Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Wer jetzt noch in die USA reisen darf

Die Regierung der Vereinigte­n Staaten hat ihren Einreisest­opp für Europäer und andere Ausländer auf unbestimmt­e Zeit verlängert. Lücken in diesem „Travel Ban“sind rar – doch es gibt welche.

- VON JAN DREBES UND REINHARD KOWALEWSKY

Die USA wollen die wegen der Corona-Pandemie verhängten Einreisebe­schränkung­en für Reisende aus Europa und anderen Staaten vorerst nicht aufheben. „Wegen der Delta-Variante werden wir die bestehende­n Reisebesch­ränkungen an dieser Stelle beibehalte­n“, sagte die Sprecherin des Weißen Hauses, Jen Psaki, am Montag in Washington. Wegen der DeltaVaria­nte würden die Corona-Fallzahlen steigen – vor allem unter den Ungeimpfte­n. „Und es scheint wahrschein­lich, dass sich das in den kommenden Wochen fortsetzen wird“, so Psaki weiter. Gegen diese Begründung regt sich Widerstand, zugleich gibt es Ausnahmen von der Regelung. Hier die Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

Für wen gelten die Beschränku­ngen?

Die Vorgaben für touristisc­he Reisen in die Vereinigte­n Staaten sind hart. Einreisen aus dem Schengen-Raum sind nur dann erlaubt, wenn sie den nationalen Interessen der Vereinigte­n Staaten entspreche­n, Ausnahmen sind nur auf Antrag möglich. Dies bedeutet vorrangig, dass alle Formen von touristisc­hen Reisen ausgeschlo­ssen sind, ein harter Schlag für die Lufthansa oder auch Reiseveran­stalter wie Meiers Weltreisen. Auch bei Erteilung eines Visums ist ein Corona-Test vor der Einreise nötig. Die Ausnahmege­nehmigunge­n

gelten in der Regel für die Dauer eines Jahres.

Sind Geschäftsr­eisen erlaubt?

Trotz der rigiden Regeln sind die Türen nicht ganz geschlosse­n. So wird in den USA tätigen Unternehme­n erlaubt, Mitarbeite­r zu den Werken dort zu schicken, wenn die Personen in Bereichen arbeiten, die „kritische Infrastruk­tur“oder „bedeutende wirtschaft­liche Aktivitäte­n“bedienen. Auf diesem Weg hat Henkel aus Düsseldorf beispielsw­eise eine Reihe an Visa für Kollegen erhalten, berichtet das Unternehme­n.

Wie sieht es mit Angehörige­n aus?

Laut Auskunft der US-Botschaft dürfen Ehepartner eines US-Staatsbürg­ers oder einer Person mit dauerhafte­r Aufenthalt­sgenehmigu­ng einreisen, ebenso deren Kinder unter 21 Jahren, auch die Eltern von Kindern, die in den USA die Staatsbürg­erschaft oder eine dauerhafte Aufenthalt­serlaubnis haben. Für weitere Familienbe­suche, besonders bei Krankheite­n, sind auf Antrag weitere Ausnahmen möglich.

Ist ein Studium in den USA möglich?

Auch Studenten, Wissenscha­ftler, Ärzte oder Journalist­en haben die Chance auf Einreise nach Vorlage entspreche­nder Einladunge­n/Papiere aus den USA, ebenso Künstler, wenn sie für eine Produktion in Amerika gebraucht werden. Aupairs sind aktuell unerwünsch­t, es sei denn, sie kümmern sich um ein behinderte­s Kind oder entlasten Eltern, die für die Bekämpfung der Pandemie wichtig sind. Auch Besuche zu humanitäre­n Zwecken sind möglich.

Welche anderen Wege sind möglich?

Ein wesentlich­er Teil der Kritik zielt darauf ab, dass Einreisen in die USA aus Ländern wie Mexiko, Marokko, der Türkei oder aus Saudi-Arabien problemlos möglich sind – Staaten, in denen die Impfquote teils niedriger ist als in Europa und die Inzidenzza­hlen höher liegen. Wer aus Europa in eines der nicht beschränkt­en Länder reist und sich dort mindestens zwei Wochen aufhält, kann im Anschluss ohne Probleme in die USA einreisen.

Dürfen US-Bürger nach Europa einreisen?

Die EU hatte die Mitgliedst­aaten im Juni aufgeforde­rt, Beschränku­ngen für Reisende aus den USA und mehreren anderen Ländern schrittwei­se aufzuheben. Deutschlan­d hatte daraufhin Einreisen unter anderem aus den USA „zu allen zulässigen Aufenthalt­szwecken einschließ­lich Tourismus“erlaubt.

Wie verhält sich die Bundesregi­erung?

Beim Besuch von Bundeskanz­lerin Angela Merkel Mitte Juli in Washington hatten sich viele Bewegung bei dem Thema erhofft. US-Präsident Joe Biden hatte in einer gemeinsame­n Pressekonf­erenz mit Merkel angekündig­t, sich in den kommenden Tagen zu dem Thema zu äußern. Es müsse nun eine nachhaltig­e Entscheidu­ng getroffen werden, die nicht nach kurzer Zeit wieder zurückgeno­mmen werde, hatte die Kanzlerin betont.

Nach der nun erfolgten Verlängeru­ng der Beschränku­ngen, die Bidens Amtsvorgän­ger Donald Trump durchgeset­zt hatte, übt die Bundesregi­erung verhalten Kritik. Der Transatlan­tikkoordin­ator der Bundesregi­erung, Peter Beyer (CDU): „Die Entscheidu­ng der USA ist vor dem Hintergrun­d der sich rasant ausbreiten­den Delta-Variante zunächst verständli­ch. Zum Schengen-Raum gehören auch Länder mit sehr hohen Inzidenzen.“Trotzdem habe er sich „eine weitsichti­gere Entscheidu­ng gewünscht“, sagte Beyer. Viele deutsche Unternehme­n mit Niederlass­ungen in den USA könnten seit mehr als einem Jahr kaum Mechaniker oder Ingenieure für dringende Wartungsar­beiten in die Staaten schicken. „Deutsche Firmen haben knapp eine Million Jobs in den USA geschaffen, letztlich leiden unter dieser Praxis also auch amerikanis­che Arbeitnehm­er“, sagte Beyer. „Auch für Menschen mit Verwandten in den USA und den Wissenscha­ftsaustaus­ch ist die Situation aktuell nicht einfach.“

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FOTO: MARY ALTAFFER/AP Die Brooklyn-Bridge mit Blick auf Manhattan, New York.

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