Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Bäume am GBG weichen einem Anbau
ALT-REMSCHEID (wey) Als am Wochenende die Arbeiter mit ihren Sägen anrückten, löste das bei einigen Anwohnern der Hindenburgstraße durchaus Erstaunen aus: Auf dem Schulhof des Getrud-Bäumer-Gymnasiums (GBG) wurde ein Teil des alten Baumbestands entfernt. „Wie kann es sein, dass auf der einen Seite Bäume gepflanzt werden für kältere Schulhöfe, um dann am anderen Ende Bäume zu fällen?“, fragt einer der Nachbarn der Schule in einer Mail an die Redaktion. Und mit Blick auf den mit über 1,5 Millionen Euro geförderten Umbau von drei Schulhöfen.
Doch die Fällungen, die der zuständige Abteilungsleiter im städtischen Gebäudemanagement Dirk Schöneborn am vergangenen Mittwoch im Schulausschuss angekündigt hatte, sind der Vorbote einer anderen großen An- und Umbaumaßnahme: An den vier Remscheider Gymnasien wird derzeit Platz für zusätzliche Schüler geschaffen. Durch die Rückkehr zu G9, also dem Abi nach 13 Schuljahren, müssen die Schulen ab 2026 jeweils einen zusätzlichen Jahrgang aufnehmen.
So bekommt das Emma-Herwegh-Gymnasium (EMMA) an der Elberfelder Straße einen von Stelzen getragenen Anbau über dem Parkplatz neben dem Schulgebäude, hier könnten die Arbeiten Anfang Mai starten. Das Lenneper RöGy erhält ein weiteres Gebäude am südlichen Ende seines Schulhofes. Und am Lüttringhauser Leibniz-Gymnasium entstehen zusätzliche Räume
Drei der ursprünglich 14 Bäume auf dem Schulhof des Gertrud-BäumerGymnasiums wurden gefällt. in einem Anbau, der in die verwinkelte Bestandsstruktur eingefügt wird. Am GBG sehen die Planungen einen neuen Gebäudeteil vor, der an die Mensa angesetzt wird und von da fast bis zur Grundstücksgrenze an der Hindenburgstraße reicht. Neben einem Lager- und Technikraum sollen dort zwei Toiletten, zwei Klassenräume, einer mit Differenzierungsraum, und das Lehrerzimmer Platz finden. Dafür müssen allerdings die Bäume auf dieser Seite des Schulhofs weichen.
Und das, obwohl der Baubeginn noch nicht unmittelbar bevorsteht. Denn Baumfällarbeiten außerhalb des Waldes sind laut Bundesnaturschutzgesetz in der Regel nur zwischen September und Februar erlaubt. Am 1. März beginnt die Schonzeit für Stadtbäume. Das dient nicht zuletzt dem Artenschutz, weil viele Vögel und Insekten die Gehölze als Brutstätten nutzen.