Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Modernisierungen werden oft gefördert
Viele Immobilien in Deutschland sind alt. Daher gehen viele Eigentümer Modernisierungsmaßnahmen an, die von der Fassadendämmung bis zum Türenwechsel reichen. Das wird auch steuerlich begünstigt.
Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Check24 aus dem Jahr 2019 ist das Wohneigentum in Deutschland im Durchschnitt mehr als 35 Jahre alt. In Nordrhein-Westfalen liegt das Durchschnittsalter nach dieser Erhebung bei rund
40 Jahren. Das wiederum führt zu einem erhöhten Modernisierungsaufwand. Die Zahlen zeigen das: Laut dem Statistikdienst Statista.com wollten nach einer Erhebung von 2020 fast 8,5 Millionen Deutsche in den kommenden zwei Jahren, also im Zeitraum bis Ende
2022, ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung renovieren.
Zu diesen Modernisierungsmaßnahmen können der Einbau einer neuen Heizungsanlage, die Sanierung des Badezimmers oder auch eine ökologische Fassadendämmung genauso gehören wie der neue Fußbodenbelag, das neue Dach oder auch der Einbau neuer Fenster und Türen. Vor allem die Nachhaltigkeit steht dabei im Fokus. Für den Klimaschutz sollen binnen zehn Jahren in der Europäischen Union
35 Millionen Gebäude saniert werden. Das sieht ein Strategiepapier der EU-Kommission vor. Bei der Umsetzung der Sanierungsquote spiele das Handwerk eine zentrale Rolle, heißt es beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Ein Haus energetisch zu sanieren und so langfristig die Energiekosten zu senken, gilt als zukunftsorientiertes Investment auch in Werterhalt und Wertsteigerung einer Immobilie.
Der große Vorteil: Vermieter können die Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen einer Immobilie steuerlich geltend machen. Das Finanzamt unterscheidet nicht, ob es sich um kleinere Maßnahmen handelt, wie etwa die Reparatur der Haustür und einen neuen Hausanstrich, oder um aufwändigere Renovierungen. „Wichtig ist allein, dass die Kosten als sogenannte Erhaltungsaufwendungen beurteilt werden. Denn nur dann können sie im Jahr der Bezahlung in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist zudem der Zeitpunkt der Zahlung, auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistung kommt es hingegen nicht an“, erklärt Steuerberater Martin Beyel von der Kanzlei Beyel Janas Wiemann + Partner aus Geldern und Kempen.
Als Erhaltungsaufwand gelten laut Bundesfinanzministerium
„Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen“. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die modernisierten oder neuen Gebäudeteile die Funktion der alten Teile in vergleichbarer Weise ersetzen. Die Verwendungs- oder Nutzungsmöglichkeit soll erhalten oder wiederhergestellt werden. Somit liege laut Martin Beyel zum Beispiel beim Einbau neuer Fenster ein Erhaltungsaufwand vor, da diese durch mehrfach verglaste Fenster ausgetauscht würden. Im Gegensatz dazu wäre der Einbau einer neuen Dachgaube als Herstellungsaufwand zu betrachten, wenn damit die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss vergrößert werde. Diese Kosten werden über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht.
Sehr wichtig für Eigentümer: Es existieren zahlreiche öffentliche Fördermittel für die Modernisierung von Immobilien. Unter anderem bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) solche Programme an.
Im Rahmen einer Modernisierung sollten Immobilieneigentümer übrigens auch auf die Netzwerktechnik achten, betont Winfried Hecking von Hecking Elektrotechnik aus Mönchengladbach. Diese gerate leicht in Vergessenheit, da eben in der Regel zunächst Fenster, Türen und Co. im Fokus stünden. „Dabei ist eine moderne und zukunftsfähige Netzwerktechnik ganz entscheidend für die Substanz“, sagt der Experte.
Ob privat oder gewerblich: Die Internet- und Multimedianutzung
Ein Haus energetisch zu sanieren, gilt als zukunftsorientiertes Investment in Werterhalt und Wertsteigerung
steigt überall kontinuierlich an. Neue Anwendungen erfordern immer mehr Leistung. Dabei gilt: „Bei Modernisierungsmaßnahmen sollten sich Bauherren immer auch auf die Leitungswege konzentrieren und die Leistungsfähigkeit von einem Fachbetrieb prüfen lassen, der dann gegebenenfalls einen Modernisierungsplan erstellt.“Hecking weiß: „Gerade im Bestand sind die in die Jahre gekommenen Leitungen noch der Standard – doch damit lassen sich eventuell keine hohen Geschwindigkeiten bei der Internetnutzung erreichen.“
Immobilien & Geld
Verlag: