Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Zwei Jahre Haft auf Bewährung
50-Jähriger hat seine Tochter und seine Stieftochter sexuell missbraucht.
REMSCHEID/WUPPERTAL Die Mutter schwer depressiv nach dem Tod eines Kindes. Der Vater hält Ohrfeigen für eine angemessene Erziehungsmethode. Irgendwann beginnt er damit, sich an seiner Stieftochter zu „vergreifen“. Später missbraucht er auch die eigene Tochter. Er nötigt die Mädchen dazu, mit ihm Pornos zu schauen. Er berührt sie an den Genitalien zur eigenen, sexuellen Befriedigung.
Die Taten liegen teils 19 Jahre zurück, die Opfer sind mittlerweile erwachsen. Zwei Jahre Haft auf Bewährung: So lautete nun das Urteil gegen den wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagten Familienvater. Damit blieb das Gericht deutlich unter den vier Jahren, die zuvor die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Die Kammer hat es sich nicht leicht gemacht mit diesem Angeklagten, der seinerseits redlich bemüht war, zur Aufklärung beizutragen. Dass er seinen Töchtern mit seinem Geständnis die Aussage vor Gericht erspart hat, hielt ihm die Vorsitzende Richterin Irina Schütz zugute. Der Remscheider, so Schütz, sei nun mal nicht der eloquente Angeklagte, wie
Das Gericht blieb deutlich unter dem geforderten Strafmaß.
man ihn sich wünschen würde. Der 50-Jährige hatte die Vorsitzende in ein Dilemma gebracht: Er hätte am liebsten alles nur abgenickt, was ihn das Gericht aus den Aussagen seiner Töchter vorhielt. Aber weder darf eine Richterin dem Angeklagten die Tatvorwürfe zum Abnicken vorlesen, noch würde so etwas als Geständnis gewertet werden können.
Am Ende wurde das Geständnis zu dem, was man als „aus der Nase ziehen“versteht. An manches konnte sich der Remscheider dann doch erinnern, anderes, was inmitten prekärer Verhältnisse passiert sein soll, blieb im Dunkeln. Welchen ErotikFilm er vor 19 Jahren geschaut hat, mit seiner Tochter auf dem Schoß? Dass der Angeklagte die Frage der Staatsanwältin nicht beantworten konnte – nun ja, das ist wohl nachvollziehbar. Mit dem, was er zu den Taten sagte, bediente er nicht den Typus des „klassischen“Pädophilen. Vielmehr, so sagte es die Vorsitzende ihrer Urteilsbegründung, sei ihm „sein eigener Trieb wichtiger gewesen als das Kindeswohl“. „Mama will nicht“soll der Angeklagte seiner Tochter bei einem der Übergriffe gesagt haben.
Die Beisitzende Richterin sprach in drastischen Worten davon, dass der Angeklagte allem nachstelle, was „nicht bei drei auf dem Baum sei“. Man habe oft schwere Missbrauchstaten aufzuklären, so die Besitzerin. Die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten gehörten nicht zu dem, was die Justiz unter schwerem sexuellen Missbrauch einordnet. Eine Bewährungsstrafe angesichts derartiger Übergriffe auf Kinder mag man dennoch als zu milde wahrnehmen. Den Angeklagten nicht auf eine Stufe zu stellen mit schweren Missbrauchstaten pädophiler Straftäter und ihn entsprechend abzuurteilen: Dem hat die Kammer nach einer gründlichen Beweiserhebung mit ihrem Urteil widerstanden.