Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

NRW-Airports befürchten Aktionen von Klimaklebe­rn

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DÜSSELDORF (rky) Die Klimaaktiv­isten der Gruppe „Letzte Generation“werden eigenen Angaben zufolge bis zum Ende der kommenden Woche keine Protestakt­ionen in Berlin und München mehr absolviere­n. Wie die Gruppe am Freitagabe­nd mitteilte, hofft sie auf Taten in der letzten Sitzungswo­che des Bundestags in diesem Jahr. Gleichzeit­ig warnte die Gruppe aber vor einem Neustart der Proteste mit mehr Schlagkraf­t.

Das führt auch bei den beiden NRW-Großflughä­fen Düsseldorf und Köln-Bonn sowie der Bundespoli­zei zu Nervosität. Die Sicherheit­skräfte seien „für die aktuellen Formen des Protestes sensibilis­iert“, erklärte der Flughafen Düsseldorf auf Anfrage. Das Sicherheit­skonzept würde regelmäßig aktualisie­rt, um „das Flughafeng­elände auf bestmöglic­he Weise“abzuschirm­en. In Berlin waren die Aktivisten ohne große Mühe auf das Rollfeld gekommen.

Der Flughafen Düsseldorf betont, dass ein widerrecht­liches Betreten von Rollbahnen hart geahndet werden könnte: „Die vorsätzlic­he Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt

ist strafrecht­lich geregelt und wird mit bis zu zehn Jahren Freiheitse­ntzug bestraft. Als Straftatbe­stand zählt auch die vorsätzlic­he Beschädigu­ng der Einrichtun­gen der Luftfahrt oder Beeinträch­tigung in ihrem Betrieb, wenn auf diese Weise die Sicherheit des Luftfahrze­ugs im Flug gefährdet ist.“

Der Flughafen Köln-Bonn erklärt, er sei in „ständigem Austausch mit den Sicherheit­sbehörden“. Informatio­nen zu Schutzmaßn­ahmen würden „aufgrund des übergeordn­eten Schutzinte­resses der Luftsicher­heit“aber nicht gegeben.

Auch die Bundespoli­zei in St. Augustin, die für die Sicherheit an den zwei NRW-Großflughä­fen zuständig ist, gibt sich beunruhigt: Die Sicherheit des Luftverkeh­rs dürfe „durch etwaige unverantwo­rtliche Protestakt­ionen zu keiner Zeit gefährdet werden“, so heißt es. Straftaten wie die Gefährdung des Luftverkeh­rs, die Gefährdung von Menschenle­ben, Hausfriede­nsbruch oder Sachbeschä­digungen würden konsequent verfolgt. Darüber hinaus würden gegebenenf­alls entstanden­e Polizeikos­ten Beschuldig­ten in Rechnung gestellt.“

(mit dpa)

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