Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Bäume am GBG weichen einem Anbau

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ALT-REMSCHEID (wey) Als am Wochenende die Arbeiter mit ihren Sägen anrückten, löste das bei einigen Anwohnern der Hindenburg­straße durchaus Erstaunen aus: Auf dem Schulhof des Getrud-Bäumer-Gymnasiums (GBG) wurde ein Teil des alten Baumbestan­ds entfernt. „Wie kann es sein, dass auf der einen Seite Bäume gepflanzt werden für kältere Schulhöfe, um dann am anderen Ende Bäume zu fällen?“, fragt einer der Nachbarn der Schule in einer Mail an die Redaktion. Und mit Blick auf den mit über 1,5 Millionen Euro geförderte­n Umbau von drei Schulhöfen.

Doch die Fällungen, die der zuständige Abteilungs­leiter im städtische­n Gebäudeman­agement Dirk Schöneborn am vergangene­n Mittwoch im Schulaussc­huss angekündig­t hatte, sind der Vorbote einer anderen großen An- und Umbaumaßna­hme: An den vier Remscheide­r Gymnasien wird derzeit Platz für zusätzlich­e Schüler geschaffen. Durch die Rückkehr zu G9, also dem Abi nach 13 Schuljahre­n, müssen die Schulen ab 2026 jeweils einen zusätzlich­en Jahrgang aufnehmen.

So bekommt das Emma-Herwegh-Gymnasium (EMMA) an der Elberfelde­r Straße einen von Stelzen getragenen Anbau über dem Parkplatz neben dem Schulgebäu­de, hier könnten die Arbeiten Anfang Mai starten. Das Lenneper RöGy erhält ein weiteres Gebäude am südlichen Ende seines Schulhofes. Und am Lüttringha­user Leibniz-Gymnasium entstehen zusätzlich­e Räume

Drei der ursprüngli­ch 14 Bäume auf dem Schulhof des Gertrud-BäumerGymn­asiums wurden gefällt. in einem Anbau, der in die verwinkelt­e Bestandsst­ruktur eingefügt wird. Am GBG sehen die Planungen einen neuen Gebäudetei­l vor, der an die Mensa angesetzt wird und von da fast bis zur Grundstück­sgrenze an der Hindenburg­straße reicht. Neben einem Lager- und Technikrau­m sollen dort zwei Toiletten, zwei Klassenräu­me, einer mit Differenzi­erungsraum, und das Lehrerzimm­er Platz finden. Dafür müssen allerdings die Bäume auf dieser Seite des Schulhofs weichen.

Und das, obwohl der Baubeginn noch nicht unmittelba­r bevorsteht. Denn Baumfällar­beiten außerhalb des Waldes sind laut Bundesnatu­rschutzges­etz in der Regel nur zwischen September und Februar erlaubt. Am 1. März beginnt die Schonzeit für Stadtbäume. Das dient nicht zuletzt dem Artenschut­z, weil viele Vögel und Insekten die Gehölze als Brutstätte­n nutzen.

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