Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Insasse randaliert im Gefängnis
REMSCHEID/WUPPERTAL (mag) Sich mit der Justiz anlegen: Das scheint einem Langzeitinsassen der JVA in Lüttringhausen ein besonderes Anliegen zu sein. Im Januar 2017 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, hatte der 54-Jährige noch während der Urteilsverkündung am Kölner Landgericht das Wort ergriffen. Die Tat sei Notwehr gewesen, er sei selbst vom 30-jährigen Opfer angegriffen worden.
Die Männer waren in Drogengeschäfte verwickelt, es soll Streit ums Geld gegeben haben. Die Leiche hatte der Angeklagte gemeinsam mit einem Bekannten im Wald verscharrt. Der Mittäter bekam Skrupel und offenbarte sich einer Rechtsanwältin. Die wollte mit der Staatsanwaltschaft einen Deal aushandeln: Kein Knast für andere Vergehen ihres ebenfalls in Drogengeschäfte verwickelten Mandanten, dafür werde der den Ablageort der Leiche verraten. Der Staatsanwalt lehnte ab, das Verfahren ruhte. Am Ende war es der Gerichtsreporter einer Boulevardzeitung, der die Leiche ausgrub.
Seit mehr als fünf Jahren sitzt der Mörder nun schon in der Masurenstraße in Haft. Im Mai 2021 soll er dort ausgerastet sein. Am Ende waren fünf Justizvollzugsbeamte mit ihm befasst. Einen Tag musste er in einer besonders isolierten Zelle verbringen, fünf weitere Tage im Arrest. Eskaliert war die Lage in einem der Hafträume der JVA, weil der Angeklagte zu spät zu seiner Laufgruppe gekommen war. Er selbst sieht es so: Die Wärter seien Schuld gewesen an der Verspätung. Und auch danach hätten sie ihn nicht dorthin bringen wollen.
Der 54-Jährige nahm das zum Anlass, um zu randalieren. Erst soll er eine Schüssel von außen gegen die Türe eines Haftraums geworfen haben, dann schepperte es in seiner eigenen Zelle. Dorthin hatten die Justizvollzugsbeamten den Mann gebracht, nachdem sie ihn nicht hatten beruhigen können. Durch die halb geöffnete Türe hörten sie, wie drinnen Mobiliar durch die Zelle flog. Aus Fürsorgepflicht und um den Inhaftierten vor Selbstverletzung zu schützen, drangen mehrere Beamte in den Haftraum ein. Während zwei Wachleute versucht haben sollen, ihn zu beruhigen, soll er mit der Faust ausgeholt und das Gesicht eines Wachmanns nur knapp verfehlt haben. Dessen Kollegen
brachten den wild um sich tretenden Häftling zu Boden, um ihm Handschellen anzulegen.
Ein Beamter beklagte Hämatome, so wie auch der Angeklagte selbst. Ausgiebig berichtete der nun dem Berufungsrichter, wo er überall blaue Flecken und Schürfwunden zu beklagen hatte. Noch von der Arrestzelle aus hatte er die JVA verklagt und dazu aufgefordert, Fotos von seinen Wunden zu machen. In überschwänglicher Ausführlichkeit beklagte er die Zustände in der Isolationszelle. Dort gebe es kein fließendes Wasser, er habe angeblich aus der Toilette trinken müssen. In den fünf Tagen, die er dann auch noch in der Arrestzelle habe verbringen müssen, sei nur schales Wasser aus dem Hahn gekommen. Da müsse unbedingt mal die Installation der sanitären Anlagen überprüft werden. Wenn er aufgeregt sei, habe er immer großen Durst. Die ganze Geschichte sei eine einzige Zumutung für ihn gewesen.
Das Amtsgericht hatte ihn wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu zehn Monaten Haft verurteilt, das wollte er nicht hinnehmen. Nun wird beim Landgericht die Berufung verhandelt.