Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Die DDR schafft die Todesstrafe ab
In der Bundesrepublik
Deutschland erklärten die
Verfasser des Grundgesetzes schon 1949, die Todesstrafe sei abgeschafft. In der DDR war die Situation anders: Auch Jahrzehnte nach Kriegsende kam es im Osten Deutschlands noch zu Hinrichtungen. Der letzte Mensch, der in der DDR zum Tode verurteilt wurde, war 1981 der damals 39-jährige Werner Teske. Er war Hauptmann der Staatssicherheit gewesen und hatte überlegt, in den Westen zu fliehen. Obwohl Teske seine Pläne nie in die Tat umsetzte, wurde er wegen angeblicher Spionage und Fahnenflucht zum Tode verurteilt – ein Richterspruch, der sogar nach DDR-Recht unzulässig war, da dort die Todesstrafe ausschließlich für vollendete Taten vorgesehen war. Wie viele der insgesamt 166 zum Tode Verurteilten wurde auch Teske durch einen Genickschuss getötet – die Öffentlichkeit erfuhr davon nichts. Hinrichtungen wurden in der DDR geheim gehalten, selbst die Familien wurden nicht informiert. Als sechs Jahre nach dem Teske-Urteil die Fernsehsendung „Aktuelle Kamera“am 17. Juli 1987 die Abschaffung der Todesstrafe verkündete, waren viele DDR-Bürger überrascht, dass es sie überhaupt noch gegeben hatte. Wenige Monate später bestätigte auch die Volkskammer die Entscheidung und gab grünes Licht für eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Maßnahme wird als Teil der deutsch-deutschen Annäherung gesehen. Wenige Monate später besuchte Erich Honecker die Bundesrepublik, die die Abschaffung der Todesstrafe stets gefordert hatte. Dieser erste Staatsbesuch dieser Art war wichtig zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Bundesrepublik und DDR.