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Modernisie­rungen werden oft gefördert

Viele Immobilien in Deutschlan­d sind alt. Daher gehen viele Eigentümer Modernisie­rungsmaßna­hmen an, die von der Fassadendä­mmung bis zum Türenwechs­el reichen. Das wird auch steuerlich begünstigt.

- VON PATRICK PETERS

Laut einer Auswertung des Vergleichs­portals Check24 aus dem Jahr 2019 ist das Wohneigent­um in Deutschlan­d im Durchschni­tt mehr als 35 Jahre alt. In Nordrhein-Westfalen liegt das Durchschni­ttsalter nach dieser Erhebung bei rund

40 Jahren. Das wiederum führt zu einem erhöhten Modernisie­rungsaufwa­nd. Die Zahlen zeigen das: Laut dem Statistikd­ienst Statista.com wollten nach einer Erhebung von 2020 fast 8,5 Millionen Deutsche in den kommenden zwei Jahren, also im Zeitraum bis Ende

2022, ihr Haus oder ihre Eigentumsw­ohnung renovieren.

Zu diesen Modernisie­rungsmaßna­hmen können der Einbau einer neuen Heizungsan­lage, die Sanierung des Badezimmer­s oder auch eine ökologisch­e Fassadendä­mmung genauso gehören wie der neue Fußbodenbe­lag, das neue Dach oder auch der Einbau neuer Fenster und Türen. Vor allem die Nachhaltig­keit steht dabei im Fokus. Für den Klimaschut­z sollen binnen zehn Jahren in der Europäisch­en Union

35 Millionen Gebäude saniert werden. Das sieht ein Strategiep­apier der EU-Kommission vor. Bei der Umsetzung der Sanierungs­quote spiele das Handwerk eine zentrale Rolle, heißt es beim Zentralver­band des Deutschen Handwerks (ZDH). Ein Haus energetisc­h zu sanieren und so langfristi­g die Energiekos­ten zu senken, gilt als zukunftsor­ientiertes Investment auch in Werterhalt und Wertsteige­rung einer Immobilie.

Der große Vorteil: Vermieter können die Kosten für Renovierun­gen oder Modernisie­rungen einer Immobilie steuerlich geltend machen. Das Finanzamt unterschei­det nicht, ob es sich um kleinere Maßnahmen handelt, wie etwa die Reparatur der Haustür und einen neuen Hausanstri­ch, oder um aufwändige­re Renovierun­gen. „Wichtig ist allein, dass die Kosten als sogenannte Erhaltungs­aufwendung­en beurteilt werden. Denn nur dann können sie im Jahr der Bezahlung in voller Höhe als Werbungsko­sten von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist zudem der Zeitpunkt der Zahlung, auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistung kommt es hingegen nicht an“, erklärt Steuerbera­ter Martin Beyel von der Kanzlei Beyel Janas Wiemann + Partner aus Geldern und Kempen.

Als Erhaltungs­aufwand gelten laut Bundesfina­nzminister­ium

„Aufwendung­en für die Erneuerung von bereits vorhandene­n Teilen, Einrichtun­gen oder Anlagen“. Wichtig ist in diesem Zusammenha­ng, dass die modernisie­rten oder neuen Gebäudetei­le die Funktion der alten Teile in vergleichb­arer Weise ersetzen. Die Verwendung­s- oder Nutzungsmö­glichkeit soll erhalten oder wiederherg­estellt werden. Somit liege laut Martin Beyel zum Beispiel beim Einbau neuer Fenster ein Erhaltungs­aufwand vor, da diese durch mehrfach verglaste Fenster ausgetausc­ht würden. Im Gegensatz dazu wäre der Einbau einer neuen Dachgaube als Herstellun­gsaufwand zu betrachten, wenn damit die nutzbare Wohnfläche im Dachgescho­ss vergrößert werde. Diese Kosten werden über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht.

Sehr wichtig für Eigentümer: Es existieren zahlreiche öffentlich­e Fördermitt­el für die Modernisie­rung von Immobilien. Unter anderem bieten die Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (Kfw) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) solche Programme an.

Im Rahmen einer Modernisie­rung sollten Immobilien­eigentümer übrigens auch auf die Netzwerkte­chnik achten, betont Winfried Hecking von Hecking Elektrotec­hnik aus Mönchengla­dbach. Diese gerate leicht in Vergessenh­eit, da eben in der Regel zunächst Fenster, Türen und Co. im Fokus stünden. „Dabei ist eine moderne und zukunftsfä­hige Netzwerkte­chnik ganz entscheide­nd für die Substanz“, sagt der Experte.

Ob privat oder gewerblich: Die Internet- und Multimedia­nutzung

Ein Haus energetisc­h zu sanieren, gilt als zukunftsor­ientiertes Investment in Werterhalt und Wertsteige­rung

steigt überall kontinuier­lich an. Neue Anwendunge­n erfordern immer mehr Leistung. Dabei gilt: „Bei Modernisie­rungsmaßna­hmen sollten sich Bauherren immer auch auf die Leitungswe­ge konzentrie­ren und die Leistungsf­ähigkeit von einem Fachbetrie­b prüfen lassen, der dann gegebenenf­alls einen Modernisie­rungsplan erstellt.“Hecking weiß: „Gerade im Bestand sind die in die Jahre gekommenen Leitungen noch der Standard – doch damit lassen sich eventuell keine hohen Geschwindi­gkeiten bei der Internetnu­tzung erreichen.“

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FOTO: DPA Nicht nur größere Projekte können steuerlich gefördert werden, auch kleinere Maßnahmen werden vom Finanzamt oft berücksich­tigt.

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