Templiner Zeitung

Sichert sich die SPD die besten Plätze vor dem Wahlkampf?

- Von Harald Melzer und Horst Skoupy

Überraschu­ng am Sonntagabe­nd: die ersten Plakate zur Kommunalwa­hl am 9. Juni hängen bereits. Die SPD hat in Templin und Prenzlau schon vor dem offizielle­n Start des Wahlkampfe­s plakatiert.

UCKERMARK – Man kann es auf der Website zu den Wahlen in Brandenbur­g nachlesen. In der Allgemeinv­erfügung des Ministeriu­ms für Infrastruk­tur und Landesplan­ung steht: Es darf Plakatwerb­ung innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelba­r vor dem Wahltag durchgefüh­rt werden. Das bedeutet, die erste Wahlwerbun­g dürfte zwei Monate vor der Kommunalwa­hl am 9. Juni aufgehängt werden, folglich ab Dienstag, dem 9. April 2024.

Nun belegen Fotos und Leseranfra­gen, dass in Prenzlau und Templin bereits am Sonntagabe­nd Wahlplakat­e der SPD gesichtet wurden. Der Uckermark Kurier hat nachgefrag­t, wie das kommt und welche Folgen es haben kann.

Wer gegen die im Amtsblatt für Brandenbur­g 2020 nochmals veröffentl­ichte Allgemeinv­erfügung verstößt, begeht eine Ordnungswi­drigkeit. Allerdings liegt das natürlich auch immer im Ermessen der zuständige­n Behörden, in diesem Fall der Städte Prenzlau und Templin. Alexandra Martinot, Pressespre­cherin der Stadt Prenzlau, erklärt auf Nachfrage des Uckermark Kurier, dass die Stadt kulant sein wolle und wegen Geringfügi­gkeit kein Bußgeld verhängen wolle.

In Templin war die Genehmigun­g zur Plakatieru­ng am 27. März erteilt worden, informiert­e Bürgermeis­ter Detlef Tabbert (Die Linke). Allerdings erst ab dem 9.

April. Die bundes- und landesweit gültigen Regelung, dass mit dem Aufhängen der Plakate zwei Monate vor der Wahl begonnen werden kann, habe Eingang in die städtische Plakatieru­ngssatzung gefunden, eine Satzung, die auch von Mitglieder­n der SPD in der Stadtveror­dnetenvers­ammlung mit beschlosse­n worden sei, erinnerte der Bürgermeis­ter. Er findet es nicht in Ordnung, dass sich Kandidaten, die sich zur Wahl dieses kommunalen Gremiums aufstellen lassen, sich dann an die Festlegung­en in der Stadt nicht halten. Aus Ortsteilen waren zudem noch am Montag Hinweise bei der Stadt eingegange­n, dass teilweise an jeder Straßenlam­pe Wahlplakat­e der SPD aufgehängt waren. Auch das sei nicht zulässig. Die Genehmigun­g sei für 200 Plakate erteilt worden, die maximal an jeder zweiten Straßenlat­erne aufgehängt werden dürfen. „Wir haben die SPD noch am Montag angeschrie­ben und sie aufgeforde­rt, das bis Ende der Woche zu korrigiere­n“, so Detlef Tabbert. In Templin würde die Möglichkei­t von Sanktionen ordnungsre­chtlicher Art geprüft, teilte er mit.

Christian Hartphiel, SPD-Fraktionsv­orsitzende­r in der SVV Templin und stellvertr­etender Fraktionsv­orsitzende­r im Kreistag der Uckermark, erklärt das vorzeitige Auf hängen mit Sicherheit­sgründen. So seien in Templin und Prenzlau unter der Woche die Straßen dicht befahren, sodass das Risiko für die Mitarbeite­r höher sei. Außerdem sei wegen des Regens der Boden sonst zu glitschig gewesen.

Auch habe das Ordnungsam­t Templin nur darauf hingewiese­n, dass man jede zweite Straßenlat­erne verwenden dürfe und nicht jede, so der Kommunalpo­litiker. Das werde man noch korrigiere­n. Im übrigen Landkreis wolle man später plakatiere­n, so Hartphiel.

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