Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
NRW-Airports befürchten Aktionen von Klimaklebern
DÜSSELDORF (rky) Die Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“werden eigenen Angaben zufolge bis zum Ende der kommenden Woche keine Protestaktionen in Berlin und München mehr absolvieren. Wie die Gruppe am Freitagabend mitteilte, hofft sie auf Taten in der letzten Sitzungswoche des Bundestags in diesem Jahr. Gleichzeitig warnte die Gruppe aber vor einem Neustart der Proteste mit mehr Schlagkraft.
Das führt auch bei den beiden NRW-Großflughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn sowie der Bundespolizei zu Nervosität. Die Sicherheitskräfte seien „für die aktuellen Formen des Protestes sensibilisiert“, erklärte der Flughafen Düsseldorf auf Anfrage. Das Sicherheitskonzept würde regelmäßig aktualisiert, um „das Flughafengelände auf bestmögliche Weise“abzuschirmen. In Berlin waren die Aktivisten ohne große Mühe auf das Rollfeld gekommen.
Der Flughafen Düsseldorf betont, dass ein widerrechtliches Betreten von Rollbahnen hart geahndet werden könnte: „Die vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt
ist strafrechtlich geregelt und wird mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft. Als Straftatbestand zählt auch die vorsätzliche Beschädigung der Einrichtungen der Luftfahrt oder Beeinträchtigung in ihrem Betrieb, wenn auf diese Weise die Sicherheit des Luftfahrzeugs im Flug gefährdet ist.“
Der Flughafen Köln-Bonn erklärt, er sei in „ständigem Austausch mit den Sicherheitsbehörden“. Informationen zu Schutzmaßnahmen würden „aufgrund des übergeordneten Schutzinteresses der Luftsicherheit“aber nicht gegeben.
Auch die Bundespolizei in St. Augustin, die für die Sicherheit an den zwei NRW-Großflughäfen zuständig ist, gibt sich beunruhigt: Die Sicherheit des Luftverkehrs dürfe „durch etwaige unverantwortliche Protestaktionen zu keiner Zeit gefährdet werden“, so heißt es. Straftaten wie die Gefährdung des Luftverkehrs, die Gefährdung von Menschenleben, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigungen würden konsequent verfolgt. Darüber hinaus würden gegebenenfalls entstandene Polizeikosten Beschuldigten in Rechnung gestellt.“