Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Freiheitstrafe um einen Monat verringert
Berufungsverhandlung vor dem Wuppertaler Landgericht mit mäßigem Erfolg.
Sechs Jahre soll die Beziehung des 49-jährigen Solingers mit einer 53-Jährigen gehalten haben, mit der er diverse Hobbys, wie Cannabis, Glühwein mit Rum und viel Bier geteilt haben soll. „Ich habe alles schleifen lassen“– so soll für den ehemaligen Junkie das Leben bereits seit den 80ern verlaufen sein: „Ich wusste nichts mit mir anzufangen, wollte einfach in den Tag leben“. Das tat er mehrere Jahre in Griechenland, verdiente sich den Drogenkonsum mit Schwarzarbeit oder mit Diebstählen.
Dann kam Anfang September 2018 ein Streitgespräch: „Ich wollte nur noch aus diesem Leben raus“.
Drei Liter Bier will er bereits nach den üblichen Joints konsumiert haben, als er sich in seinem Redefluss unterbrochen fühlte – frustriert schlug er heftig auf die deutlich kleinere Freundin ein. Blase und Milz waren gerissen, zwei Rippen gebrochen, Blut sammelte sich in der Bauchhöhle. Das Angebot, einen Krankenwagen zu holen, lehnte das verstörte Opfer voller Panik ab. Fast ohnmächtig und unter Todesängsten schleppte es sich auf die Couch – die Frau soll seit früher Jugend unter einer Scheu vor Ärzten und Kliniken leiden.
Mit den Worten „Dann ist die Sache für mich erledigt“verschwand der Solinger nach dem Vorfall. Die Auswirkungen wären ohne Operation
lebensgefährlich geworden, wie die Rechtsmedizinerin erklärte, aber erst einige Tage später konnte das dann doch im Krankenhaus herausgefunden werden.
Das Amtsgericht hatte den Solinger wegen der Tat zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – ohne Bewährung, denn gerade anderthalb Jahren vorher war er wegen einer ähnlichen Gewalttat im Freundeskreis – auch im Rausch – zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, deren Auflagen er relativ lustlos befolgte.
Ein Geständnis hatte der Mann vor dem Amtsgericht verweigert – in der Berufung vor dem Landgericht stritt er die Tat allerdings nicht mehr ab. Sein Ziel war die Umwandlung der Haft- in eine Bewährungsstrafe. Denn eine erneute Haftstrafe könne ihm die Chance auf einen festen Arbeitsplatz verbauen.
Dies sei zu vage, wie das Gericht befand, und in Anbetracht der zahlreichen Vorstrafen nicht ausreichend. Auch die Bitte um eine Entschuldigung an sein Opfer (das diese ablehnte) half da nicht weiter. Der Staatsanwalt fasste es zusammen: Zu spätes Geständnis, Haftstrafen, Bewährungsversagen, Therapieabbrüche und ein unstetes Leben seien keine wirkliche Empfehlung für eine neuerliche Bewährung. Das Gericht verwarf deshalb die Berufung, verringerte allerdings dank des Geständnisses die Haftstrafe um einen Monat.