Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Stadt beschließt Einführung von 2G
Die Regelung tritt schnell in Kraft. Für Veranstaltungen aus Kultur und Freizeit, etwa ein Konzert in der Stadthalle oder ein Fußballspiel im Stadion am Zoo, reicht ein negativer Test nicht mehr aus. Geschäfte bleiben frei zugänglich.
Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – eine Testung reicht nicht mehr aus: Die sogenannte 2G-Regelung gilt bald in Wuppertal. Das hat der Hauptausschuss beschlossen.
Die Allgemeinverfügung tritt nach offizieller Bekanntmachung in Kraft, gegen sie kann innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden. Das hätte aber keine aufschiebende Wirkung, sie wird schnellstmöglich umgesetzt. Sie gilt erst einmal bis zum Ablauf der derzeit landesweit gültigen Coronaschutzverordnung, in dem Dokument ist als letzter Tag der
8. Oktober angegeben.
Die 2G-Regelung wird nur in bestimmten Bereichen gelten. Die Stadt wird sie in ihren Gebäuden und bei Veranstaltungen für Kultur und Freizeit anwenden, zum Beispiel in der Stadthalle und im Stadion am Zoo. Es werde allerdings unter Berücksichtigung des Ansteckungsrisikos eine Entscheidung für jeden Einzelfall getroffen. Dieses Risiko sei ab einer bestimmten Teilnehmerzahl größer, sagte Krisenstabsleiter Johannes Slawig. Beispielsweise könnte entschieden werden, dass bei einer Lesung in der Bibliothek mit nur wenigen Teilnehmern weiterhin lockerere Maßnahmen gelten, wie die 3G-Regelung, bei der auch ein negativer CoronaTest für den Zutritt anerkannt wird.
Die Stadt ruft außerdem private Betreiber dazu auf, die 2G-Regelung freiwillig umzusetzen, zum Beispiel in Restaurants, Hotels, Theatern und Sporthallen. Geschäfte bleiben weiterhin frei zugänglich.
Freien Zutritt auch dort, wo die
2G-Regelung bald gilt, haben Kinder unter zwölf Jahren und Menschen mit ärztlichem Attest, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren, für die es noch nicht so lange eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gibt, gilt die 2G-Regelung vorerst nicht.
Außerdem beschloss der Hauptausschuss mehrheitlich einen Appell der Stadt an die Regierung Nordrhein-Westfalens. Die Politiker wünschen sich eine landesweite und allgemeingültige Coronaschutzverordnung, die die Möglichkeit einer 2G-Regelung beinhaltet, bei der auch Erleichterungen anderer Maßnahmen umgesetzt werden könnten, und dass das Land Allgemeinverfügungen von Kommunen zulässt, die solche Erleichterungen beinhalten.
Im Antrag der SPD stand ursprünglich, dass man sich dabei am Hamburger Modell orientieren solle. Diese Formulierung wurde durch die allgemeinere der Erleichterungen ersetzt. Die CDU kritisierte, dass es zu wenig Vorbereitungszeit gegeben habe, um sich in die Details des Hamburger Modells einzulesen. „Wir müssen ganz klar sagen, wir reden hier über eine in vielen Punkten abgeschichtete Version“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende
Klaus Jürgen Reese. Die jetzige Umsetzung der 2G-Regelung mit „rein appellativem Charakter“sei nur die drittbeste Version nach einer landesweiten Lösung und einer Lösung, die Erleichterungen bei 2G beinhaltet. „Eigentlich müsste allen klar sein, dass die Wirkung von 2G insbesondere entfaltet wird, wenn sich auch viele private Betreiber beteiligen.“Dafür gebe es ohne in Aussicht gestellte Erleichterungen keinen Anreiz. Auch Denise Frings von den Grünen sprach sich für Erleichterungen aus. „Es wird wirklich höchste Zeit, dass die Impfzahlen hochgehen.“