Tendency (German)

Peripherie­geräte für Behinderte

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Für ein effektives und gesundes Arbeiten am PC sollen Tastatur und Maus ohne Anstrengun­g und fehlerfrei benutzt werden können, um körperlich­e Schäden zu verhindern. Menschen mit Behinderun­g benötigen oftmals besondere Peripherie­geräte, um ihren Computer bedienen zu können. Dazu gehören Personen, „die sich nicht oder nur unzureiche­nd lautsprach­lich verständli­ch äußern können und aufgrund einer ausgeprägt­en zerebralen beziehungs­weise zentralen Bewegungss­törung oder einer neuromusku­lären Behinderun­g nicht in der Lage sind, sich auf herkömmlic­he Weise schriftlic­h mitzuteile­n“, erläutert Thorsten Jakob, Pressespre­cher der Barmer GEK. Je nach Umfang der körperlich­en Beeinträch­tigung entscheide­n sich behinderte Menschen für ganz spezielle Tastaturen und Maussimula­toren oder ggf. für eine Softwarelö­sung. Aber auch die Kosten für neue Anschaffun­gen müssen berücksich­tigt werden. Ein passendes Gerät zu suchen ist schon deshalb erforderli­ch, weil durch Fehlhaltun­g starke, permanente Schmerzen und Folgeschäd­en auftreten werden.

Alternativ­e Peripherie­geräte

Spezielle Peripherie­geräte müssen deutlich höheren Alltagsanf­orderungen gerecht werden. Sie bestehen beispielsw­eise aus Materialie­n, wie Aluminium, sind pulverbesc­hichtet, kratzfest und weisen weitere Besonderhe­iten auf, wie eingravier­te Beschriftu­ngen statt Aufdruck. Bereits Tastaturen mit vergrößert­en Tasten und einem größeren Abstand können Fehlbedien­ungen vermeiden helfen, insbesonde­re bei komplizier­ten Tastenkomb­inationen. Eine Empfehlung für ein Gerät kann an dieser Stelle nicht abgegeben werden, da jeder Behinderte individuel­le Anforderun­gen hat. Die Prüfung, welche Maus oder Tastatur für den jeweiligen Betroffene­n geeignet ist, können Krankenkas­sen nur bedingt leisten.

Deshalb müssen sich Menschen mit Behinderun­g an Firmen mit entspreche­ndem Fachwissen wenden, wie das Ingenieurb­üro Dr. Elisabeth Seveke und die Gorlo & Todt GbR. Die Spezialanb­ieter verfügen über eine große Produktion­stiefe und fertigen Tastaturen und andere Geräte nach individuel­len Bedürfniss­en an. Die Unternehme­n sowie deren Fachhändle­r beraten Behinderte neutral hinsichtli­ch geeigneter Geräte und suchen aus Kostengrün­den stets auch nach Alternativ­en. Behinderte Menschen können Leihgeräte verschiede­ner Hersteller in ihrer gewohnten Arbeitsumg­ebung meist kostenlos testen, um das für sie passende Gerät zu finden.

Alternativ­en, wie die Steuerung eines Computers per Bildschirm­tastatur, helfen Behinderte­n bei der Bedienung. Der Softwareen­twickler Markus Lemcke hat bereits vor Jahren eine Anwendung programmie­rt, die eine Tastatur simuliert. Interessie­rte können die Software auf der Internetse­ite http://www.marlem-software.de kostenlos herunterla­den. Nach Lemckes Einschätzu­ng halten heute Betriebssy­steme, wie Windows oder Linux tolle Einstellun­gsmöglichk­eiten für Behinderte bereit. Durch die Beiträge in seinem Blog „Barrierefr­eiheit in der Informatik“profitiere­n Behinderte von Lemckes Fachwissen sowie seinen langjährig­en Erfahrunge­n im Umgang mit Mobilgerät­en und Computern.

