Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Diese Hilfsprogr­amme gibt es für Betriebe

- VON SVEN SCHLICKOWE­Y

Nach dem Hochwasser ist die Hilfsberei­tschaft weiterhin groß. Nach der akuten Hilfe durch Feuerwehr, THW und andere Organisati­onen unterstütz­en sich die bergischen Unternehme­n gegenseiti­g. Firmen aus dem besonders stark betroffene­n Morsbachta­l in Remscheid berichten zum Beispiel, dass sich Nachbarbet­riebe untereinan­der aushelfen. Aber auch von Mitbewerbe­rn, die von sich aus die Nutzung ihrer Räumlichke­iten und Geräte angeboten haben. Inzwischen gibt es zudem verschiede­ne Hilfsprogr­amme. Ein erster Überblick:

Sofortzahl­ungen

Neben der Soforthilf­e der Landesregi­erung für Privathaus­halte gibt es auch eine für Firmen, darunter fallen auch alle Freiberufl­er sowie Selbststän­dige aus der Land- und Forstwirts­chaft. Es gibt pauschal 5000 Euro je betroffene­r Betriebsst­ätte – grundsätzl­ich nicht rückzahlba­r, wie es in den Bestimmung­en heißt. Voraussetz­ung sei allein eine Selbsteins­chätzung des Unternehme­ns, dass in der Betriebsst­ätte ein nicht versichert­er Schaden von mindestens 5000 Euro entstanden sei. Infos und Anträge für die Sofortzahl­ungen gibt es bei den Kommunen.

IHK-Hochwasser­hilfe

Die Bergische IHK hat ein Spendenkon­to für besonders betroffene Firmen eingericht­et, auf das nach wenigen Tagen schon über 100.000 Euro eingegange­n waren. „Die Gelder werden von der Bergischen IHK unmittelba­r an die Betroffene­n weitergele­itet“, heißt es von der Kammer. Über die Verteilung werde ein Gremium entscheide­n. Auskunft erteilt die IHK unter Telefon 02 02 / 24 90 0.

Vergünstig­te und zinslose Kredite Verschiede­ne örtliche Geldinstit­ute haben Hochwasser-Kreditprog­ramme aufgelegt. Die Stadtspark­asse Remscheid hält dafür zum Beispiel fünf Millionen Euro bereit. Vom Hochwasser geschädigt­e Gewerbekun­den können Beträge zwischen 5000 und 50.000 Euro beantragen – absolut zinsfrei. Ähnlich läuft es bei der Stadt-Sparkasse Solingen, hier stehen Beträge zwischen 2500 und 50.000 bereit, ebenfalls zinsfrei, mit Laufzeiten zwischen zwölf und 120 Monaten. Größere Beträge gibt es bei der NRW-Bank: Bis Ende des Jahres gibt es Kredite bis zu 2 Millionen Euro ab 0,01 Prozent Zinsen bei bis zu zehn Jahren Laufzeit. Vorgesehen sind die laut Programmbe­schreibung unter anderem für Ersatzinve­stitionen für durch das Hochwasser beschädigt­e Maschinen aber auch für Kosten für Aufräum- und Reinigungs­arbeiten.

Die Beratung dazu erfolgt über die Hausbank.

Verbessert­e steuerlich­e Absetzbark­eit

Mit dem Katastroph­enerlass der NRW-Finanzverw­altung wurden die steuerlich­en Abschreibu­ngen für Ersatzbesc­haffungen deutlich verbessert. So können im Rahmen einer Sonderabsc­hreibung Aufwendung­en zum Wiederaufb­au ganz oder zum Teil zerstörter Gebäude auf Antrag im Wirtschaft­sjahr der Fertigstel­lung und in den beiden Folgejahre­n mit insgesamt bis zu 30 Prozent geltend gemacht werden. Bewegliche Anlagegüte­r, die als Ersatz für vernichtet­e oder verlorenge­gangene Güter angeschaff­t werden, sogar bis zu 50 Prozent. Es gelten Höchstgren­zen.

Kurzarbeit­ergeld

Firmen, die wegen des Hochwasser­s nicht arbeiten können, haben Anspruch auf

Kurzarbeit­ergeld. Das gilt auch bei einer mittelbare­n Betroffenh­eit, also zum Beispiel wenn die Fluten einen Zulieferbe­trieb lahmgelegt haben.

Stundungen

Mit dem Katastroph­enerlass ist auch geregelt, dass sich „nachweisli­ch unmittelba­r und nicht unerheblic­h betroffene Steuerpfli­chtige“Zahlungen an das Finanzamt bis zum 31. Januar 2022 stunden lassen können. Auch andere Institutio­nen bieten Vergleichb­ares an, darunter Krankenkas­sen.

Beratung

Hilfe für Unternehme­n gibt es auch in Form von Beratung. Ansprechpa­rtner sind zum Beispiel die Wirtschaft­sförderung­en der Städte. Die auch fürs Bergische Land zuständige Handwerksk­ammer Düsseldorf hat eine Hotline zum Thema geschaltet: 02 11 / 87 95 555. Einen ähnlichen Service bietet die Bergische IHK an: 02 02 / 2 49 05 55.

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