Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Diese Hilfsprogramme gibt es für Betriebe
Nach dem Hochwasser ist die Hilfsbereitschaft weiterhin groß. Nach der akuten Hilfe durch Feuerwehr, THW und andere Organisationen unterstützen sich die bergischen Unternehmen gegenseitig. Firmen aus dem besonders stark betroffenen Morsbachtal in Remscheid berichten zum Beispiel, dass sich Nachbarbetriebe untereinander aushelfen. Aber auch von Mitbewerbern, die von sich aus die Nutzung ihrer Räumlichkeiten und Geräte angeboten haben. Inzwischen gibt es zudem verschiedene Hilfsprogramme. Ein erster Überblick:
Sofortzahlungen
Neben der Soforthilfe der Landesregierung für Privathaushalte gibt es auch eine für Firmen, darunter fallen auch alle Freiberufler sowie Selbstständige aus der Land- und Forstwirtschaft. Es gibt pauschal 5000 Euro je betroffener Betriebsstätte – grundsätzlich nicht rückzahlbar, wie es in den Bestimmungen heißt. Voraussetzung sei allein eine Selbsteinschätzung des Unternehmens, dass in der Betriebsstätte ein nicht versicherter Schaden von mindestens 5000 Euro entstanden sei. Infos und Anträge für die Sofortzahlungen gibt es bei den Kommunen.
IHK-Hochwasserhilfe
Die Bergische IHK hat ein Spendenkonto für besonders betroffene Firmen eingerichtet, auf das nach wenigen Tagen schon über 100.000 Euro eingegangen waren. „Die Gelder werden von der Bergischen IHK unmittelbar an die Betroffenen weitergeleitet“, heißt es von der Kammer. Über die Verteilung werde ein Gremium entscheiden. Auskunft erteilt die IHK unter Telefon 02 02 / 24 90 0.
Vergünstigte und zinslose Kredite Verschiedene örtliche Geldinstitute haben Hochwasser-Kreditprogramme aufgelegt. Die Stadtsparkasse Remscheid hält dafür zum Beispiel fünf Millionen Euro bereit. Vom Hochwasser geschädigte Gewerbekunden können Beträge zwischen 5000 und 50.000 Euro beantragen – absolut zinsfrei. Ähnlich läuft es bei der Stadt-Sparkasse Solingen, hier stehen Beträge zwischen 2500 und 50.000 bereit, ebenfalls zinsfrei, mit Laufzeiten zwischen zwölf und 120 Monaten. Größere Beträge gibt es bei der NRW-Bank: Bis Ende des Jahres gibt es Kredite bis zu 2 Millionen Euro ab 0,01 Prozent Zinsen bei bis zu zehn Jahren Laufzeit. Vorgesehen sind die laut Programmbeschreibung unter anderem für Ersatzinvestitionen für durch das Hochwasser beschädigte Maschinen aber auch für Kosten für Aufräum- und Reinigungsarbeiten.
Die Beratung dazu erfolgt über die Hausbank.
Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit
Mit dem Katastrophenerlass der NRW-Finanzverwaltung wurden die steuerlichen Abschreibungen für Ersatzbeschaffungen deutlich verbessert. So können im Rahmen einer Sonderabschreibung Aufwendungen zum Wiederaufbau ganz oder zum Teil zerstörter Gebäude auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung und in den beiden Folgejahren mit insgesamt bis zu 30 Prozent geltend gemacht werden. Bewegliche Anlagegüter, die als Ersatz für vernichtete oder verlorengegangene Güter angeschafft werden, sogar bis zu 50 Prozent. Es gelten Höchstgrenzen.
Kurzarbeitergeld
Firmen, die wegen des Hochwassers nicht arbeiten können, haben Anspruch auf
Kurzarbeitergeld. Das gilt auch bei einer mittelbaren Betroffenheit, also zum Beispiel wenn die Fluten einen Zulieferbetrieb lahmgelegt haben.
Stundungen
Mit dem Katastrophenerlass ist auch geregelt, dass sich „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige“Zahlungen an das Finanzamt bis zum 31. Januar 2022 stunden lassen können. Auch andere Institutionen bieten Vergleichbares an, darunter Krankenkassen.
Beratung
Hilfe für Unternehmen gibt es auch in Form von Beratung. Ansprechpartner sind zum Beispiel die Wirtschaftsförderungen der Städte. Die auch fürs Bergische Land zuständige Handwerkskammer Düsseldorf hat eine Hotline zum Thema geschaltet: 02 11 / 87 95 555. Einen ähnlichen Service bietet die Bergische IHK an: 02 02 / 2 49 05 55.