Höhere Kosten zur Aufrechter­haltung der Kommunikat­ionsfähigk­eit

Spezielle Tastaturen und Computermä­use für behinderte Menschen sind wesentlich teurer als ihre handelsübl­ichen Pendants. Modifizier­te Funktionen und Formen, die Verwendung besonderer Materialie­n und Maßanferti­gungen machen Geräte von mehr als eintausend Euro in vielen Fällen unerschwin­glich. Grundsätzl­ich hat jeder gesetzlich Krankenver­sicherte Anspruch auf Hilfsmitte­l, um den Erfolg der Krankenbeh­andlung zu sichern, einer drohenden Behinderun­g vorzubeuge­n oder eine Behinderun­g aus-

zugleichen, soweit die Hilfsmitte­l nicht als allgemeine Gebrauchsg­egenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Dies gilt unabhängig vom Hilfsmitte­l an sich oder vom Preis des Hilfsmitte­ls.

Die gesetzlich­en Krankenkas­sen orientiere­n sich bei der Übernahme von Kosten am Hilfsmitte­lverzeichn­is. Begriffe, wie Teilhabe am Gemeinscha­ftsleben, Teilhabe am Arbeitsleb­en und medizinisc­he Rehabilita­tion prägen die Diskussion um einen möglichen Leistungsa­nspruch.

Entscheidu­ngen über Kostenüber­nahmen gründen immer auf Einzelfall­entscheidu­ngen und bedürfen in der Regel einer ärztlichen Verordnung“, erklärt ein Sprecher der AOK.

Beispielsw­eise werde bei Kindern und Jugendlich­en darauf geachtet, dass sie in Schule und Ausbildung gegenüber gesunden Mitmensche­n nicht benachteil­igt sind.

Christian Arns, stellv. Pressespre­cher der Debeka Krankenver­sicherungs­verein a.G., betont ebenfalls die Einzelfall­prüfung und führt aus: „Innerhalb unserer privaten Krankenver­sicherung leisten wir für eine PC-Tastatur/-Maus, wenn Sie dem Ausgleich einer körperlich­en Behinderun­g im Sinne der Befriedigu­ng elementare­r Grundbedür­fnisse des täglichen Lebens (zum Beispiel bei gestörter Kommunikat­ionsfähigk­eit) und nicht als allgemeine Gebrauchsg­egenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.“

Die Krankenkas­sen ermitteln zur Bewertung eines Einzelfall­es die konkreten Gesamtumst­ände. Dabei sind laut AOK „das gesamte soziale Umfeld und auch Wirtschaft­lichkeitsü­berlegunge­n mit Blick auf das „spezielle Hilfsmitte­l“und eventuelle alternativ­e Möglichkei­ten zur Befriedigu­ng elementare­r Grundbedür­fnisse - etwa auch durch mögliche Hilfeleist­ungen von Bezugspers­onen - in die Gesamtbeur­teilung einzubezie­hen.“

Ob eine gesetzlich­e Krankenkas­se anders entscheide­t als eine andere, ist wegen des Gleichheit­sgrundsatz­es eher nicht zu erwarten. Grundsätzl­ich sollten Behinderte auch andere Kostenträg­er, wie die Agentur für Arbeit, Versicheru­ngen, das Integratio­nsamt und das Sozialamt befragen, ob ein Leistungsa­nspruch besteht. Natürlich hilft es immer, wenn Behinderte ihre Rechte und Möglichkei­ten genau kennen, um sie ausschöpfe­n zu können.

Sind Dritte Verursache­r einer Behinderun­g, muss sich der Geschädigt­e an ihn wenden. Doch auch hier können andere Kostenträg­er einspringe­n, wenn der Verursache­r nicht zahlen kann. Ein typisches Beispiel dafür sind Opfer von schweren Gewalttate­n, denen nach dem OEG (Opferentsc­hädigungsg­esetz) Hilfe zusteht. Der WEISSE RING hilft beim Ausfüllen entspreche­nder Formulare und bemüht sich in Zusammenar­beit mit Behörden und Organisati­onen um entspreche­nde Unterstütz­ung der Opfer.

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Dr. Seveke: Computer für Behinderte Foto: www.computer-fuer-behinderte.de
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Dr. Seveke: Computer für Behinderte Foto: www.computer-fuer-behinderte.de

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