Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Kosten für die Zweitwohnung in der Pandemie
(tmn) Manche Beschäftigte haben zwei Wohnungen: eine in der Nähe des Arbeitsplatzes und eine zusammen mit der Familie. In der Regel fahren sie bei dieser doppelten Haushaltsführung am Anfang der Woche zur Zweitwohnung und am Wochenende wieder nach Hause.
Dieser Ablauf hat sich durch die Corona-Pandemie aber bei vielen Pendlern verändert: „Denkbar sind Fälle, in denen die Zweitwohnung nicht aufgesucht wird, weil – zumindest für eine begrenzte Zeit – von zu Hause aus gearbeitet wird“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Aus steuerlicher Sicht bedeutet das: „Wenn für eine begrenzte Zeit vom Hauptwohnsitz aus gearbeitet wurde, sind für diese Zeit keine Fahrten zum Zweitwohnsitz, keine Familienheimfahrten und keine Fahrten von der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angefallen, die als Werbungskosten abziehbar wären“, erläutert Nöll.
Für die Zeit der Arbeit vom Hauptwohnsitz aus kann aber ein Ansatz der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer infrage kommen, wenn ein solches besteht, oder alternativ die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro je Arbeitstag beziehungsweise maximal 600 Euro im Jahr. Die Kosten der doppelten Haushaltsführung wie Miete oder Nebenkosten sind dennoch abzugsfähig. „Wichtig ist, dass zumindest im Terminkalender Aufzeichnungen darüber gemacht werden, wann man zum Zweitwohnsitz, zur ersten Tätigkeitsstätte, zurück zur Hauptwohnung gefahren ist und wann man von zu Hause aus gearbeitet hat. Sonst ist dies später zur Anfertigung einer korrekten Einkommensteuererklärung kaum mehr nachvollziehbar“, rät Nöll.