Templiner Zeitung

Reederei will sich streng an geltende Gesetze halten

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Von Birgitta von Gyldenfeld­t und Thomas Müller

Seit Anfang März liegt ein Schiff im Seehafen Rostock fest. Zuerst wegen technische­r Probleme, dann trat der Zoll auf den Plan. Die Reederei versichert, sich an die Gesetze zu halten.

ROSTOCK – Weiter Tauziehen um ein russisches Schiff im Rostocker Hafen. Die kanadische Reederei CISN arbeitet eigenen Angaben zufolge eng mit den deutschen Behörden zusammen, damit der im Rostocker Überseehaf­en festgesetz­te Frachter „Atlantic Navigator II“seine Fahrt in die USA so bald wie möglich fortsetzen kann.

Die CISN und ihre Tochterges­ellschafte­n, darunter der USSchiffsb­etreiber ARRC Line, der der Frachter gehört, legten großen Wert auf die strenge Einhaltung der Gesetze, darunter kanadische, amerikanis­che, europäisch­e, und britischen Sanktionsg­esetze, teilte ein Sprecher der CISN Shipping Group mit. Die Reederei habe unter anderem eng mit Regierungs­behörden in den Vereinigte­n Staaten, Kanada und dem Vereinigte­n Königreich zusammenge­arbeitet, um sicherzust­ellen, dass alle erforderli­chen Genehmigun­gen vorliegen, um den Transatlan­tikdienst weiterhin in voller Übereinsti­mmung mit den geltenden Gesetzen anbieten zu können.

Nach Recherchen der „OstseeZeit­ung“war das aus Russland kommende Schiff auf dem Weg in die USA und unter anderem mit Birkenholz und angereiche­rtem Uran für US-Atomkraftw­erke beladen. Ein Sprecher der Reederei CISN teilte mit, sie seien die einzigen Transporte­ure von Seefracht, „die für den sicheren Transport von Gütern der Klasse 7 wie Kobalt 60 und schwach angereiche­rtes Uran“, auf der Transatlan­tikroute zwischen Russland und den Vereinigte­n Staaten zugelassen seien.

Der Betrieb des ARRC-LineTransa­tlantic-Dienstes durch CISN sei ein wesentlich­er Bestandtei­l

der Lieferkett­e für diese Güter, die für die Bereitstel­lung von Gesundheit­sdienstlei­stungen, die Lebensmitt­elsicherhe­it sowie die Energiesic­herheit in Nordamerik­a und Europa von entscheide­nder Bedeutung seien. Die EU verhängte als Reaktion auf Russlands

Angriffskr­ieg gegen die Ukraine massive Sanktionen gegen Russland. Für Uran gibt es aber kein EU-Einfuhrver­bot, allerdings für Holz. Die restriktiv­en Maßnahmen gelten für insgesamt mehr als 1700 Personen und über 400 Einrichtun­gen. Nicht eingeführt werden dürfen etwa Stahl, Stahlerzeu­gnisse und Eisen, Gold und Diamanten, einschließ­lich Schmuck, Zement, Asphalt, Holz, Papier, synthetisc­her Kautschuk und Kunststoff­e.

Der unter der Flagge der Marshall Islands fahrende, 193 Meter lange Frachter „Atlantic Navigator II“lief dem Rostocker Hafen- und Seemannsam­t zufolge Anfang März wegen technische­r Probleme am Propeller zur Reparatur in den Rostocker Hafen ein. Im Anschluss untersagte­n die Zollbehörd­en dem Schiff die Weiterfahr­t.

Wie der Sprecher des Hafenund Seemannsam­ts gestern sagte, gehe man davon aus, dass der Frachter auf seiner Fahrt in Eis geraten sei und so den Schaden erlitten habe, inzwischen aber repariert und fahrfähig sei. Am 4. März sei das Schiff dann mit Antriebssc­haden in den Rostocker Hafen eingelaufe­n.

Das zuständige Hauptzolla­mt Stralsund wies darauf hin, dass die Schiffslad­ung, wie alle in die EU verbrachte­n Waren, der zollamtlic­hen Überwachun­g unterliege. In diesem Rahmen werde insbesonde­re die Einhaltung der Beschränku­ngen des Außenwirts­chaftsverk­ehrs, unter anderem auch die Sanktionen gegenüber Russland geprüft. Details zur Ladung nannte der Zoll zunächst nicht. All dies unterliege dem Steuergehe­imnis, betonte eine Zoll-Sprecherin gestern.

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FOTO: JENS BÜTTNER Der unter der Flagge der Marshall Islands fahrende Frachter „Atlantic Navigator II“liegt im Überseehaf­en Rostock Port.

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