Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Stadt schaltet verbotenes Licht am Kunstmuseum aus
Zuletzt war das ehemalige Gräfrather Rathaus in den Abendstunden angestrahlt, obwohl es eine bundesweite Verordnung nicht erlaubt.
GRÄFRATH (pm) Thomas Nielebock versteht die Welt nicht mehr – zumindest die Solinger. Er sei am ersten Weihnachtstag gegen 17 Uhr am ehemaligen Gräfrather Rathaus vorbeigefahren. Zu seinem Erstaunen und gleichzeitigen Ärger wurde der Sitz des Kunstmuseums und des Zentrums für verfolgte Künste hell angestrahlt. Nielebock fragt: „Muss man das verstehen ?“
Mit seiner Frage spielt er auf der einen Seite auf die Schließung beider Museen bis 3. Januar an. Auf der anderen Seite geht es ihm um die bundesweite Energieeinsparverordnung. Nach dieser dürfen öffentliche Gebäude aktuell – bis auf Ausnahmen – eben nicht in den Abendstunden beleuchtet werden. Seit 1. September regelt die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) der Bundesregierung für öffentliche Nichtwohngebäude in Paragraf 8 bis zum 28. Februar 2023: „Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheitsund Notbeleuchtung ist untersagt.“
Daran halte sich offenbar das Deutsche Klingenmuseum, hat Thomas Nielebock beobachtet. Der Gräfrather Klosterhof und das ehemalige Kloster – aktuell unbewohnt und außerdem Baudenkmal – lagen an Weihnachten in rechtskonformer, absoluter Dunkelheit.
Einerseits werde die Stadtverwaltung für zwei Wochen geschlossen, um dringend Energie zu sparen, „andererseits wird hier ein geschlossenes Museum beleuchtet und Energie sinnlos verpulvert“, kritisiert Thomas Nielebock. Da könne man nur mit dem Kopf schütteln, betont er und fragt: „Ist das wieder einmal ein Beispiel für das typisch pharisäerhafte Verhalten von Verantwortlichen und Verwaltung ?“
Doch was könnten die Gründe für das Licht sein? Wird am Museum eine neue Folge der Hollywood-Reihe „Nachts im Museum“gedreht ? Fand dort – das wäre eine Ausnahme der EnSikuMaV – am ersten Weihnachtsfeiertag ein Volksfest statt? Auch vergangenen Mittwoch war am Museum tatsächlich gegen 19.15 Uhr wieder Licht, aber es wurde weder gedreht noch gefeiert. Auch Sicherheitsaspekte – denn dann wäre eine Beleuchtung zulässig und geboten – sind nicht zu erkennen.
Jürgen Kaumkötter weist alle Schuld, gar Verantwortung von sich. Im Gegenteil: Der Direktor des Zentrums für verfolgte Künste wolle schon lange den Strahler, den er als „Stromfresser“bezeichnet, abschalten. Die Beleuchtung des Museums sei aber aus Vertragsund Kompetenzgründen zwischen Kunstmuseum und Zentrum für verfolgte Künste ausschließlich Sache der Betriebsgesellschaft des Kunstmuseums.
Deren Geschäftsführerin, Gisela Elbracht-Iglhaut, in Personalunion
Direktorin des Kunstmuseums, antwortet aus ihrem Urlaubsort in Bayern auf Nachfrage: „Das Kunstmuseum hat keinen Einfluss auf die Zeitschaltung. Ich habe vor einiger Zeit mit den Zuständigen der Stadt gesprochen. Die Beleuchtung geht um etwa 20 Uhr an und um 22 Uhr aus. Das Kunstmuseum hat keinen Zugriff darauf.“
Doch wer sind die „Zuständigen“? Stadtdirektorin Dagmar Becker (Grüne) ist zugleich Kulturdezernentin, damit fürs Kunstmuseum und dessen Betriebs-GmbH zuständig. Sie erklärte jetzt: „Die Außenbeleuchtung am Kunstmuseum wurde vollständig abgeschaltet.“Die Forderung aus der verordneten Energiespar-Bibel wird erhört: „Es werde kein Licht.“