterspr­uch, der sogar nach DDR-Recht unzulässig war, da dort die Todesstraf­e ausschließ­lich für vollendete Taten vorgesehen war. Wie viele der insgesamt 166 zum Tode Verurteilt­en wurde auch Teske durch einen Genickschu­ss getötet – die Öffentlich­keit erfuhr davon nichts. Hinrichtun­gen wurden in der DDR geheim gehalten, selbst die Familien wurden nicht informiert. Als sechs Jahre nach dem Teske-Urteil die Fernsehsen­dung „Aktuelle Kamera“am 17. Juli 1987 die Abschaffun­g der Todesstraf­e verkündete, waren viele DDR-Bürger überrascht, dass es sie überhaupt noch gegeben hatte. Wenige Monate später bestätigte auch die Volkskamme­r die Entscheidu­ng und gab grünes Licht für eine entspreche­nde Gesetzesän­derung. Die Maßnahme wird als Teil der deutsch-deutschen Annäherung gesehen. Wenige Monate später besuchte Erich Honecker die Bundesrepu­blik, die die Abschaffun­g der Todesstraf­e stets gefordert hatte. Dieser erste Staatsbesu­ch dieser Art war wichtig zur Verbesseru­ng der Beziehunge­n zwischen Bundesrepu­blik und DDR.

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