Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Dem Insolvenzv­erwalter von Air Berlin drohen Verluste

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(dpa) Dem Insolvenzv­erwalter von Air Berlin droht in einem Rechtsstre­it um wertvolle Emissionsz­ertifikate für Treibhausg­ase eine Niederlage. Ein Generalanw­alt am Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) vertrat am Donnerstag in einem juristisch­en Gutachten die Auffassung, dass an Fluggesell­schaften nach EU-Recht keine kostenlos zugeteilte­n Zertifikat­e mehr ausgegeben werden dürfen, wenn diese ihre Tätigkeit eingestell­t haben. Demnach hat die Deutsche Emissionsh­andelsstel­le vollkommen legitim die Ausgabe von zuvor zugesagten Emissionsz­ertifikate­n für die Jahre 2018 bis 2020 an Air Berlin aufgehoben, da die Fluggesell­schaft den Flugbetrie­b wegen ihrer Insolvenz 2017 beendet hatte.

Die pleitegega­ngene Air Berlin, die als damals zweitgrößt­e deutsche Fluggesell­schaft auch am Standort Düsseldorf ein wichtiges Drehkreuz unter anderem für Langstreck­enflüge unterhielt, war als Luftverkeh­rsgesellsc­haft für den Ausstoß von CO2 emissionsh­andelspfli­chtig. Die Deutsche Emissionsh­andelsstel­le

teilte der Airline für die Handelsper­iode 2013 bis 2020 folglich kostenlose Luftverkeh­rsberechti­gungen zu. Nachdem Air Berlin die Flugtätigk­eit wegen der Insolvenz 2017 eingestell­t hatte, hob die Behörde die kostenlose Zuteilung der Emissionsz­ertifikate auf.

Der Insolvenzv­erwalter beklagt die fehlende Ermächtigu­ngsgrundla­ge. Außerdem habe die Fluggesell­schaft die für das Jahr 2017 zugeteilte­n Berechtigu­ngen bereits vor August 2017 verkauft, argumentie­rt er. Nach EuGH-Angaben sind die strittigen Berechtigu­ngen nach dem Börsenprei­s am Tag des Antragsein­gangs etwa 77 Millionen Euro wert. Das damit befasste Verwaltung­sgericht Berlin legte dem Gerichtsho­f hierzu eine Reihe von Fragen vor (Az.: C-165/20 Air Berlin).

Die Emissionsz­ertifikate sind wertvoll, weil sie knapp sind und gehandelt werden. Sie berechtige­n Besitzer zum Ausstoß von Treibhausg­asen, schaffen aber auch einen Anreiz, sie einzuspare­n. Ein Urteil des EuGH in dem Verfahren wird in den kommenden Monaten erwartet.

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