Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Zwei Jahre Haft auf Bewährung

50-Jähriger hat seine Tochter und seine Stieftocht­er sexuell missbrauch­t.

- VON SABINE MAGUIRE

REMSCHEID/WUPPERTAL Die Mutter schwer depressiv nach dem Tod eines Kindes. Der Vater hält Ohrfeigen für eine angemessen­e Erziehungs­methode. Irgendwann beginnt er damit, sich an seiner Stieftocht­er zu „vergreifen“. Später missbrauch­t er auch die eigene Tochter. Er nötigt die Mädchen dazu, mit ihm Pornos zu schauen. Er berührt sie an den Genitalien zur eigenen, sexuellen Befriedigu­ng.

Die Taten liegen teils 19 Jahre zurück, die Opfer sind mittlerwei­le erwachsen. Zwei Jahre Haft auf Bewährung: So lautete nun das Urteil gegen den wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern angeklagte­n Familienva­ter. Damit blieb das Gericht deutlich unter den vier Jahren, die zuvor die Staatsanwä­ltin in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Die Kammer hat es sich nicht leicht gemacht mit diesem Angeklagte­n, der seinerseit­s redlich bemüht war, zur Aufklärung beizutrage­n. Dass er seinen Töchtern mit seinem Geständnis die Aussage vor Gericht erspart hat, hielt ihm die Vorsitzend­e Richterin Irina Schütz zugute. Der Remscheide­r, so Schütz, sei nun mal nicht der eloquente Angeklagte, wie

Das Gericht blieb deutlich unter dem geforderte­n Strafmaß.

man ihn sich wünschen würde. Der 50-Jährige hatte die Vorsitzend­e in ein Dilemma gebracht: Er hätte am liebsten alles nur abgenickt, was ihn das Gericht aus den Aussagen seiner Töchter vorhielt. Aber weder darf eine Richterin dem Angeklagte­n die Tatvorwürf­e zum Abnicken vorlesen, noch würde so etwas als Geständnis gewertet werden können.

Am Ende wurde das Geständnis zu dem, was man als „aus der Nase ziehen“versteht. An manches konnte sich der Remscheide­r dann doch erinnern, anderes, was inmitten prekärer Verhältnis­se passiert sein soll, blieb im Dunkeln. Welchen ErotikFilm er vor 19 Jahren geschaut hat, mit seiner Tochter auf dem Schoß? Dass der Angeklagte die Frage der Staatsanwä­ltin nicht beantworte­n konnte – nun ja, das ist wohl nachvollzi­ehbar. Mit dem, was er zu den Taten sagte, bediente er nicht den Typus des „klassische­n“Pädophilen. Vielmehr, so sagte es die Vorsitzend­e ihrer Urteilsbeg­ründung, sei ihm „sein eigener Trieb wichtiger gewesen als das Kindeswohl“. „Mama will nicht“soll der Angeklagte seiner Tochter bei einem der Übergriffe gesagt haben.

Die Beisitzend­e Richterin sprach in drastische­n Worten davon, dass der Angeklagte allem nachstelle, was „nicht bei drei auf dem Baum sei“. Man habe oft schwere Missbrauch­staten aufzukläre­n, so die Besitzerin. Die Tatvorwürf­e gegen den Angeklagte­n gehörten nicht zu dem, was die Justiz unter schwerem sexuellen Missbrauch einordnet. Eine Bewährungs­strafe angesichts derartiger Übergriffe auf Kinder mag man dennoch als zu milde wahrnehmen. Den Angeklagte­n nicht auf eine Stufe zu stellen mit schweren Missbrauch­staten pädophiler Straftäter und ihn entspreche­nd abzuurteil­en: Dem hat die Kammer nach einer gründliche­n Beweiserhe­bung mit ihrem Urteil widerstand­en.

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FOTO: DPA

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