Peripheriegeräte für Behinderte
Für ein effektives und gesundes Arbeiten am PC sollen Tastatur und Maus ohne Anstrengung und fehlerfrei benutzt werden können, um körperliche Schäden zu verhindern. Menschen mit Behinderung benötigen oftmals besondere Peripheriegeräte, um ihren Computer bedienen zu können. Dazu gehören Personen, „die sich nicht oder nur unzureichend lautsprachlich verständlich äußern können und aufgrund einer ausgeprägten zerebralen beziehungsweise zentralen Bewegungsstörung oder einer neuromuskulären Behinderung nicht in der Lage sind, sich auf herkömmliche Weise schriftlich mitzuteilen“, erläutert Thorsten Jakob, Pressesprecher der Barmer GEK. Je nach Umfang der körperlichen Beeinträchtigung entscheiden sich behinderte Menschen für ganz spezielle Tastaturen und Maussimulatoren oder ggf. für eine Softwarelösung. Aber auch die Kosten für neue Anschaffungen müssen berücksichtigt werden. Ein passendes Gerät zu suchen ist schon deshalb erforderlich, weil durch Fehlhaltung starke, permanente Schmerzen und Folgeschäden auftreten werden.
Alternative Peripheriegeräte
Spezielle Peripheriegeräte müssen deutlich höheren Alltagsanforderungen gerecht werden. Sie bestehen beispielsweise aus Materialien, wie Aluminium, sind pulverbeschichtet, kratzfest und weisen weitere Besonderheiten auf, wie eingravierte Beschriftungen statt Aufdruck. Bereits Tastaturen mit vergrößerten Tasten und einem größeren Abstand können Fehlbedienungen vermeiden helfen, insbesondere bei komplizierten Tastenkombinationen. Eine Empfehlung für ein Gerät kann an dieser Stelle nicht abgegeben werden, da jeder Behinderte individuelle Anforderungen hat. Die Prüfung, welche Maus oder Tastatur für den jeweiligen Betroffenen geeignet ist, können Krankenkassen nur bedingt leisten.
Deshalb müssen sich Menschen mit Behinderung an Firmen mit entsprechendem Fachwissen wenden, wie das Ingenieurbüro Dr. Elisabeth Seveke und die Gorlo & Todt GbR. Die Spezialanbieter verfügen über eine große Produktionstiefe und fertigen Tastaturen und andere Geräte nach individuellen Bedürfnissen an. Die Unternehmen sowie deren Fachhändler beraten Behinderte neutral hinsichtlich geeigneter Geräte und suchen aus Kostengründen stets auch nach Alternativen. Behinderte Menschen können Leihgeräte verschiedener Hersteller in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung meist kostenlos testen, um das für sie passende Gerät zu finden.
Alternativen, wie die Steuerung eines Computers per Bildschirmtastatur, helfen Behinderten bei der Bedienung. Der Softwareentwickler Markus Lemcke hat bereits vor Jahren eine Anwendung programmiert, die eine Tastatur simuliert. Interessierte können die Software auf der Internetseite http://www.marlem-software.de kostenlos herunterladen. Nach Lemckes Einschätzung halten heute Betriebssysteme, wie Windows oder Linux tolle Einstellungsmöglichkeiten für Behinderte bereit. Durch die Beiträge in seinem Blog „Barrierefreiheit in der Informatik“profitieren Behinderte von Lemckes Fachwissen sowie seinen langjährigen Erfahrungen im Umgang mit Mobilgeräten und Computern.
Höhere Kosten zur Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit
Spezielle Tastaturen und Computermäuse für behinderte Menschen sind wesentlich teurer als ihre handelsüblichen Pendants. Modifizierte Funktionen und Formen, die Verwendung besonderer Materialien und Maßanfertigungen machen Geräte von mehr als eintausend Euro in vielen Fällen unerschwinglich. Grundsätzlich hat jeder gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Hilfsmittel, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung aus-
zugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Dies gilt unabhängig vom Hilfsmittel an sich oder vom Preis des Hilfsmittels.
Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich bei der Übernahme von Kosten am Hilfsmittelverzeichnis. Begriffe, wie Teilhabe am Gemeinschaftsleben, Teilhabe am Arbeitsleben und medizinische Rehabilitation prägen die Diskussion um einen möglichen Leistungsanspruch.
Entscheidungen über Kostenübernahmen gründen immer auf Einzelfallentscheidungen und bedürfen in der Regel einer ärztlichen Verordnung“, erklärt ein Sprecher der AOK.
Beispielsweise werde bei Kindern und Jugendlichen darauf geachtet, dass sie in Schule und Ausbildung gegenüber gesunden Mitmenschen nicht benachteiligt sind.
Christian Arns, stellv. Pressesprecher der Debeka Krankenversicherungsverein a.G., betont ebenfalls die Einzelfallprüfung und führt aus: „Innerhalb unserer privaten Krankenversicherung leisten wir für eine PC-Tastatur/-Maus, wenn Sie dem Ausgleich einer körperlichen Behinderung im Sinne der Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (zum Beispiel bei gestörter Kommunikationsfähigkeit) und nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.“
Die Krankenkassen ermitteln zur Bewertung eines Einzelfalles die konkreten Gesamtumstände. Dabei sind laut AOK „das gesamte soziale Umfeld und auch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen mit Blick auf das „spezielle Hilfsmittel“und eventuelle alternative Möglichkeiten zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse - etwa auch durch mögliche Hilfeleistungen von Bezugspersonen - in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen.“
Ob eine gesetzliche Krankenkasse anders entscheidet als eine andere, ist wegen des Gleichheitsgrundsatzes eher nicht zu erwarten. Grundsätzlich sollten Behinderte auch andere Kostenträger, wie die Agentur für Arbeit, Versicherungen, das Integrationsamt und das Sozialamt befragen, ob ein Leistungsanspruch besteht. Natürlich hilft es immer, wenn Behinderte ihre Rechte und Möglichkeiten genau kennen, um sie ausschöpfen zu können.
Sind Dritte Verursacher einer Behinderung, muss sich der Geschädigte an ihn wenden. Doch auch hier können andere Kostenträger einspringen, wenn der Verursacher nicht zahlen kann. Ein typisches Beispiel dafür sind Opfer von schweren Gewalttaten, denen nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) Hilfe zusteht. Der WEISSE RING hilft beim Ausfüllen entsprechender Formulare und bemüht sich in Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen um entsprechende Unterstützung der Opfer.