Sichert sich die SPD die besten Plätze vor dem Wahlkampf?
Überraschung am Sonntagabend: die ersten Plakate zur Kommunalwahl am 9. Juni hängen bereits. Die SPD hat in Templin und Prenzlau schon vor dem offiziellen Start des Wahlkampfes plakatiert.
UCKERMARK – Man kann es auf der Website zu den Wahlen in Brandenburg nachlesen. In der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung steht: Es darf Plakatwerbung innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden. Das bedeutet, die erste Wahlwerbung dürfte zwei Monate vor der Kommunalwahl am 9. Juni aufgehängt werden, folglich ab Dienstag, dem 9. April 2024.
Nun belegen Fotos und Leseranfragen, dass in Prenzlau und Templin bereits am Sonntagabend Wahlplakate der SPD gesichtet wurden. Der Uckermark Kurier hat nachgefragt, wie das kommt und welche Folgen es haben kann.
Wer gegen die im Amtsblatt für Brandenburg 2020 nochmals veröffentlichte Allgemeinverfügung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings liegt das natürlich auch immer im Ermessen der zuständigen Behörden, in diesem Fall der Städte Prenzlau und Templin. Alexandra Martinot, Pressesprecherin der Stadt Prenzlau, erklärt auf Nachfrage des Uckermark Kurier, dass die Stadt kulant sein wolle und wegen Geringfügigkeit kein Bußgeld verhängen wolle.
In Templin war die Genehmigung zur Plakatierung am 27. März erteilt worden, informierte Bürgermeister Detlef Tabbert (Die Linke). Allerdings erst ab dem 9.
April. Die bundes- und landesweit gültigen Regelung, dass mit dem Aufhängen der Plakate zwei Monate vor der Wahl begonnen werden kann, habe Eingang in die städtische Plakatierungssatzung gefunden, eine Satzung, die auch von Mitgliedern der SPD in der Stadtverordnetenversammlung mit beschlossen worden sei, erinnerte der Bürgermeister. Er findet es nicht in Ordnung, dass sich Kandidaten, die sich zur Wahl dieses kommunalen Gremiums aufstellen lassen, sich dann an die Festlegungen in der Stadt nicht halten. Aus Ortsteilen waren zudem noch am Montag Hinweise bei der Stadt eingegangen, dass teilweise an jeder Straßenlampe Wahlplakate der SPD aufgehängt waren. Auch das sei nicht zulässig. Die Genehmigung sei für 200 Plakate erteilt worden, die maximal an jeder zweiten Straßenlaterne aufgehängt werden dürfen. „Wir haben die SPD noch am Montag angeschrieben und sie aufgefordert, das bis Ende der Woche zu korrigieren“, so Detlef Tabbert. In Templin würde die Möglichkeit von Sanktionen ordnungsrechtlicher Art geprüft, teilte er mit.
Christian Hartphiel, SPD-Fraktionsvorsitzender in der SVV Templin und stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Kreistag der Uckermark, erklärt das vorzeitige Auf hängen mit Sicherheitsgründen. So seien in Templin und Prenzlau unter der Woche die Straßen dicht befahren, sodass das Risiko für die Mitarbeiter höher sei. Außerdem sei wegen des Regens der Boden sonst zu glitschig gewesen.
Auch habe das Ordnungsamt Templin nur darauf hingewiesen, dass man jede zweite Straßenlaterne verwenden dürfe und nicht jede, so der Kommunalpolitiker. Das werde man noch korrigieren. Im übrigen Landkreis wolle man später plakatieren, so Hartphiel.