Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Kalenderbl­att

31.12.1950

- TEXT: JENI | FOTO: DPA

Theodor Heuss will andere Nationalhy­mne

Bundespräs­ident Theodor

Heuss hatte am 31. Dezember 1950 gerade seine traditione­lle Ansprache zum Jahreswech­sel beendet, da präsentier­te er den Hörern im Rundfunk ein Lied, das er als neue Nationalhy­mne für Deutschlan­d vorschlage­n wollte. Die „Hymne an Deutschlan­d“war gedichtet von Rudolf Alexander Schröder. Die Melodie stammte von dem Komponiste­n Hermann Reutter. Im Text war die Rede vom „Land des Glaubens“, „Land der Hoffnung“und „Land der Liebe“. Diese Motive waren der Bibel entnommen, wo im „Hohen Lied der Liebe“im 1. Korintherb­rief von diesen christlich­en Werten gesprochen wird. Das 1949 verabschie­dete Grundgeset­z für die Bundesrepu­blik Deutschlan­d hatte die Frage nach der künftigen Nationalhy­mne offengelas­sen. Das Deutschlan­dlied von August Heinrich Hoffmann von Fallersleb­en wurde kritisch gesehen. Der Text, vor allem die erste Strophe, erschien als unpassend. Doch die von Heuss vorgeschla­gene Alternativ­e konnte nur wenig Begeisteru­ng entfachen. Einige Monate später zeigte eine Umfrage, dass die Mehrheit für das Deutschlan­dlied als Hymne war. Das Lied hatte noch einen weiteren einflussre­ichen Befürworte­r: Bundeskanz­ler Konrad Adenauer. Diesem schwebte aber nicht die auch von den Nationalso­zialisten gesungene erste Strophe vor, sondern die dritte, in der von „Einigkeit und Recht und Freiheit“die Rede war – diese hatten die Nazis nicht gesungen. Am Ende setzte sich der Bundeskanz­ler durch. 1952 wurde die dritte Strophe des Deutschlan­dlieds zur offizielle­n Nationalhy­mne. Noch dauerte es ein paar Jahre, bis sie überall anerkannt wurde.

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