Bürgermeister: Vermietungsverbot an AfD würde alle Parteien treffen
Das Bündnis „UMSicht“möchte der Vermietung von öffentlichen Räumen an die AfD einen Riegel vorschieben. Der Bürgermeister verweist auf das Neutralitätsgebot: „Alle oder keiner.“
UCKERMARK – Das Bündnis „UMsicht – Bündnis für Solidarität und radikale Vielfalt“, das unter anderem am 17. März eine Kundgebung vor dem Prenzlauer Rathaus durchführte, sammelt Unterschriften für ein Statement „Prenzlau gegen Hass und Hetze“. Darin heißt es: „Wir fordern die Stadt Prenzlau und alle Inhaber*innen von Veranstaltungsräumen auf, der AfD keine Räume mehr zu vermieten, wo Deportationsphantasien, Hass und Hetze gegen Menschen verbreitet werden können. Schieben Sie Menschenverachtung einen Riegel vor!“
Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos) erklärte auf Nachfrage, dass darüber die Stadtverordneten entscheiden müssten. Im Hauptausschuss am 22. April wolle er die Fraktionsvorsitzenden fragen, ob ein entsprechender Antrag vorbereitet werden soll oder ob eine Fraktion diesen stellen wolle. „Wenn dem so ist und ein entsprechender Antrag die Mehrheit der Stadtverordneten findet, dann würde ein Vermietungsverbot von Uckerseehalle, Aula, Turnhalle oder Gemeinderäumen aber für alle Parteien gleichermaßen gelten.“Dieses nur für die AfD auszusprechen, die nicht verboten sei, sei rechtlich nicht haltbar, warnte Sommer vor einer möglichen juristischen Auseinandersetzung, die die Stadt mit Sicherheit verlieren werde.
Die Prenzlauer SPD-Fraktion ist gegen ein Versammlungsverbot der AfD in öffentlichen Räumen der Stadt, erklärte deren Vorsitzender Andreas Beimler. Meinungsfreiheit sei für seine Fraktion ein wichtiges demokratisches Prinzip, die auch kontroverse Meinungen schütze. „Die AfD hat in unserem Demokratieverständnis das Recht, sich friedlich zu versammeln und ihre Ansichten öffentlich zu äußern, solange dies im Rahmen des Gesetzes geschieht“, so Beimler. Es stehe auch jedem Wähler anderer Parteien frei, an öffentlichen Sitzungen der AfD teilzunehmen, um sich mit seiner Meinung einzubringen und damit den demokratischen Diskurs durch unterschiedliche Ansichten und den Austausch von Ideen zu bereichern: „Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sollten nur in Ausnahmefällen und unter strengen rechtlichen Voraussetzungen erfolgen.“
Eine selektive Anwendung von Versammlungsverboten auf bestimmte politische Gruppen oder Parteien sehe seine Fraktion problematisch, da dies zu einer Einschränkung der demokratischen Teilhabe führen kann. „Wir fordern alle Parteien zu einem respektvollen Miteinander und Toleranz gegenüber unterschiedlichen politischen Ansichten auf, auch wenn man sie nicht teilt“, erklärte Beimler.
Jörg Dittberner, Fraktionschef der Linken, zeigte sich auf Nachfrage „alles andere als begeistert“darüber, dass die Uckermark und speziell Prenzlau immer mehr zu einem brandenburgweiten „Zentralort“für die AfD werde. So fand der AfD-Landesparteitag 2022 in der Prenzlauer Uckerseehalle statt. Ob ein Vermietungsverbot daran etwas ändert, bezweifelt auch Dittberner. Abgesehen davon wäre der Ausgang der Abstimmung über einen möglichen Antrag in der Stadtvertretung schwer vorhersehbar.
Der Vorstand der AfD Uckermark bezeichnet in einer aktuellen Pressemitteilung die Haltung des Prenzlauer Bürgermeisters als „einzigen Lichtblick in der trüben Masse der Verbotsfanatiker“. Sommer hatte auf das Neutralitätsgebot der
Verwaltung verwiesen und erklärt, dass die Nutzung von Räumen entweder allen Parteien versagt werden müsse oder keiner.
Gleichzeitig beteuert der AfD-Vorstand im Falle eines Vermietungsverbots „auf eigene Strukturen und Objekte zurückgreifen zu können, die von derlei Maßnahmen nicht umfasst werden können.“Zudem versichern Felix Teichner (Vorsitzender) und Klaus-Marin Bastert (Schriftführer): „Die AfD Uckermark bekennt sich ohne Einschränkung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Ausgrenzungen und Verbote statt einer inhaltlichen Auseinandersetzung seien „kein Charakteristikum einer 'wehrhaften Demokratie“.
Dem hält „UMSicht“, das sich als loses Bündnis aus Initiativen und Einzelpersonen beschreibt, „Tabubrüche der AfD“entgegen, mit denen die Partei „den Konsens von Gewaltfreiheit und die Grundlage unserer Verfassung, die uns ein Leben in Frieden und Freiheit in Deutschland garantieren“, verlassen habe.