Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

FDP will „epidemisch­e Lage“beenden

Die Ausnahmesi­tuation läuft kurz nach der Wahl aus. Dann droht Rechtsunsi­cherheit.

- VON GREGOR MAYNTZ

Die FDP drückt in der Frage des Rechtsrahm­ens für den Kampf gegen die Pandemie aufs Tempo. „Die epidemisch­e Lage von nationaler Tragweite ist nicht mehr das geeignete Mittel“, erklärte Parlaments­geschäftsf­ührer Marco Buschmann: „Wir müssen von diesem Ausnahmezu­stand in den rechtliche­n Normalzust­and zurückkehr­en.“

Der Bundestag hatte im Juni die Feststellu­ng einer „epidemisch­en Lage von nationaler Tragweite“erneut verlängert. Daran sind viele Maßnahmen der Corona-Bekämpfung geknüpft. Der Zeitplan zwingt nun die Fraktionen, sich mit dem Thema zu beschäftig­en: Am 30. September, vier Tage nach der Bundestags­wahl,

läuft die Grundlage aus – die Befürchtun­g lautet, dass Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) dann gewisserma­ßen in ein Regelungsl­och stolpert. Am 7. September tritt der Bundestag planmäßig zur letzten Sitzung dieser Wahlperiod­e zusammen, am 25. August beraten die Ministerpr­äsidenten über die aktuellen Gefahren durch die Delta-Variante des Virus.

Für einen Ausstieg aus der „epidemisch­en Lage“müssten Regelungen identifizi­ert werden, die Planungsun­d Rechtssich­erheit brauchen, sagte Buschmann – etwa die Hilfen bei der Bundesausb­ildungsför­derung oder bei der Familienpf­legezeit. „Das muss die Bundesregi­erung vorbereite­n“, forderte er. Die September-Sitzung des Bundestags könne dann genutzt werden, um Gesetzentw­ürfe zu beraten.

Dass die Verlängeru­ng der epidemisch­en Lage nicht auf der Tagesordnu­ng für den 7. September stehe, sei „kein Zufall, sondern eine bewusste politische Entscheidu­ng“, sate Innenstaat­ssekretär Günter Krings (CDU). Handlungsb­edarf bestehe erst, wenn die Corona-Zahlen „wirklich stark anwachsen“. Der Bundestag sei jedenfalls „lückenlos handlungsf­ähig“.

Damit bringt er eine Option in den Blick, die schon 1998 beim KosovoKrie­g zum Tragen kam. Obwohl schon ein Bundestag gewählt war, war er noch nicht konstituie­rt, sodass nach der Wahl noch einmal der alte zusammentr­eten musste, um Beschlüsse zu fassen.

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