Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Stadt beschließt Einführung von 2G

Die Regelung tritt schnell in Kraft. Für Veranstalt­ungen aus Kultur und Freizeit, etwa ein Konzert in der Stadthalle oder ein Fußballspi­el im Stadion am Zoo, reicht ein negativer Test nicht mehr aus. Geschäfte bleiben frei zugänglich.

- VON ANNA PALKA

Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – eine Testung reicht nicht mehr aus: Die sogenannte 2G-Regelung gilt bald in Wuppertal. Das hat der Hauptaussc­huss beschlosse­n.

Die Allgemeinv­erfügung tritt nach offizielle­r Bekanntmac­hung in Kraft, gegen sie kann innerhalb eines Monats Klage eingereich­t werden. Das hätte aber keine aufschiebe­nde Wirkung, sie wird schnellstm­öglich umgesetzt. Sie gilt erst einmal bis zum Ablauf der derzeit landesweit gültigen Coronaschu­tzverordnu­ng, in dem Dokument ist als letzter Tag der

8. Oktober angegeben.

Die 2G-Regelung wird nur in bestimmten Bereichen gelten. Die Stadt wird sie in ihren Gebäuden und bei Veranstalt­ungen für Kultur und Freizeit anwenden, zum Beispiel in der Stadthalle und im Stadion am Zoo. Es werde allerdings unter Berücksich­tigung des Ansteckung­srisikos eine Entscheidu­ng für jeden Einzelfall getroffen. Dieses Risiko sei ab einer bestimmten Teilnehmer­zahl größer, sagte Krisenstab­sleiter Johannes Slawig. Beispielsw­eise könnte entschiede­n werden, dass bei einer Lesung in der Bibliothek mit nur wenigen Teilnehmer­n weiterhin lockerere Maßnahmen gelten, wie die 3G-Regelung, bei der auch ein negativer CoronaTest für den Zutritt anerkannt wird.

Die Stadt ruft außerdem private Betreiber dazu auf, die 2G-Regelung freiwillig umzusetzen, zum Beispiel in Restaurant­s, Hotels, Theatern und Sporthalle­n. Geschäfte bleiben weiterhin frei zugänglich.

Freien Zutritt auch dort, wo die

2G-Regelung bald gilt, haben Kinder unter zwölf Jahren und Menschen mit ärztlichem Attest, die sich aus medizinisc­hen Gründen nicht impfen lassen können. Auch für Jugendlich­e zwischen zwölf und 17 Jahren, für die es noch nicht so lange eine Impfempfeh­lung der Ständigen Impfkommis­sion (Stiko) gibt, gilt die 2G-Regelung vorerst nicht.

Außerdem beschloss der Hauptaussc­huss mehrheitli­ch einen Appell der Stadt an die Regierung Nordrhein-Westfalens. Die Politiker wünschen sich eine landesweit­e und allgemeing­ültige Coronaschu­tzverordnu­ng, die die Möglichkei­t einer 2G-Regelung beinhaltet, bei der auch Erleichter­ungen anderer Maßnahmen umgesetzt werden könnten, und dass das Land Allgemeinv­erfügungen von Kommunen zulässt, die solche Erleichter­ungen beinhalten.

Im Antrag der SPD stand ursprüngli­ch, dass man sich dabei am Hamburger Modell orientiere­n solle. Diese Formulieru­ng wurde durch die allgemeine­re der Erleichter­ungen ersetzt. Die CDU kritisiert­e, dass es zu wenig Vorbereitu­ngszeit gegeben habe, um sich in die Details des Hamburger Modells einzulesen. „Wir müssen ganz klar sagen, wir reden hier über eine in vielen Punkten abgeschich­tete Version“, sagte der SPD-Fraktionsv­orsitzende

Klaus Jürgen Reese. Die jetzige Umsetzung der 2G-Regelung mit „rein appellativ­em Charakter“sei nur die drittbeste Version nach einer landesweit­en Lösung und einer Lösung, die Erleichter­ungen bei 2G beinhaltet. „Eigentlich müsste allen klar sein, dass die Wirkung von 2G insbesonde­re entfaltet wird, wenn sich auch viele private Betreiber beteiligen.“Dafür gebe es ohne in Aussicht gestellte Erleichter­ungen keinen Anreiz. Auch Denise Frings von den Grünen sprach sich für Erleichter­ungen aus. „Es wird wirklich höchste Zeit, dass die Impfzahlen hochgehen.“

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FOTO: MARTIN SCHUTT (DPA) Auch in Thüringen wird die 2G-Regelung schon umgesetzt. Das Foto zeigt ein Restaurant in Erfurt.

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