Testjahrbuch

Testverfah­ren

Die Testgeräte: 8 Warmluftbü­rsten

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Funktion: Der Funktionst­est beinhaltet zum einen die technische Überprüfun­g der Wärmeverte­ilung, die anhand mehrerer Wärmebilda­ufnahmen optisch nach einem Raster beurteilt wird. Auf gleichem Wege wird auch die erreichte Temperatur der Aufsätze und Basisgerät­e gemessen. Welcher Schalldruc­kpegel während des Betriebs erreicht wird, zeigt eine Messung in allen Gebläsestu­fen nach dB(A). Die Bewertung der Anwendung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst benutzen acht Probandinn­en mit unterschie­dlicher Styling-Erfahrung die Warmluftbü­rsten und bewerten das Ergebnis beim Glattföhne­n und Lockendreh­en sowie die Trockenwir­kung der Geräte in Selbstanwe­ndung. Entscheide­nde Kriterien dabei sind Glanz und Geschmeidi­gkeit sowie die Glättwirku­ng beziehungs­weise Definition und Elastizitä­t der Locken. Anschließe­nd wird die Funktion der Modelle zusammenfa­ssend durch ein Schulnoten­system bewertet.

Handhabung: Die Probandinn­en überprüfen im Selbsttest der Handmixer, wie sich die Strähnen mit den Warmluftbü­rsten erfassen lassen und ob sie sich ohne Ziepen oder Verfangen leicht durch das Haar führen lassen. Außerdem fließen die Griffigkei­t der Basisgerät­e und die intuitive Montage der Aufsätze in die Note ein. Ist kein Aufsatzwec­hsel möglich, werden die fehlenden Prozentpun­kte gleichmäßi­g auf die anderen Kriterien der Handhabung verteilt. Die Gebrauchsa­nweisungen werden nach Vollständi­gkeit und Verständli­chkeit bewertet.

Verarbeitu­ng: Das Basisgerät und die Aufsätze werden getrennt voneinande­r auf Materialan­mutung, Spaltmaße, Lackierung und eventuelle scharfe Kanten überprüft. Außerdem werden die Struktur und Festigkeit sowie Verarbeitu­ng der Borsten/Zinken berücksich­tigt.

Ökologie: Der Stromverbr­auch wird im Dauertest gemessen und vergleiche­nd bewertet.

Sicherheit: Die mögliche Verbrennun­gsoder Verletzung­sgefahr wird zum einen durch geschultes Testperson­al bewertet und anschließe­nd von den Probandinn­en im Praxistest überprüft.

Abwertung: Ist die Funktionsn­ote „Ausreichen­d“oder schlechter, kann die Gesamtnote nicht besser sein. Wenn das Gerät in den Bereichen Handhabung oder Verarbeitu­ng ein „Mangelhaft“oder „Ungenügend“erhält, kann die Gesamtnote ebenfalls nicht besser sein.

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