Kreiswahlausschuss lehnt Zulassung einer Partei für Wahlen am 9. Juni ab
Beim Uckermärkischen Kreiswahlleiter trafen fristgerecht 17 Wahlvorschläge mit insgesamt 354 Bewerbern um ein Mandat im neuen Kreistag ein. Doch nicht alle dürfen antreten.
UCKERMARK – Die Sitzung des Kreiswahlausschusses, der am 11. April über die Zulassung der Kandidaten für die Wahlen zum neuen uckermärkischen Kreistag zu entscheiden hatte, sorgte für eine Überraschung. Die acht Kandidatinnen und Kandidaten der FPA (Partei des Fortschritts - Die Freiparlamentarische Allianz) wurden nicht für die Kreistagswahlen am 9. Juni zugelassen. Ebenso der Wahlvorschlag von „Die Partei“im Wahlkreis 1 (Angermünde/Gartz/Amt Gramzow). Als Grund nannte Kreiswahlleiter Robert Richter die fehlenden Unterstützerunterschriften. Die Entscheidung fiel im Ausschuss, der öffentlich tagte, einstimmig. Nur zwei Tage Zeit bleibt für einen Einspruch.
Mindestens 20 beglaubigte Unterstützerunterschriften müssen je Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerber vorliegen, so diese nicht bereits im Bundestag, im brandenburgischen Landtag oder im uckermärkischen Kreistag vertreten sind. Für die FPA kam als Ausschlussgrund hinzu, dass sie es versäumt hatte, fristgerecht eine Beteiligungsanzeige beim Landeswahlleiter einzureichen.
Sichtlich enttäuscht über diese Entscheidung des Kreiswahlausschusses hielt
Luca Piwodda (24), der zu den Mitbegründern der jungen Partei zählt, dem Kreiswahlleiter vor, nicht rechtzeitig darauf hingewiesen zu haben. Obwohl er in Telefonaten am 18. und 20. März bei ihm ausdrücklich nachgefragt habe, was alles zu erfüllen sei, um ordnungsgemäß zugelassen zu werden.
Der Landeswahlausschuss veröffentlichte seine Entscheidung am 28. März (Gründonnerstag). Zu diesem Zeitpunkt befanden sich der uckermärkische Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter im Urlaub. Robert Richter informierte am 2. April, dem ersten Arbeitstag nach Ostern („Was ich nicht hätte machen müssen“), Luca Piwodda darüber, dass die FPA wegen dieses Versäumnisses für die Wahl in den Kreistag nicht zugelassen werden könne. Das Ausschlusskriterium wird auch die Kandidaten dieser Partei für Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und Ortsbeiräten betreffen.
Piwodda gelang es nach dieser Hiobsbotschaft, innerhalb von knapp zwei Tagen ausreichende Unterstützungsunterschriften als Einzelbewerber, die im jeweiligen Amt geleistet werden müssen, fristgerecht vorzulegen. Karolin Werkmeister, glückte dieses nicht, ihr wurde auch als Einzelbewerberin die Zulassung versagt.
So werden im Ergebnis der Prüfung vom Kreiswahlausschuss nur 15 Wahlvorschläge zugelassen. Am 9. Juni stehen damit insgesamt 347 Personen zur Wahl, darunter 92 Frauen, die einen der 50 Sitze im künftigen uckermärkischen Kreistag erringen möchten. Mit 63 stellt die AfD die größte Bewerberschar, gefolgt von BVB/Freie Wähler (60), SPD (51), CDU (50), B90/Die Grünen (29), Die Linke (25), Bauern-ländlicher Raum (22), FDP (19) und dem Bürgerbündnis Uckermark für Vernunft und soziale Gerechtigkeit (BfVG) mit 15. Neben Luca Piwodda wurde Annegret Ritter (Flieth-Stegelitz) als Einzelbewerberin zugelassen.
Der älteste unter den Bewerbern ist mit 86 Jahren Dr. Hans-Otto Gerlach (CDU), die Jüngste ist mit 19 Jahren Mia Klebe (Die Linke). Wahlberechtigt sind am
9. Juni im Landkreis Uckermark insgesamt 100.140 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese müssen das
16. Lebensjahr vollendet haben.