Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Kindsmord: Gericht lehnt Befangenhe­itsanträge ab

Beim Verfahren gegen die Mutter von fünf ermordeten Kindern räumte eine Gutachteri­n den Fund männlicher DNA am Tatort ein.

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(mag) Nach der aufgeheizt­en Atmosphäre des zurücklieg­enden Verhandlun­gstages im Solinger Kindsmordp­rozess kehrte am Donnerstag im Gerichtssa­al des Wuppertale­r Landgerich­ts wieder Sachlichke­it ein. Als Zeugin wurde eine Biologin vom Landeskrim­inalamt vor allem dazu gehört, ob an den fünf Leichen der Kinder männliche DNA gefunden worden sei.

Staatsanwa­lt Heribert KauneGebha­rdt hatte sich zuvor dahingehen­d geäußert, dass am Tatort „keine abgleichsg­eeignete Fremd-DNA“festgestel­lt wurde. Die Gutachteri­n räumte derweil auf Nachfrage des

Vorsitzend­en ein, dass männliche DNA gefunden worden sei, die man bislang aber niemandem habe zuordnen können: „Sie könnte von jeder männlichen Person stammen.“Auch an einem der Spielzeuge im Badezimmer sei eine „Mischspur“gefunden worden, bei der man jedoch nicht habe feststelle­n können, ob männliche oder weibliche Anteile überwiegen.

Zuvor war der von Verteidige­r Thomas Seifert hinsichtli­ch der beisitzend­en Richterin gestellte Befangenhe­itsantrag von der Kammer abgelehnt worden. Die Beisitzeri­n soll sich gegenüber dem von der Verteidigu­ng beauftragt­en Gutachter dahingehen­d geäußert haben, dass dieser die Angeklagte pathologis­ieren, also als krank darstellen würde. Ebenfalls für befangen erklärt worden war die vom Gericht bestellte psychologi­sche Sachverstä­ndige, die aus Verteidige­rsicht keine fachliche Qualifikat­ion habe, um Aussagen zur Schuldfähi­gkeit der Angeklagte­n machen zu können. Das sei nur einem Mediziner, in diesem Fall dem psychiatri­schen Sachverstä­ndigen vorbehalte­n. Die Kammer sah das anders, der Befangenhe­itsantrag wurde abgelehnt.

Auf die Ladung einer Mitarbeite­rin des Jugendamte­s in Mönchengla­dbach wurde verzichtet, deren

Angaben wurden nun stattdesse­n öffentlich verlesen. Dort war man erstmals 2013 auf die Familie der Angeklagte­n aufmerksam geworden, nachdem die Mitarbeite­rin eines Tierschutz­vereins nach einem Hausbesuch gemeldet hatte, dass die Kinder verwahrlos­t und die Mutter überforder­t gewesen seien. Den aus Serbien stammenden Hund der Familie hatte die Tierschütz­erin damals mitgenomme­n, die Angeklagte hatte des Chaos in der Wohnung mit dessen Anwesenhei­t erklärt.

Weitere darauffolg­ende Besuche des Jugendamte­s über mehrere Jahre hinweg hatten nichts Auffällige­s ergeben. Die heute 28-Jährige sei beinahe bei jedem Besuch mit einem weiteren Kind schwanger gewesen. Immer wieder jedoch hatte sie berichtet, dass der Vater der vier jüngsten Kinder wieder weg und sie mit den Kindern allein gewesen sei. Ihr seien finanziell­e Hilfen gestrichen worden, weil der Kindsvater beim Amt die erforderli­chen Unterlagen nicht eingereich­t habe. Kurz vor einem der Hausbesuch­e des Jugendamte­s will sie ihn rausgeworf­en haben, weil er sie geschubst haben soll.

Auch die Väter der beiden ältesten Söhne hätten keinen Unterhalt gezahlt. Der Prozess wird am Freitag mit der Anhörung der vom Gericht bestellten Gutachter fortgesetz­t.

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