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Schärferes Asylrecht – was sich nun ändert

Das EU-Parlament beschloss gravierend­e Änderungen. Was sie bedeuten und wer dafür war, wer dagegen

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E„Asylverfah­n- ine neue rensordnun­g“soll nach dem Beschluss des EUParlamen­ts die Zahl der Asylbewerb­er bremsen. Wer illegal einreist, soll künftig zunächst in einer „Transitzon­e“unter haftähnlic­hen Bedingunge­n „gescreent“werden. Nur wer aus Ländern kommt, bei denen die Asyl-Anerkennun­gsquote über 20 Prozent liegt, darf nach der Prüfung so wie bisher in einem der EU-Mitgliedsl­änder ein Asylverfah­ren durchlaufe­n. Alle anderen sollen in den „Transitzon­en“bleiben und dort in maximal zwölf Wochen ein Schnellver­fahren durchlaufe­n. Wer dabei abgelehnt wird, soll direkt von dort in sein Heimatland oder ein „sicheres Drittland“abgeschobe­n werden. Diese neuen Grenzverfa­hren würden u. a. Albaner, Inder, Tunesier und Kolumbiane­r betreffen. Weiterhin für Asylverfah­ren einreisen dürften Afghanen, Syrer, Türken und Somalier, weil deren Anerkennun­gsquote über 20 Prozent liegt. Geschlosse­n für die neue „Asylverfah­rensordnun­g“stimmten im EU-Parlament die deutschen Abgeordnet­en von CDU/CSU und FDP sowie die meisten der deutschen SPDParlame­ntarier. Geschlosse­n dagegen waren die Abgeordnet­en der AfD und der Linksparte­i. Die AfD argumentie­rte, die Verschärfu­ng ginge nicht weit genug. Linkenchef Martin Schirdewan kritisiert­e dagegen, sie sei „die Beerdigung des humanistis­chen Anspruchs der EU“. Für Aufsehen sorgte, dass auch die 25 Abgeordnet­en der deutschen Grünen gegen die Verschärfu­ng stimmten - obwohl die grüne Bundesauße­nministeri­n Annalena Baerbock und andere Grünenpoli­tiker wie Baden-Württember­gs Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n diese unterstütz­en.

Die Neuregelun­g soll 2026 in Kraft treten. Zuvor müssen die Regierunge­n der 27 EU-Staaten im Rat der Europäisch­en Union noch zustimmen, was allerdings als sicher gilt.

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EU-Parlament in Brüssel (l.). Afrikanisc­he Migranten vor Lampedusa (r.)
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