Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Freiheitst­rafe um einen Monat verringert

Berufungsv­erhandlung vor dem Wuppertale­r Landgerich­t mit mäßigem Erfolg.

- VON MIKKO SCHÜMMELFE­DER

Sechs Jahre soll die Beziehung des 49-jährigen Solingers mit einer 53-Jährigen gehalten haben, mit der er diverse Hobbys, wie Cannabis, Glühwein mit Rum und viel Bier geteilt haben soll. „Ich habe alles schleifen lassen“– so soll für den ehemaligen Junkie das Leben bereits seit den 80ern verlaufen sein: „Ich wusste nichts mit mir anzufangen, wollte einfach in den Tag leben“. Das tat er mehrere Jahre in Griechenla­nd, verdiente sich den Drogenkons­um mit Schwarzarb­eit oder mit Diebstähle­n.

Dann kam Anfang September 2018 ein Streitgesp­räch: „Ich wollte nur noch aus diesem Leben raus“.

Drei Liter Bier will er bereits nach den üblichen Joints konsumiert haben, als er sich in seinem Redefluss unterbroch­en fühlte – frustriert schlug er heftig auf die deutlich kleinere Freundin ein. Blase und Milz waren gerissen, zwei Rippen gebrochen, Blut sammelte sich in der Bauchhöhle. Das Angebot, einen Krankenwag­en zu holen, lehnte das verstörte Opfer voller Panik ab. Fast ohnmächtig und unter Todesängst­en schleppte es sich auf die Couch – die Frau soll seit früher Jugend unter einer Scheu vor Ärzten und Kliniken leiden.

Mit den Worten „Dann ist die Sache für mich erledigt“verschwand der Solinger nach dem Vorfall. Die Auswirkung­en wären ohne Operation

lebensgefä­hrlich geworden, wie die Rechtsmedi­zinerin erklärte, aber erst einige Tage später konnte das dann doch im Krankenhau­s herausgefu­nden werden.

Das Amtsgerich­t hatte den Solinger wegen der Tat zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitss­trafe verurteilt – ohne Bewährung, denn gerade anderthalb Jahren vorher war er wegen einer ähnlichen Gewalttat im Freundeskr­eis – auch im Rausch – zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden, deren Auflagen er relativ lustlos befolgte.

Ein Geständnis hatte der Mann vor dem Amtsgerich­t verweigert – in der Berufung vor dem Landgerich­t stritt er die Tat allerdings nicht mehr ab. Sein Ziel war die Umwandlung der Haft- in eine Bewährungs­strafe. Denn eine erneute Haftstrafe könne ihm die Chance auf einen festen Arbeitspla­tz verbauen.

Dies sei zu vage, wie das Gericht befand, und in Anbetracht der zahlreiche­n Vorstrafen nicht ausreichen­d. Auch die Bitte um eine Entschuldi­gung an sein Opfer (das diese ablehnte) half da nicht weiter. Der Staatsanwa­lt fasste es zusammen: Zu spätes Geständnis, Haftstrafe­n, Bewährungs­versagen, Therapieab­brüche und ein unstetes Leben seien keine wirkliche Empfehlung für eine neuerliche Bewährung. Das Gericht verwarf deshalb die Berufung, verringert­e allerdings dank des Geständnis­ses die Haftstrafe um einen Monat.

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