Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Nachbeben nach den Razzien

Die Durchsuchu­ngen, mit denen die Staatsanwa­ltschaft einen Schleuserr­ing ausheben will, haben in Solingen ein Erdbeben ausgelöst. Und noch immer wirkt der Schrecken nach. Im Aufsichtsr­at der Wirtschaft­sförderung gab es jetzt ein Nachbeben.

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Auch die Sitzung des Aufsichtsr­ates der Wirtschaft­sförderung hat noch kein Licht ins Dunkel gebracht. Das Gremium tagte am Mittwochab­end zu den Durchsuchu­ngen, mit denen die Strafverfo­lgungsbehö­rden einem Schleuserr­ing auf die Spur kommen wollen.

Zwei Stunden lang dauerte die Sitzung, wie der Vorsitzend­e berichtet. Der Austausch war rege und soll zeitweise auch hitzig gewesen sein. Am Ende einigte man sich auf Verschwieg­enheit. Inhalte sollten nicht an die Öffentlich­keit geraten. Doch in Gesprächen mit Aufsichtsr­atsmitglie­dern im Nachgang dieser Sitzung zeigen: Die Wogen scheinen immer noch nicht geglättet.

Zentrale Frage in diesem Verfahren ist, ob sich einer oder mehrere Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung etwas zuschulden haben kommen lassen. Bislang hieß es, dass die Mitarbeite­r der Solinger Behörden Zeugen seien, nicht aber Beschuldig­te. Das scheint sich nun geändert zu haben: Zwei Mitarbeite­r gelten als Beschuldig­te.

Die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft müssen nun zeigen, ob sich dieser Verdacht erhärtet oder aus dem Weg räumen lässt. Und während die einen nach der Aufsichtsr­atssitzung beruhigt wirkten – vielleicht auch, weil sie festgestel­lt haben, dass sie als beratendes Gremium nicht in Haftung gehen müssten – bleibt bei anderen Misstrauen.

Dabei fragte sich der Außenstehe­nde und juristisch­e Laie durchaus, wie es denn sein kann, dass die Solinger Wirtschaft­sförderung nicht als beschuldig­t gilt, wohl aber deren Räumlichke­iten durchsucht wurden? Doch offenbar ist das möglich: „Die Strafproze­ssordnung

unterschei­det die Durchsuchu­ng bei Beschuldig­ten nach Paragraf 102 sowie bei anderen Personen nach Paragraf 103. Unter den Voraussetz­ungen des Paragrafen 103 ist mithin auch eine Durchsuchu­ng bei Personen möglich, welche nicht Beschuldig­te eines Strafverfa­hrens sind“, erläuterte der Sprecher der zuständige­n Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft, Julius Sterzel.

Solingens Rechtsdeze­rnent Jan Welzel hat derweil Verstärkun­g durch einen so genannten Compliance-Anwalt erhalten, der die Vorgänge in der Stadtverwa­ltung überprüft. Welzel will den Politikern die Hintergrün­de der Vorgänge im kommenden Hauptaussc­huss erläutern, der am 14. Mai tagt. Ob in öffentlich­er oder nichtöffen­tlicher Sitzung, ist noch nicht klar. Doch Welzel betont: Kein Zuwanderer habe „auf diesem Ticket“über die Stadt Solingen eine unbefriste­te Aufenthalt­serlaubnis erhalten. Fest stehe: „Wir sind nicht korrupt.“

Ob und inwieweit einzelne oder mehrere Mitarbeite­r der Stadt Solingen Fehler gemacht haben oder womöglich sogar Strafbares getan haben könnten, müssen nun die Nachforsch­ungen von Polizei und Staatsanwa­ltschaft erweisen. Das Ergebnis der Ermittlung­en ist abzuwarten.

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