Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Im Dickicht der Corona-Regeln

Bürger müssen neben den landesweit geltenden Regeln auch ihre lokale Inzidenzst­ufe beachten.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

Das System der Corona-Regeln im Land wird für die Bürger zu einem immer schwerer zu durchdring­enden Geflecht. Zwar setzte das nordrhein-westfälisc­he Gesundheit­sministeri­um aufgrund der steigenden Zahl von Infektione­n zum Wochenbegi­nn die landesweit­e Inzidenzst­ufe 1 in Kraft. Diese sorgt automatisc­h für Verschärfu­ngen von Schutzmaßn­ahmen in bestimmten Bereichen – aber eben nicht in allen. Übersichtl­icher geworden ist es dadurch für die Bürger nicht.

Landesinzi­denz 1 Einheitlic­h gilt seit dieser Woche eine schärfere Maskenpfli­cht in Innenräume­n – also nicht nur wie bislang in Arztpraxen oder der Bahn. Ausnahmen gelten nur für Genesene, Getestete und vollständi­g Geimpfte bei festen Sitz- oder Stehplätze­n – etwa in Bibliothek­en oder im Restaurant. In Letzteren gelten dann allerdings eine Masken- und eine Testpflich­t für die Bedienung. Ebenfalls landesweit einheitlic­h ist die Begrenzung der Kundenzahl in den Einzelhand­elsgeschäf­ten auf einen Kunden je zehn Quadratmet­er. Zudem gilt für Veranstalt­ungen und Versammlun­gen wieder die einfache Rückverfol­gbarkeit der Teilnehmer. Volksund Schützenfe­ste und der Betrieb von Discos und Clubs sind mindestens bis 27. August untersagt.

Um genau zu wissen, was im Kreis oder der kreisfreie­n Stadt gilt, müssen die Bürger jedoch zusätzlich zu den Regeln der Landesinzi­denz auch ihre lokale Inzidenzst­ufe beachten.

Lokale Inzidenzst­ufe 0 Noch liegt in 32 der 53 Kommunen in NRW der Wert stabil unter 10,1. Damit greift dort die lokale Stufe 0. Es gibt beispielsw­eise keine Kontaktbes­chränkunge­n in der Öffentlich­keit, Bildungsve­ranstaltun­gen sind ohne große Einschränk­ungen möglich, der Kino-, Theater- oder Konzertbes­uch ist wahlweise mit Test oder einem Sitzplan im Schachbret­tmuster zulässig. Sport kann ohne Beschränku­ngen ausgeübt werden. Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind erlaubt. Bei privaten Veranstalt­ungen oder Partys gilt eine Testpflich­t erst ab mehr als 50 Teilnehmer­n.

Lokale Inzidenzst­ufe 1 Derzeit gilt in 20 Kommunen diese schärfere Stufe. Menschen dürfen sich dann beispielsw­eise im öffentlich­en Raum mit Angehörige­n aus fünf Haushalten treffen. Bis zu

100 Menschen ohne Haushaltsb­egrenzung dürfen in der Öffentlich­keit zusammenko­mmen, wenn alle einen negativen Test vorweisen können. Kontaktspo­rt ist mit bis zu

100 Personen drinnen und draußen erlaubt. Wer eine Privatvera­nstaltung

ohne Partychara­kter organisier­t, darf diese fortan im Freien mit maximal 250 Gästen und im Innenberei­ch mit 100 Gästen ausrichten. Partys sind an der frischen Luft mit 100 Gästen und in Räumen mit 50 Gästen möglich – Voraussetz­ung sind Test und Nachverfol­gbarkeit.

Lokale Inzidenzst­ufe 2 Noch fallen nur Düsseldorf und Solingen unter diese Stufe. In der Öffentlich­keit sind dann etwa Treffen von nur noch drei Haushalten erlaubt, alternativ können sich zehn Personen mit einem entspreche­nden Negativtes­t ohne Haushaltsb­egrenzung treffen. Kulturvera­nstaltunge­n sind auf 500 Personen begrenzt.

Stufenwech­sel Überschrei­tet ein Kreis acht Kalenderta­ge in Folge einen bestimmten Wert, wird er zwei Tage darauf hochgestuf­t: Für Stufe 1 sind Inzidenzen von mehr als zehn ausschlagg­ebend, für Stufe 2 liegt der Wert bei mehr als 35 und für Stufe 3 bei mehr als 50. Das Ministeriu­m hat allerdings das Recht, bei einem diffusen Infektions­geschen die Frist auf bis zu drei Tage zu verkürzen. Für eine Herabstufu­ng muss der Wert an fünf aufeinande­rfolgenden Kalenderta­gen unterschri­tten werden. Die Lockerunge­n gelten ebenfalls zwei Tage später.

Weitere Informatio­nen An einer Übersicht der Regeln versucht sich das Ministeriu­m im Internet:

www.mags.nrw/ coronaviru­s-regeln-nrw

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