Schärferes Asylrecht – was sich nun ändert
Das EU-Parlament beschloss gravierende Änderungen. Was sie bedeuten und wer dafür war, wer dagegen
E„Asylverfahn- ine neue rensordnung“soll nach dem Beschluss des EUParlaments die Zahl der Asylbewerber bremsen. Wer illegal einreist, soll künftig zunächst in einer „Transitzone“unter haftähnlichen Bedingungen „gescreent“werden. Nur wer aus Ländern kommt, bei denen die Asyl-Anerkennungsquote über 20 Prozent liegt, darf nach der Prüfung so wie bisher in einem der EU-Mitgliedsländer ein Asylverfahren durchlaufen. Alle anderen sollen in den „Transitzonen“bleiben und dort in maximal zwölf Wochen ein Schnellverfahren durchlaufen. Wer dabei abgelehnt wird, soll direkt von dort in sein Heimatland oder ein „sicheres Drittland“abgeschoben werden. Diese neuen Grenzverfahren würden u. a. Albaner, Inder, Tunesier und Kolumbianer betreffen. Weiterhin für Asylverfahren einreisen dürften Afghanen, Syrer, Türken und Somalier, weil deren Anerkennungsquote über 20 Prozent liegt. Geschlossen für die neue „Asylverfahrensordnung“stimmten im EU-Parlament die deutschen Abgeordneten von CDU/CSU und FDP sowie die meisten der deutschen SPDParlamentarier. Geschlossen dagegen waren die Abgeordneten der AfD und der Linkspartei. Die AfD argumentierte, die Verschärfung ginge nicht weit genug. Linkenchef Martin Schirdewan kritisierte dagegen, sie sei „die Beerdigung des humanistischen Anspruchs der EU“. Für Aufsehen sorgte, dass auch die 25 Abgeordneten der deutschen Grünen gegen die Verschärfung stimmten - obwohl die grüne Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und andere Grünenpolitiker wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann diese unterstützen.
Die Neuregelung soll 2026 in Kraft treten. Zuvor müssen die Regierungen der 27 EU-Staaten im Rat der Europäischen Union noch zustimmen, was allerdings als sicher gilt.