Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Kindsmord: Gericht lehnt Befangenheitsanträge ab
Beim Verfahren gegen die Mutter von fünf ermordeten Kindern räumte eine Gutachterin den Fund männlicher DNA am Tatort ein.
(mag) Nach der aufgeheizten Atmosphäre des zurückliegenden Verhandlungstages im Solinger Kindsmordprozess kehrte am Donnerstag im Gerichtssaal des Wuppertaler Landgerichts wieder Sachlichkeit ein. Als Zeugin wurde eine Biologin vom Landeskriminalamt vor allem dazu gehört, ob an den fünf Leichen der Kinder männliche DNA gefunden worden sei.
Staatsanwalt Heribert KauneGebhardt hatte sich zuvor dahingehend geäußert, dass am Tatort „keine abgleichsgeeignete Fremd-DNA“festgestellt wurde. Die Gutachterin räumte derweil auf Nachfrage des
Vorsitzenden ein, dass männliche DNA gefunden worden sei, die man bislang aber niemandem habe zuordnen können: „Sie könnte von jeder männlichen Person stammen.“Auch an einem der Spielzeuge im Badezimmer sei eine „Mischspur“gefunden worden, bei der man jedoch nicht habe feststellen können, ob männliche oder weibliche Anteile überwiegen.
Zuvor war der von Verteidiger Thomas Seifert hinsichtlich der beisitzenden Richterin gestellte Befangenheitsantrag von der Kammer abgelehnt worden. Die Beisitzerin soll sich gegenüber dem von der Verteidigung beauftragten Gutachter dahingehend geäußert haben, dass dieser die Angeklagte pathologisieren, also als krank darstellen würde. Ebenfalls für befangen erklärt worden war die vom Gericht bestellte psychologische Sachverständige, die aus Verteidigersicht keine fachliche Qualifikation habe, um Aussagen zur Schuldfähigkeit der Angeklagten machen zu können. Das sei nur einem Mediziner, in diesem Fall dem psychiatrischen Sachverständigen vorbehalten. Die Kammer sah das anders, der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.
Auf die Ladung einer Mitarbeiterin des Jugendamtes in Mönchengladbach wurde verzichtet, deren
Angaben wurden nun stattdessen öffentlich verlesen. Dort war man erstmals 2013 auf die Familie der Angeklagten aufmerksam geworden, nachdem die Mitarbeiterin eines Tierschutzvereins nach einem Hausbesuch gemeldet hatte, dass die Kinder verwahrlost und die Mutter überfordert gewesen seien. Den aus Serbien stammenden Hund der Familie hatte die Tierschützerin damals mitgenommen, die Angeklagte hatte des Chaos in der Wohnung mit dessen Anwesenheit erklärt.
Weitere darauffolgende Besuche des Jugendamtes über mehrere Jahre hinweg hatten nichts Auffälliges ergeben. Die heute 28-Jährige sei beinahe bei jedem Besuch mit einem weiteren Kind schwanger gewesen. Immer wieder jedoch hatte sie berichtet, dass der Vater der vier jüngsten Kinder wieder weg und sie mit den Kindern allein gewesen sei. Ihr seien finanzielle Hilfen gestrichen worden, weil der Kindsvater beim Amt die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht habe. Kurz vor einem der Hausbesuche des Jugendamtes will sie ihn rausgeworfen haben, weil er sie geschubst haben soll.
Auch die Väter der beiden ältesten Söhne hätten keinen Unterhalt gezahlt. Der Prozess wird am Freitag mit der Anhörung der vom Gericht bestellten Gutachter fortgesetzt.