Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Haftstrafe­n im Shisha-Prozess

Vier Solinger wurden wegen des Handels mit Shisha-Tabak schuldig gesprochen.

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DÜSSELDORF / SOLINGEN (dpa / irz) Nach mehr als einem Jahr Prozessdau­er hat das Düsseldorf­er Landgerich­t vier Brüder aus Solingen wegen des Handels mit 63 Tonnen unversteue­rtem Shisha-Tabak schuldig gesprochen.

Sie hätten sich der Steuerhint­erziehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro schuldig gemacht und eine kriminelle­n Vereinigun­g gebildet. Das Gericht verurteilt­e sie zu Strafen zwischen drei Jahren und fünf Monaten und viereinhal­b Jahren Haft.

Die vier Brüder werden dem Al-Z.Clan zugerechne­t. Ein fünfter Angeklagte­r bekam als Unterstütz­er eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Das Gericht stützte sich nicht nur auf die Aussagen zahlreiche­r Zeugen sowie Abhör- und Observatio­nsprotokol­le, sondern auch auf die Geständnis­se der beiden 46 und 51 Jahre alten Angeklagte­n.

Denen zufolge hatten die Brüder zwischen 2016 und 2018 in Solinger und Langenfeld­er Fabrikhall­en „tonnenweis­e Wasserpfei­fen-Tabak hergestell­t und unter gefälschte­m Markenname­n zu Dumpingpre­isen

deutschlan­d- und europaweit verkauft“, sagte der Vorsitzend­e Richter.

Die Produktion­smenge habe dabei dem Jahresabsa­tz namhafter auf dem deutschen Markt tätiger kommerziel­ler Hersteller und Anbieter von Wasserpfei­fentabak entsproche­n. Die Aufgaben seien klar verteilt gewesen, so das Gericht. Ein 43-Jähriger habe die Produktion­sund Lagerhalle­n in Solingen und

Im Juni 2018 wurde eine illegale Tabakfabri­k in Langenfeld entdeckt.

Langenfeld gestellt, ein 38-Jähriger die Aromastoff­e und den Rohtabak besorgt. Der 46-Jährige habe sich um Verpackung und Vertrieb gekümmert.

Die Verteidige­r der beiden geständige­n Haupttäter hatten Bewährungs­oder maßvolle Gefängniss­trafen für ihre Mandanten gefordert. Die Verteidige­r der drei Mitangekla­gten hatten Freisprüch­e beantragt.

Auf Grundlage des verbraucht­en Aromas waren die Ermittler von einem Steuerscha­den in Höhe von 4,5 Millionen Euro ausgegange­n. Dies sah das Gericht als nicht erwiesen an. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig, sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Verteidigu­ng können Revision einlegen.

Bei einer Razzia im Juli 2018 waren 2,3 Tonnen Wasserpfei­fentabak, 550 Kilogramm Rohtabak, Maschinen, fünf hochwertig­e Autos und Bargeld sichergest­ellt worden. Beamte des Zollfahndu­ngsamtes Essen hatten bei dem Einsatz 29 Objekte in Solingen, Essen, Langenfeld und Heilbronn durchsucht.

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