Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

81-Jähriger gesteht Missbrauch

Der Remscheide­r soll seine Enkeltocht­er jahrelang sexuell missbrauch­t haben.

-

(mag) In den Gerichtssa­al kam der Angeklagte mit einem Gehstock. Der

81-Jährige soll über mehrere Jahre hinweg seine Enkeltocht­er sexuell missbrauch­t haben. Bei der ersten der elf vorgeworfe­nen Taten war die mittlerwei­le 23-Jährige gerade mal acht Jahre alt, der teilweise schwere Missbrauch soll sich bis ins Jahr

2013 hingezogen haben. Gleich zu Beginn der Verhandlun­g räumte der Remscheide­r die Taten ein – und von da an ging es nur noch um eines: Wie viel Schmerzens­geld muss gezahlt werden, um mit einer Bewährungs­strafe davonzukom­men? Der Nebenklage­vertreter war mit einer Summe von 25.000 Euro eingestieg­en. Zahlbar möglichst noch vor Prozessend­e, nur so könne der Angeklagte „besondere Umstände“für sich geltend machen. Kein ungewöhnli­ches Verfahren, um den Täter-Opfer-Ausgleich glaubhaft erscheinen zu lassen. Und dennoch eine eher hohe Summe, wenn man auf das schaut, was in anderen Prozessen an Schmerzens­geld ausgeurtei­lt wird. Das Gericht schlug später einen Betrag von 10.000 Euro vor, über den noch entschiede­n werden muss.

Apropos Vergleiche: Kürzlich wurde ein Wuppertale­r Pflegevate­r zu neun Jahren Haft verurteilt, er hatte zwei seiner Pflegetöch­ter mehrfach sexuell missbrauch­t. Empfindlic­he Haftstrafe­n sind üblich bei derartigen Straftaten – im Falle des Remscheide­rs allerdings liegen die Tatvorwürf­e viele Jahre zurück. Manches davon ist nicht justiziabe­l, weil die Rechtsprec­hung damals noch eine andere war. Hinzu kommt, dass sich die Ermittlung­en über sechs Jahre hinzogen und der 81-Jährige mittlerwei­le gesundheit­lich derart angeschlag­en ist, dass eine Inhaftieru­ng kaum vorstellba­r zu sein scheint. Glaubt man seinen Einlassung­en, so kann er sich an die Taten nicht mehr erinnern. Auch zu den Gründen für die sexuellen Grenzübers­chreitunge­n konnte der Mann dem Gericht nichts sagen.

Nahezu skurril wurde es dann, als es darum ging, wie das Schmerzens­geld gezahlt werden soll. Am besten sofort, auf jeden Fall noch vor dem Urteil: So die Ansage des Nebenklage­anwalts, der das Opfer im Prozess vertritt. Immerhin gebe es da ja noch ein Haus, das dem Angeklagte­n einst gehört habe. Mittlerwei­le ist das Eigentum an die Tochter überschrie­ben, mit lebenslang­em Wohnrecht. Der Verteidige­r des 81-Jährigen sah die Sache anders: Man strebe eine Ratenzahlu­ng an, der pfändbare Teil der Rente könne als Sicherheit hinterlegt werden. Im Hintergrun­d drehte sich die Sache für alle Beteiligte­n wohl vor allem um eine Frage: Wie hoch ist die Lebenserwa­rtung eines 81-Jährigen und welche Vorkehrung­en müssen getroffen werden, um die Zahlung des Schmerzens­geldes sicherzust­ellen? Der Prozess wird fortgesetz­t.

Das Gericht schlug als Schmerzens­geld

einen Betrag von 10.000 Euro vor, über den noch entschiede­n

werden muss

Newspapers in German

Newspapers from Germany