Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Bewährung wegen Falschaussage
Die Behauptung eines Paares hatte einen Mann in Untersuchungshaft gebracht.
Dass falsche Verdächtigung kein Kavaliersdelikt ist, und dass eine U-Haft als Freiheitsberaubung gelten kann, bekam eine
43-jährige Frau aus Remscheid im Schöffengericht im Amtsgericht Lüdenscheid zu spüren. Sie teilte sich die Anklagebank mit ihrem Halveraner Lebensgefährten (41). Das Paar hatte im Sommer 2019 gegenüber der Polizei behauptet, ein Mann hätte sie am Schulzentrum in Halver mit einem Messer bedroht und
120 Euro von ihnen gefordert. Strafrechtlich gesehen ein Raub, weshalb die Polizei entsprechende Ermittlungen einleitete. Im Zuge dessen kam der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Doch am Ende war es nicht er, der bestraft wurde, sondern die Remscheiderin und ihr Partner. Falsche Verdächtigung und Freiheitsberaubung lautete im Amtsgericht Lüdenscheid der Vorwurf gegen die beiden. Wie sich herausstellte, hatte der Beschuldigte den Raub nämlich gar nicht begangen. Das hatte der 41 Jahre alte Angeklagte im November 2019 in einem Brief zugegeben.
Im Gericht erklärte er, er habe sich tatsächlich mit dem anderen an der Realschule in Halver getroffen. Der Mann habe angeboten, dem Angeklagten für 120 Euro Drogenpflaster zu besorgen. Doch am Ende stand der 41-Jährige ohne Drogen und ohne sein Geld da. Nur einer von vielen Vorfällen mit dem Mann, wie der Halveraner angab. Er kenne den anderen aus der Schule. Der Verkäufer habe schon Parfüm aus dem Elternhaus des Angeklagten und ihm selbst CDs gestohlen. Auch so begehe er immer wieder Diebstähle. „Ich wollte, dass er sein Verhalten mal überdenkt.“Deshalb die falsche Verdächtigung.
Durch die Remscheiderin sei er auf den ausgedachten Ablauf des Raubes gekommen. Die 43-Jährige hatte bei dem Treffen an der Schule im Auto gewartet. Späte habe sie ihren Lebensgefährten gefragt, ob er von dem Mann mit einem Messer bedroht worden sei. Sie habe etwas silbern Glänzendes in dessen Hand gesehen. In Wahrheit handelte es sich dabei um das Handy des Mannes. „Die Tragweite ist ihr nicht bewusst gewesen“, erklärte die Verteidigerin der Remscheiderin. Denn, dass die U-Haft den beiden angerechnet würde, damit hätten sie nicht gerechnet, so die Anwältin.
„Sie haben die Justiz als Werkzeug missbraucht, um jemanden einsperren zu lassen“, führte der Richter zu diesem Punkt aus. Das Paar hätte den Mann zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar der Freiheit beraubt. Während der angeklagte Halveraner bislang nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, brachte die Remscheiderin 14 Vorstrafen mit. Ein Großteil davon waren Diebstahlstaten. „Beschaffungskriminalität aufgrund von Drogensucht“, bemerkte die Verteidigerin dazu.
Die beiden Angeklagten entschuldigen sich im Gericht für ihr Verhalten. Da sich das Paar einsichtig und reuig zeigte, und zudem den Eindruck vermittelte, dass es nicht noch einmal vor Gericht sitzen wollte, entschied das Schöffengericht, die sechs Monate Haft zur Bewährung auszusetzen. Als Auflage muss jeder der beiden Angeklagten 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch die beiden Angeklagten zeigten sich mit der Entscheidung des Gerichts einverstanden und ließen das Urteil sofort rechtskräftig werden.