Jiaogulan-Tee
Der Tee wird überwiegend aus den getrockneten oder frischen Blättern der Pflanze hergestellt, weil sie die höchste Konzentration an Saponinen aufweisen. Er enthält keine Teeine oder Koffeine, wirkt aber dennoch anregend und ausgleichend.
Teekenner beschreiben den Geschmack als kräftig, geschmackvoll und leicht süßlich-herb mit einem Hauch Lakritz im Abgang. Doch letztlich hängt der Geschmack ein wenig von den eigenen Empfindungen ab. Die bittere Note verschwindet, wenn man den Tee über zwei Wochen hinweg regelmäßig trinkt, berichten einige Teetrinker. Das liege angeblich an der Übersäuerung des Körpers.
Zubereitung: Einige frische, junge Triebe der Jiaogulan-Pflanze bzw. einen Teelöffel getrocknete Jiaogulan-Blätter mit heißem, nicht mehr kochendem Wasser aufgießen. Tee fünf bis zehn Minuten zugedeckt ziehen lassen. Abseihen und ggf. mit etwas Honig oder Zitrone verfeinern. Andere Verwendungsarten Wer mag, kann frische Blätter auf einem Butterbrot genießen oder einen Salat mit frischen Pflanzenteilen geschmacklich abrunden. Jiaogulan anpflanzen Inzwischen bieten einige Gärtnereien Jungpflanzen in sehr unterschiedlichen Qualitäten an, die man auf dem Balkon oder im Garten auch in unseren Breiten kultivieren kann. Damit sich die Rankpflanze gut entwickelt, wählt man am besten einen geschützten, warmen und halbschattigen Standort. Auch Jiaogulansamen werden angeboten, die in humusreicher Erde austreiben. Vor dem Aussäen sollte man sie ca. 24 Stunden in warmem Wasser quellen lassen. Den gesamten Sommer über kann man Blätter ernten. Im Spätherbst sterben die
oberen Pflanzenteile ab. Obwohl Jiaogulan Frost verträgt, empfiehlt sich das Abdecken im Freien bzw. vorsichtshalber eine kühle Überwinterung im Haus. Jiaogulan – ein Novel Food Jiaogulan gehört zu den sog. Novel Foods. Das sind neuartige Lebensmittel i.S. von Art. 3 Abs. 2 Buchstabe a Unterziffer iv VO (EU). Sie dürfen deshalb in Deutschland nicht als Lebensmittel verkauft werden. Das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stellt dazu fest: "Gemäß Art 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 dürfen nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel nach Maßgabe der in der Unionsliste festgelegten Bedingungen und Kennzeichnungsvorschriften als solche in Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden. In der Unionsliste für zugelassene neuartige Lebensmittel gemäß Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 2015/2283 ist Jiaogulan (Gynostemma pentaphyllum) nicht aufgeführt." Der Verkauf von Jiaogulan-Pflanzen ist von der Verordnung nicht betroffen. Allerdings ist Jiaogulan (Gynostemma pentaphyllum) in der notifizierten italienischen Pflanzenliste (Stand: 2017) aufgeführt und darf somit in Nahrungsergänzungsmitteln in der Europäischen Union verwendet werden. Auf europäischer Ebene laufe nach Angaben des LGL derzeit eine Abfrage zum nennenswerten Umfang von Jiaogulan (Gynostemma pentaphyllum) als Lebensmittel/ Lebensmittelzutat in anderen Lebensmitteln als Nahrungsergänzungsmitteln, dazu gibt es aber noch keine Ergebnisse. Nähere Informationen hierzu unter: www.bvl.bund.de/novelfood.