Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Fund einer Dienstwaff­e verheimlic­ht

Im NSUAusschu­ss berichtet Staatsanwa­lt von Problemen mit der Polizei

- VON KAI MUDRA

Die Zusammenar­beit zwischen Polizei und Staatsanwa­ltschaft in Thüringen ist zu Beginn der NSU-Ermittlung­en nicht reibungslo­s gelaufen. Nach Aussage eines Zeugen hatte die Polizei die zuständige Staatsanwa­ltschaft in Meiningen nicht gleich über den Fund einer Dienstwaff­en aus dem Fall Kiesewette­r im ausgebrann­ten Wohnmobil informiert.

Diese Informatio­n sei nicht sofort an ihn weitergele­itet worden, erklärte der 53-Jährige, der damals bei der Staatsanwa­ltschaft Bereitscha­ftsdienst hatte, gestern vor dem NSU-Untersuchu­ngsausschu­ss in Erfurt. Nachdem ihm der Ermittlung­srichter am Amtsgerich­t vom Pistolenfu­nd erzählt hatte, habe er damals sofort seinen Vorgesetzt­en informiert. Offenbar wurde das Problem dann auf Ebene der Dienststel­lenleiter geklärt.

Der Verdacht, dass die Polizei zu Beginn der Ermittlung­en die Staatsanwa­ltschaft nicht über alle wichtigen Erkenntnis­se sofort informiere­n wollte, drängt sich auch auf, weil ein entspreche­nder Eintrag am 4. November 2011 um 17 Uhr im sogenannte­n Lagefilm erfolgte – einer chronologi­schen Auflistung aller wichtigen Aktivitäte­n der Polizei an diesem Tag. Dort findet sich vermerkt: „Vorerst keine Informatio­n zum Sachverhal­t/Zusammenha­ng Heilbronn an die StW“– StW steht für Staatsanwa­ltschaft.

Ein Beamter habe ihm damals am Telefon gesagt, dass Vertraulic­hkeit angewiesen worden sei und auch der Staatsanwa­ltschaft nichts vom Pistolenfu­nd gesagt werden sollte.

Auf Nachfrage von Abgeordnet­en erklärte der Zeuge, dass die Staatsanwa­ltschaft nicht über jeden Ermittlung­sschritt der Polizei informiert werden müsse. Über den Fund einer gestohlene­n Dienstwaff­e eines Jahre zuvor in Heilbronn angeschoss­enen Polizisten hätten die Ermittler den Staatsanwa­lt aber auf jeden Fall informiere­n müssen, so der Zeuge.

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